Zensur durch den WDR bei der Ausstrahlung der Stunksitzung

Nach Berichten von „Der Westen“ wird der WDR eine Szene aus der Fernsehübertragung der traditionellen Stunksitzung des alternativen Karnevals streichen. Dabei handelt sich um einen Sketch über die Entwicklung der Menschheit, bei der u.a. Jesus auf einem Segway (Stehroller) zur Kreuzigung fährt.

Der Sender begründete die Streichung damit, dass die Szene mit dem Programmgrundsatz, die religiösen Überzeugungen der Bevölkerung zu achten, nicht vereinbar sei.


Der WDR ist teil des öffentlich-rechtlichen Fernsehens, welches durch Zwangsabgaben an die GEZ von Bürgern aller Weltanschauungen finanziert wird. Er ist, offiziell jedenfalls, kein Kirchenprogramm, wie bspw. der Verkündigungssender Radio Vaticana. Somit haben auch alle Weltanschuungen anspruch auf Gleichbehandlung. Wurde jemals die Ausstrahlung einer Papstrede mit der Begründung des Schutzes areligiöser Überzeugungen ausgesetzt? Nein, denn areligiöse Menschen darf man, mit der Begründung, daß sie sich diese Sendungen nicht anzusehen bräuchten, beliebig mit religiösem Inhalten belästigen. Die Frage, ob der WDR in vorauseilendem Gehorsam oder auf konkreten Druck von Kirchenvertretern hin gehandelt ist hierbei irrelevant, da in den Aufsichtsgremiem Vertreter sowohl von Parteien, als auch von religiösen Tendenzbetrieben sitzen.

Auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk muß darauf verpflichtet werden die Meinungsfreiheit zu achten und Zensur nicht zuzulassen. Meinungsfreiheit ist ein viel zu hohes Gut, als daß sie leichtfertig aufgegeben werden darf. Gerade gegenüber religiösen Gruppierungen sollten hier keinerlei Zugeständnisse gemacht werden, da sie immer weitergehende Forderungen stellen werden.

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