Tanzverbot — Betverbot

In Deutschland gibt es 12 Feiertage die unter „besonderen Schutz“ fallen und je nach Bundesland mit Auflagen, wie bspw. einem Tanzverbot etc., versehen werden können. Da alles Handeln der christlichen Großkirchen auf Demokratisierung und Gleichberechtigung abzielt, kann man davon ausgehen, daß man diese bei der Forderung auf seiner Seite hat, daß jedes Bundesland im Sinne einer ausgleichenden Gerechtigkeit für jeden seiner „Stillen Tage“ einen Feiertag mit einem „Betverbot“ belegen muss, d.h. für diesen Tag sind alle christlich-religiösen Veranstaltungen — Aufmärsche, Gottesdienste, Glockengeläut, Kirchenbesuche etc. — untersagt. Gleiches im Bund für den 1. Mai und 3. Oktober.

Vielleicht sollte man einfach mal eine Petition einreichen, wäre durchaus nicht uninteressant die Anzahl der Mitzeichner zu sehen und die Reaktion im Bundestag, wenn das Quorum überschritten würde. Leider würde wohl so eine Petition nie angenommen werden, so daß nur ziviler Ungehorsam einen entsprechenden Druck ausüben kann, um solche mittelallichen Vorschriften zu beseitigen.

Je nach Weltanschuung noch eine paar schöne Tage oder einfach nur frohes Kreuzigen.

2 Kommentare

  1. Steffen sagt:

    Es wäre tatsächlich eine Überraschung wenn der Bundestag einem Betverbot für kirchliche Feiertage zustimmen würde. Ich wäre jedenfalls dafür. Als ich noch an der Mittelstufe war hatten wir später Schule an am Aschermittwoch um in die Kirche zu gehen. Das wurde dann abgeschafft weil nur 10 Schüler in die Kirche gingen. Von über 1000 Schülern.

  2. Bei uns blieben dann einfach die jeweiligen Konfessionen weg. In der Praxis waren das hier in Berlin drei oder vier Katholiken in der Klasse.

    Ein Betverbot wird nie auch nur andiskutiert werden, aber ich wollte auch damit auch nur die Unsinnigkeit eines Verbotes von Tanzveranstaltungen für Ungläubige verdeutlichen.

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