Jeder der sich für die körperliche Unversehrtheit von Knaben und deren Freiheit zu gegebenem Zeitpunkt eigenständig eine freie Wahl ihrer Religion treffen zu können, ohne bereits im Kleinkindalter mit einem unauslöschlichen Mal gekennzeichnet worden zu sein und ihnen darüberhinaus das volle sexuelle Empfinden erhalten möchte, sollte sich an der Petition an den Deutschen Bundestag zum Verbot der religiös motivierten Knabenbeschneidung beteiligen. In einem säkularen, den Menschenrechten verpflichteten Land wäre es mehr als peinlich wenn das Quorum (50.000 Mitzeichner – bisher, Stand 24.08.2012 14:03 Uhr, keine 500) nicht schnellstens deutlich überschritten wird.
Petition Nr. 25502
Zeichnugsfrist: 21.08.2012 – 18.09.2012
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_06/_27/Petition_25502.$$$.a.u.html
Hier einfach der Petitionstext als Zitat:
Besonderer Teil des Strafgesetzbuches – Verbot von Beschneidungen bei Minderjährigen vom 27.06.2012
Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass Beschneidungen bei Minderjährigen grundsätzlich verboten werden und eine Missachtung dieses Verbots mit einer angemessenen Strafe geahndet wird.
Begründung
Der Bundestag möge bitte medizinisch notwendige Eingriffe – zum Beispiel bei Vorhautverengung – als Ausnahme zulassen. Des weiteren möge sich der Bundestag für ein europaweites Genitalverstümmelungsverbot einsetzen und auch unfreiwillige im Ausland durchgeführte Beschneidungen verbieten.
Die Verstümmelung des weiblichen Geschlechts ist weitgehend geächtet und wird als Körperverletzung geahndet, die Genetalverstümmelung bei Männern leider nicht. Aus oft religiösen Gründen werden männliche Kinder in Deutschland. Diese Beschneidung von Jungen stellt einen massiven Eingriff in die Grundrechte des Kindes dar. So werden die Menschenwürde, das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die persönliche Religionsfreiheit verletzt, denn dieser Eingriff bedeutet einen nicht mehr rückgängig machbaren Verletzung des menschlichen Körpers. Da die Beschneidung des Jungen in einem sehr jungen Alter erfolgt, kann ein Kind nicht frei über seine Beschneidung entscheiden. Weder kann ein Kind die langfristigen körperlichen ästhetischen Folgen erkennen, noch kann es sich aus freien Stücken für eine Beschneidung entscheiden, weil es die Bedeutung des Eingriffs nicht erkennt.
Wenn der Junge volljährig ist und sich aus freien Stücken für eine Beschneidung entscheidet, dann kann er sich dieser Prozedur gerne unterziehen.
Um einen Beschneidungstourismus zu vermeiden, muss für sich ein europaweites Verstümmelungsverbot eingesetzt werden.
Das die Würde und die individuellen Rechte des Einzelnen höher zu bewerten sind als die freiheit der Religionen, muss ein Verbot schnellstmöglich erfolgen.
Das Kölner Landgericht hat zurecht die Genetalverstümmelung aus religiösem Anlass als Körperverletzung betrachtet. Der Deutsche Bundestag muss nun endgültig Rechtssicherheit schaffen.
Diese Petition ist ausdrücklich nicht antireligiösem Ursprungs. Ziel ist es nicht Religionen und Angehörige bestimmter Religionen zu kriminalisieren, sondern die Freiheit und Grundrechte jedes einzelnen Jungen zu schützen.
Zu bemerken ist, daß religiöse Beschneidungen nicht erst ausdrücklich verboten werden müssten, denn sie sind es bereits. Die Gesetzeslage ist eigentlich bereits ausreichend, es hakt jedoch bei der Durchsetzung vorhandener Vorschriften.
Es existiert auch eine Petition (#25.641 v. 03.07.2012), welche die „Straffreiheit der rituellen Beschneidung von Jungen“ fordert. Der Petent, Mustafa Daaboul, scheint sich aber der Rechtslage in Deutschland nicht bewusst zu sein, denn als Begründung für seine Petition führt er u.a. Folgendes an:
Mit der Petition wird gefordert, dass die rituelle Beschneidung bei Jungen weiter erlaubt ist und keine Körperverletzung darstellt.
Jeder Eingriff in den menschlichen Körper stellt logischerweise immer eine Körperverletzung dar. Die Forderung des Petenten ist daher unsinnig. Außerdem sind, wie oben bereits erwähnt, religiös-motivierte Beschneidungen bereits verboten, sie müssten also exolizit erlaubt werden.
Oder dürfen die Eltern ein Tatoo oder Piercing bei ihren Kindern durchführen lassen?
So sind Tätowierungen an unter 16jährigen selbst mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten tatsächlich verboten, Ohrlochstechen ist allerdings erlaubt. Das Argument des Petenten spricht also eher gegen die Beschneidung als für sie, denn ein Verbot der Beschneidung erhöht die logische Konsistenz unseres Rechtssystems.
Deshalb sollte von höchsten deutschen Juristen und Medizinern das letzte Wort kommen.
Auch hier scheint dem Petenten nicht bewusst zu sein, daß die religiös motivierte Beschneidung von Medizinern und Juristen schon seit längerem äußerst kritisch angesehen wird.
Auch werden von dem Petenten wieder diverse medizinische Gründe für die Beschneidung angeführt. Abgesehen davon, daß diese Gründe größtenteils widerlegt sind, sind diese Gründe Scheinargumente zur Rettung einer archaïschen religiösen Praxis, denn in keiner Religion erfolgt die Beschneidung aus medizinischen oder hygienischen Gründen.
Daher mein Apell, trotz der genannten Unstimmigkeit, zur Mitzeichnung der Petition 25502 – Verbot von Beschneidungen bei Minderjährigen vom 27.06.2012, um den Bundestag von dem Vorhaben einer Ausnahmeregelung für religiöse Beschneidungen abzubringen. Übrigens findet sich bei Götz Wiedenroth bereits ein Entwurf der geplanten, zu verhindernden Gesetzesregelung.
Lesenswertes: