Blogabmahnung: Starcon mag keine Kritik an seinen Sternenlicht-Juwelen

Es scheint gerade mal wieder en vogue zu sein, Blogger abzumahmen. Nachdem die FAZ, als Sprachrohr ihrer journalistischen Mitarbeiterin Heike Schmoll und Schavan-Anhängerin, den Blogger Klaus Graf für einen Artikel vom 03.02.2013 für eine Behauptung, die dieser gar nicht aufgestellt hat, abgemahnt hat (Näheres dazu bei Erbloggtes und RA Thomas Stadler), trifft es als nächstes das gute und beliebte Blog Astrodictium simplex von Florian Freistetter. Im Gegensatz zu Herrn Graf, der die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben will, hat Florian Freistetter seinen Blogeintrag von 2009(!) zurückgezogen, da er sich das finanzielle Risiko eines Rechtsstreits nicht zumuten kann und will. Die Reaktion ist nur zu gut verständlich, aber wenn man sich klar macht worum es dabei geht, stellt sich die Frage, ob die grundgesetzlich garantierte Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit nur für diejenigen mit dem größeren Geldbeutel gilt.

Im Mai 2009 erschien bei Astrodictium simplex ein Artikel mit dem Titel „Esoterik per Teleskop: Sternenlicht-Juwelen“, in dem er sich kritisch zu Produkten von STARCON® äußert.

Über ihre Firma STARCON® vertreiben Edwin & Caroline Zimmerli seit einigen Jahren eine Reihe von Produkten für den Esoterikmarkt, die mit Sternenlicht, nunja, „veredelt“ werden. Hierzu wird das Teleskop der eigenen kleinen Sternwarte auf ein stellares Objekt ausgerichtet und das Produkt anstelle eines Okulars in einem verspiegelten Hohlkörper plaziert. Diese Maßnahme soll dazu führen, daß man damit

Produkte vollkommen natürlich und umweltfreundlich veredeln, emotionalisieren und auf eine höhere Wertschöpfungsebene bringen kann

Das mit der höheren Wertschöpfungsebene kann man wirklich nicht abstreiten. So wird aus einem schönen, aber simplen 18 mm großen doppelendigen Bergkristall, besser bekannt unter dem euphemistischten Namen Herkimer-Diamant (Mohawk Crystals), ein 297,-€ teures Sternenlicht-Juwel. Wenn das keine höhere Wertschöpfungsebene ist, was dann?

Neben „veredelten“ Edelsteinen, Schmuck und Parfüms, gehört natürlich auch ein Chakren-Kristall — gibt es eigentlich esoterische Untersuchungen, nach wissenschatlihen braucht man wohl gar nicht erst zu fragen, über die Auswirkungen von Sternenlicht auf Chakren? — und der für jeden Esoterikerhaushalt obligatorische Wasser-Vitalisator zur Produktpalette.

Kaum noch erwähnenswert ist, dass das Ganze aus wissenschaftlicher Sicht unhaltbare Aussagen sind, denn weder kann man unbelebte Materie emotionalisieren, noch besitzt Quarz die Eigenschaft elektromagnetische Strahlung wie ein Akku zu speichern und bei Bedarf — wie schaltet man den Kristall an und aus? — wieder abzugeben. Leider habe ich auf der STARCON®-Webseite auch keine Hinweise zum Mindesthaltbarkeitsdatum der Kristalle gefunden oder halten einmal bestrahlte Kristalle unbegrenzt und geben bis in alle Ewigkeit ihre Energie wieder ab, was dann einem Perpetuum Mobile gleichkäme?

Die Angelegenheit erinnert mich an die Homöopathen, denn unter deren teuren Unsinnsprodukten finden sich auch mit „Sternenlicht“ bestrahlte Globuli:

  • Mondlicht (Luna)
  • Polarstern (Polaris)
  • Schwarzes Loch
  • Sonnenstrahlen (Sol)
  • Sonnenfinsternisstrahlen (Sol eclipsium)
  • Venuslicht (Venus stella errans)

… oder auch an die Geschäftemacherei einer Yoga-Schule in Berlin, bei der die ganze Erde in Photonen-Energie badet.

Alles in allem also ein höchst kritikwürdiges Unternehmen, aber der Blogeintrag auf Astrodictium simplex enthält weder persönliche Angriffe, noch Falschbehauptungen oder gar den Vorwurf des Betruges (bspw. durch Infragestellung der Bestrahlung mit Sternenlicht). Allein die Existenz des kritischen Eintrages reicht dem Unternehmen und dem ihn vertretenden Anwalt für die Ausfertigung einer Abmahnung zur Unterdrückung unliebsamer Meinungen. Man rechnet wohl damit, daß sich nur die Wenigsten auf einen Rechtsstreit einlassen wollen. Der eigentliche Verlierer dabei ist wieder mal die Meinungsfreiheit.

Obwohl Florian Freistetter der Aufforderung nachgekommen ist und den Blogartikel vom Netz genommen hat, findet sich der von STARCON® inkriminierte Blogartikel noch im Netz und wenn dort nicht mehr, dann hier als PDF.

3 Kommentare

  1. […] Starcon mag keine Kritik an seinen Sternenlicht-Juwelen, Feuerwächter am 15. März […]

  2. Silke sagt:

    Hi,

    auch wir betreiben einen Online Shop, aber irgenwo muss auch mal Schluss sein. Es kann doch nicht sein, dass man für Sachen belangt wird, die 5 Jahre her sind!
    In diesem Land gilt meines Erachtens die freie Meinungsäußerung. Dementsprechend sollte ich auch derlei Dinge sagen dürfen *kopfschüttel*
    Danke für den guten Artikel und ein schönes Wochenende
    Silke

  3. Ganz so einfach ist es nun auch wieder nicht. Unser Rechtssystem sieht unterschiedlich lange Verjährungsfristen vor, bis hin zu 30 Jahren und Mord verjährt nie. Außerdem wurde hier niemand belangt, sondern es wurde „nur“ eine Abmahnung zugestellt. Fordern kann man erstmal vieles, ob es sinnvoll oder rechtmäßig ist, ist dabei zunächst ohne Belang. Die eigentliche Frage ist aber eine andere: Lag überhaupt ein justiziables Vergehen vor? Hr. Freistetter hätte es durchaus auf eine gerichtliche Klärung ankommen lassen können, dies bedeutet aber viel Stress, Lauferei und finanzielle Vorleistungen, denn ohne eigenen Anwalt geht es praktisch nicht. Auch bleibt offen, ob es die Gegenseite überhaupt auf einen Prozess hätte hinauslaufen lassen und nicht nur einen Einschüchterungsversuch unternommen hat.

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