Die stellvertretende CDU-Vorsitzende und Mitglied im Zentralkomitee der Katholiken (ZdK) Julia Klöckner hält die Abnahme des Kreuzes im NSU-Gerichtssaal für „vorauseilenden Gehorsam“ und eine „gänzlich überflüssige Aktion“. Das Politiker eng mit der Kirche verbandelt sind und daher eine merkwürdige Auffassung von staatlicher Neutralitätspflicht haben, ist nichts Neues und verwundert daher nicht. Bemerkenswert ist vielmehr die Handlungsweise des Gerichtes. Bei dem (vergeblichen) Versuch des Oberlandesgerichts München bei dem medienwirksamen NSU-Prozess alles richtig machen zu wollen, ist ihnen aufgegangen, daß Kreuze in Gerichtssälen ein die staatliche Neutralitätspflicht verletzender Tatbestand ist. Vermutlich wurde diese Erkenntnis dadurch gewonnen, daß sich unter den Opfern, Nebenklägern und Beobachtern Moslems befinde, man möchte schließlich keine religiösen Gefühle verletzen. Vielleicht will man auch nur für den Fall eines umstrittenen Urteils, das Christentum aus der dann entstehenden schlechten Presse heraushalten. Wirklich interessant wird es bzgl. des Kreuzes aber erst nach Beendigung des Prozesses. Wird der vorherige, rechtswidrige Zustand wieder hergestellt, also das Kreuz wieder an seinen Platz zurückgebracht werden? Dies wäre dann endgültig eine gerichtlich zur Schau gestellte Ungleichbehandlung von Prozessbeteiligten. So wie man Bayern bisher erlebt hat steht zu vermuten, daß das Kreuz wohl wieder aufgehängt werden wird.