Beschlagnahme von Elektronik

Als man den Partner des Guardian Journalisten Glenn Greenwald, der die Snowdenaffäre ins Rollen gebracht hat, David Miranda, am Londoner Flughafen für neun Stunden nach dem britischen Terrorgesetz festgehaltgen hat, hat man auch alle seine elektonischen Geräte (Rechner, zwei USB-Sticks, eine externe Festplatte, Spielkonsole, Telefon, Uhr) konfisziert und ihm bei der Freilasssung nicht wieder ausgehändigt. Nun klagt Herr Miranda zwar richtigerweise gegen die britische Regierung auf Herausgabe seiner Geräte, aber selbst im Falle einer für ihn erfolgreichen Klage, bleibt er trotzdem in vollem Umfang auf dem Schaden sitzen, denn die Geräte kann er nach Rückgabe guten Gewissens nicht mehr verwenden. Sicherheitstechnisch gesehen sind alle Geräte Elektronikschrott, da es selbst für technisch versierte Personen nur mit erheblichen, im Allgemeinen aber nicht praktikablem Aufwand feststellbar ist, ob Manipulationen an der Hardware vorgenommen worden sind (die neueren Spielkonsolen sind ja eigentlich schon ab Werk Wanzen). Somit muss der unfreiwillige Kunde der Sicherheitsbehörden immer davon ausgehen, daß vor der Rückgabe eine Wanze eingelötet worden ist¹, zumal gerade in dieser speziellen Affäre nicht nur einfache Polizeibehörden, sondern Geheimdienste involviert sind. Selbstverständlich werden die Behörden immer versichern, daß keine Manipulation stattgefunden hat, glauben werden dies allerdings nur Figuren vom Schlage eines Hans-Peter Friedrich.


1 Bei einer Wanze muß es sich heute nicht mehr unbedingt um ein zusätzliches Bauteil handeln, sondern kann auch ein optisch identisch aussehender manipulierter Chip bspw. mit einem „funktional erweiterten“ BIOS sein.

2 Kommentare

  1. […] vor knapp zwei Jahren hatte ich darauf hingewiesen, daß einmal beschlagnahmte Hardware nach der Rückgabe durch die Sicherheitsbehörden selbst dann […]

  2. […] auch immer, die Beschlagnahme von elektronischem Gerät bedeutet in jedem Falle einen ziemlichen wirtschaftlichen Schaden für den Beschuldigten, […]

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