Prominente und Homöopathie: Marion Kracht

In der Winterausabe 2013/2014 vom Dezember 2013 der Zeitschrift Homöopathie des DZVhÄ ist ein Interview mit der Schauspielerin Marion Kracht (Homepage, Facebook) unter dem Titel „Mit Homöopathie aufmischen“ erschienen, in der sie ihre Erfahrungen mit der Homöopathie in schillernden Farben mit den üblichen Anekdoten Homoöopathiegläubiger schildert. So habe sie ihr Zahnarzt mit ein paar Globuli von ihrer Nierenbeckenentzündung geheilt, Globuli hätten auch ihrer Helicobacterinfektion der Magenschleimhaut den Garaus gemacht, ihr Vater sei mit Jin Shin Jyutsu (natürlich mit dem esoterikertypischen Hinweis auf das hohe Alter der Methode, ein Argument auf welches ich bereits hier kurz eingegangen bin) und Homöopathie von seinem Lymphkrebs kuriert worden und natürlich haben ihre beiden Söhne noch nie ein Antibiotikum erhalten. Fr. Kracht hat in ihrer Familie also alle Grundlagen geschaffen, damit es irgendwann einmal gründlich schiefgeht. Es geht mir hier aber nicht um die Dekonstruktion dieser Aussagen, sondern um einen anderen Punkt in ihrem Interview:

Die erste Geburt war ein Kaiserschnitt, und auch die zweite Geburt drohte ein Kaiserschnitt zu werden. Die Hebamme verriet mir damals, dass es ihr auf der Station durch den Chefarzt verboten worden sei, mit Homöopathie zu arbeiten. Entschuldigung – aber solche Idioten gibt es immer noch. Als die Geburt nicht vor und zurück ging und ein Kaiserschnitt vorbereitet werden sollte, schaute die Hebamme sich gründlich um. Als niemand hinguckte, steckte sie mir ganz schnell zwei Globuli in den Mund. Und eine halbe Stunde später hatte ich mein Kind. Ohne Komplikationen.

Hier sollte Frau Kracht noch einmal über die Konsequenzen ihrer Aussage nachdenken. Zunächst ist der geschilderte Geburtsvorgang an und für sich nichts Ungewöhnliches, nur wenn es zu lange dauert, ist eine ärtzliche Intervention notwendig. Frau Kracht sollte sich aber einmal bewusst machen, warum es einen Chefarzt mit Handlungs- und Weisungsbefugnis gibt. Es kann nicht angehen, daß in einem Krankenhaus jedermann den Patienten seine von ihm favorisierte Therapie — und dann auch noch heimlich — angedeihen lässt, womöglich noch mit dem Ratschlag die Medikation der anderen Fachrichtung abzusetzen. Das kann selbst von überzeugten Homöopathen und anderen Schamanen nicht gewollt sein, denn wie soll ein Therapeut eine stringente Behandlungsstrategie verfolgen, wenn er sich auf seine Mitarbeiter nicht verlassen kann, da diese ihre eigenen Ideen nach Gutdünken undokumentiert umsetzen? Analoges gilt übrigens für alle Berufe, vom Brückenbauer bis hin zum Schauspieler. Auch von Fr. Kracht wird bei ihrer Arbeit erwartet, daß sie sich an das Drehbuch hält! Die Handlungsweise der Hebamme war und ist unverantwortlich. Da sie wisssentlich entgegen den ausdrücklichen Anweisungen des Chefarztes gehandelt hat (und womöglich noch immer handelt, ist doch der Zweitgeborene gerade erst 11 Jahre alt), wäre eine umgehende Entfernung aus dem Dienst die einzig angemessene Reaktion.

Wie hätte wohl Fr. Kracht gehandelt, wenn es bei der Geburt zu ernsthaften Komplikationen mit bleibenden Schäden auf Grund eines Behandlungsfehlers gekommen wäre? Richtig, sie hätte das Krankenhaus und den Chefarzt auf Schadenersatz verklagt. Immerhin trägt der Chefarzt auch eine Teilverantwortung für die Handlungen seiner Mitarbeiter und genau dies ist einer der wesentlichen Gründe, weshalb er die Entscheidung für eine Behandlungsform trifft und nicht irgendjemand anders.

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