Softwareschlamperei beim Bundeszentralamt für Steuern

Beim Abgleich des bundesweiten Identifikationsmerkmals, vulgo Steuernummer, zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern und den Banken gibt es mal wieder softwaretechnische Probleme:

Doch das ist nicht der einzige Punkt, an dem das Verfahren hakt. So schicken jetzt allein die kleinen PSD-Banken 60.000 Briefe an Kunden, um aufwendig deren Steueridentifikationsnummer zu erfahren. Auch die Commerzbank hakt bei ihren Kunden nach. Eigentlich hätten die Banken die Nummer automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern erfahren sollen. Doch die Auskunft ist nur bei rund 90 Prozent der Steuerpflichtigen gelungen. Nach Angaben des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken arbeitet das System des Steueramtes fehlerhaft, da es Kunden in einer Stadt mit unterschiedlicher Schreibweise wie Frankfurt oder Frankfurt/M nicht eindeutig identifizieren kann.

Der letzte Satz, der das Softwareproblem anreißt, scheint mir bemerkenswert. Zugegebenermaßen kenne ich das dortige Softwaresystem nicht und kann mich daher nicht allzu weit aus dem Fenster lehnen, andererseits schreiben aber die Kreditinstitute wohl kaum ungezwungenermaßen ihre Kunden an, schließlich können sie am Kistam-Verfahren nicht nur nichts verdienen, sondern es kostet sie auch noch Geld.

Auch wenn mir die Softwarepanne für die Informatiklandschaft in Deutschland typisch erscheint, frage ich mich, wie das System arbeitet:

  • Wieso erfolgt der Abgleich anhand des Ortsnamens? Die Postleitzahl ist eindeutig, da es weder Dopplungen noch Lücken gibt. Außerdem geht ein einfacher numerischer Abgleich deutlich schneller, auch wenn hier Rechenzeit nicht das Problem ist. Hinzukommt eine höhere räumliche Auflösung der Postleitzahl. Insofern erscheint es mir merkwürdig, daß überhaupt der Ortsname als Primärschlüssel für den Abgleich genommen worden sein soll.
  • Wenn die Software schon Probleme beim Namensabgleich gleicher Orte mit unterschiedlicher Schreibeweise haben soll, wie kann sie dann unterschiedliche Orte mit gleichem Namen auseinanderhalten (es gibt nicht überall Zusätze)? Das geht nur unter Zuhilfenahme eines weiteren Merkmals, bspw. der Postleitzahl, dann bräuchte man den Ortsnamen wiederum nicht. Als Plausibilitätsmerkmal käme dann noch der Straßenname hinzu.

Entweder die Meldung ist so wie sie dort steht Unsinn oder die Softwaredesigner waren tatsächlich, nunja, sagen wir mal fachlich anders orientiert.

Nebenbeibemerkt, besteht eigentlich von Seiten des Bürgers gegenüber den Banken überhaupt die Verpflichtung auf Herausgabe der Steuernummer? Das es vielleicht eine weniger gute Idee ist, mit seinem kontoführenden Institut deswegen auf Konfrontationskurs zu gehen, mal außen vorgelassen.

Unabhängig vom o.g. Softwareproblem sollte jeder Bürger mit einem einheitlichen Steueridentifikationsmerkmal, also alle, egal ob konfessionslos oder bei einer Religionsgemeinschaft eingetragen einen Sperrvermerk beim Bundeszentralamt für Steuern veranlassen, damit der Datenfluss zu den Banken unterbunden wird, denn Religionszugehörigkeit muß endlich Privatsache werden (mehr dazu hier und hier).

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