WhatsApp-Sperre als Druckmittel der Justiz

Das Kriminalgericht von São Bernardo do Campo im Bundesstaat São Paulo hatte kurzfristig eine gerichtliche Verfügung erlassen, welche landesweit (d.h. in der gesamten Föderation) die Telefongesellschaften (Telkos) und Internetprovider, einschließlich der Betreiber der Übergabepunkte der Übersee-Glasfaserkabelstationen verpflichtet, WhatsApp ab Donnerstag den 17.12.2015 00:00 Uhr für 48 Std. zu blockieren, weil WhatsApp weder einer gerichtlichen Verfügung im Juli 2015, noch einer folgenden im August zur Herausgabe von Daten nachgekommen ist. Wären die Telefongesellschaften der Sperrverfügung nicht nachkommen, hätte gegen die Geschäftsführer der jeweiligen Unternehmen Erzwingungshaft angeordnet werden können. Inzwischen wurde im Laufe des Tages die Sperrverfügung von einem übergeordneten Gericht des Bundesstaates São Paulo wegen Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme aufgehoben und eine Geldstrafe als angemesseneres Mittel erachtet. Ursprünglich verfügte das Gericht die Aufhebung des Gesprächsgeheimnisses um an Gesprächsinhalte für einen Strafprozess zu kommen, deren Herausgabe WhatsApp aber verweigerte.

Mal abgesehen von der Tatsache, daß eine komplette WhatsApp-Sperre bei den Telkos auch nicht mit links einzurichten ist, schossen nach Bekanntwerden der Maßnahme Internetseiten mit Titeln wie „Wie man das blockierte WhatsApp mit VPN bei 3G, 4G und WiFi benutzt“ ins Kraut, so daß es für einige wie immer hieß „Welche Sperre?“.

Abseits des juristischen Kräftemessens zwischen WhatsApp und der brasilianischen Justiz gibt es noch einen interessanten Punkt, zu einem Problem welches ich im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung schon mal angesprochen hatte, dem zu erwartenden verschwinden von reinen Telefongesellschaften. Den Telkos in Brasilien ist WhatsApp ein ziemlicher Dorn im Auge, seit mittels WhatsApp nicht mehr nur Textnachrichten und Bilder übermittelt werden können, sondern auch Sprachverbindungen. In dem WhatsApp hier auf fremden Territorium wildert, stellt es unbestreitbar eine ernstzunehmende und daher unliebsame Konkurrenz dar. Allerdings ist die unerwünschte Konkurrenz nicht das wirkliche Problem an der Sache, sondern die Marktverzerrung. Wie in allen Ländern, so unterliegen auch in Brasilien alle Telefongesellschaften gleichermaßen gewissen Regulatorien. Einerseits waren zum Zeitpunkt der Schaffung der Gesetze Dienste wie WhatsApp schlicht nicht denkbar, mit der Folge, daß für WhatsApp etliche Regulatorien nicht gelten bzw. nicht beachtet werden, weil WhatsApp der Meinung ist, sie seien in seinem Fall nicht anwendbar. Bezüglich des Angebots von Sprachverbindungen operiert WhatsApp Sicht der Telkos tatsächlich wie eine nicht lizenzierte Telefongesellschaft, daher sprechen diese denn auch von Piraterie. Eine analoge Problematik ist weltweit bereits bei dem Taxidienst Uber und dem Zimmervermittler Airbnb aufgetreten. Daher wollen die Telkos seit der Markteinführung von Spachverbindungen bei WhatsApp eine Klarstellung des Gesetzgebers, um für alle Marktteilnehmer gleiche Spielregeln zu erreichen. Hinzu kommt natürlich noch, daß sich WhatsApp auch nicht an den Investitionskosten der Infrastruktur beteiligt, aber den Kunden auf Kosten der Telkos einen enormen Preisvorteil verschafft. Auf der anderen Seite sind die Telkos auf Grund ihrer schlechten Dienstleistungen bei veritablen Kosten bei vielen Brasilianern auch nicht gerade beliebt.

Diese Auseinandersetzungen, deren wir hier Zeuge sind und die in naher Zukunft in eingentlich allen Ländern dieser Welt mehr oder weniger offen ausbrechen werden, zeugt von dem tiefgreifenden Wandel der auf die klassischen Telkos und die Gesetzgeber zukommt. Mit der weiteren Ausbreitung des Internet und der Umstellung von Telefonnetzen auf Internettechnologie ergeben reine Telefonanbieter aus rein technischer Sicht keinen Sinn mehr, sondern nur noch Internetprovider. Welche Dienste dann über das Internet abgewickelt werden, ob e-Mail, Chat, Video oder Sprachnachrichten, liegt nicht mehr im Kontroll- und Verantwortungsbereich der Provider, denn alles sind nur noch IP-Datenpakete, dafür werden vormalige typische Verbingungsdaten zu oftmals verfassungsmäßig geschützten Gesprächsinhalten und bei Anwendung von Verschlüsselung auch gänzlich unzugänglich.

309 Kommentare

  1. Lolitamat sagt:

    Globe Telecom

  2. Richardcrina sagt:

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  3. KURWA_BOBER sagt:

    Smart Communications

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