Dr. plag. Leyen: Abgeschrieben, aber keine Betrugsabsicht weil zu dämlich

Nachdem es die letzten Monate recht still um das Verfahren der Überprüfung auf die vom Vroniplag aufgedeckten Plagiate in der Dissertation von der derzeitigen Kriegsministerin Ursula von der Leyen (CDU) war (abgesehen von einem inhaltlich ziemlich flachen Verteidigungsversuch des Plagiarismus), ist heute die Entscheidung bekannt gegeben worden: Ursula von der Leyen darf den ihr verliehenen Grad eines Dr. med. behalten (Presseerklärung).

Übereinstimmend stellten die Kommission und der Senat Mängel fest. Konkret geht es dabei um Fehler in der Form von Plagiaten, also um die Übernahme fremder Textpassagen, ohne die Originalautoren korrekt zu kennzeichnen. Die Kommission und der Senat kamen jedoch zu dem Schluss, dass das Muster der Plagiate nicht für eine Täuschungsabsicht spricht.

Also abgeschrieben und nicht zitiert ist nun quasi amtlich gesichert, richtig interessant wird es bei der Begründung warum kein Entzug erfolgt.

„Die zuständigen Gremien der MHH haben sorgfältig, objektiv, ergebnisoffen und ohne Ansehen der Person geprüft. Es wurden Fehler festgestellt, allerdings kein Fehlverhalten“, betonte Professor Dr. Christopher Baum, Präsident der MHH. „Es gibt keine Anhaltspunkte für eine bewusste Täuschung.“

Wenn Selbstverständlichkeiten schon extra ausführlich erwähnt werden müssen, ist mit Sicherheit etwas faul. Außerdem ist die Aussage auch noch belanglos, denn sie hätten wohl keinesfalls zugegeben, daß Namen, Rang und politischer Einfluss der Person ausschlaggebend waren und man deshalb subjektiv ein vorgefasstes Urteil verlauten lässt.

Professor Dr. Thomas Werfel, der als Ombudsmann der MHH das gesamte Verfahren begleitete, führte dazu näher aus: „Die Einhaltung der gültigen Regeln guter wissenschaftlicher Praxis hatte in dem zu prüfenden Fall höchste Priorität. Die GWP-Kommission kam zu dem Ergebnis, dass der überwiegende Teil der festgestellten Mängel in der Dissertation auf eine handwerklich nicht saubere Arbeitsweise zurückzuführen war. Dies beschränkt sich im Wesentlichen auf den Einleitungsteil der Arbeit. Im zentralen Ergebnisteil der Dissertation wurden keine Mängel festgestellt. Die festgestellten Verstöße waren in der ganz überwiegenden Anzahl als nicht schwerwiegend einzustufen. Zudem führte der unterschiedliche Charakter der Verstöße zur Bewertung, dass keine systematische, rechtserhebliche Täuschungshandlung vorliegt“, sagte Professor Werfel.

Kurz gesagt: Man hält sie für zu blöde betrogen zu haben, sie hat halt ausgiebig geschlampt. Na wenn das so ist, ist ja alles paletti. Nebenbeibemerkt hatte sich Karl-Theodor zu Guttenberg versucht fast genau mit der Ausrede aus der Begründung herauszureden, daß es bei ihm etwas chaotisch zuging und dabei das Ein oder Andere in Vergessenheit geriet, er eben geschlampt hat. Sie ist zwar wirklich nicht die hellste Kerze auf der Torte, aber intrigieren kann sie bestens und hat keine Probleme Widersacher über die Klinge springen zu lassen. Wer sie mal zu Zeiten ihres „Zugangserschwernisgesetzes“ (Internetsperre wg. KiPo) erlabt hat, weiß, daß sie intrigiert wie der Teufel und lügt, daß sich alle Balken biegen, wenn sie ihre Meinung durchsetzen will. Aber glücklicherweise hat es keine Rolle gespielt, daß sie und ihre Familie aus Hannover kommen, politisch gut vernetzt sind, sie Mitglied im Kuratorium der Förderstiftung der MHH ist und ihr Ehemann Professor Dr. Heiko E. von der Leyen an der Universität Leiter des Hannover Clinical Trial Center – HCTC GmbH ist. Mal sehen von wem und über welche die Kanäle die MHH Projektgelder erhalten wird.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert