Hausdurchsuchung wegen Hasskommentar

Es scheint inzwischen zum Standard zu werden, bei Anzeigen wegen absetzen von „Hasskommentaren“ eine Hausdurchsuchung bei den Beschuldigten durchzuführen.

Die Beschuldigten im Alter von 29 bis 41 Jahren wurden in den jeweiligen Wohnungen angetroffen. Bei den Durchsuchungen stellten die Beamten der Tasc Force Mobiltelefone und Computer sicher, die nun ausgewertet werden. Einer der Tatverdächtigen wurde aufgrund eines bestehenden Haftbefehls festgenommen.

Immerhin ist eine Hausdurchsuchung ein erheblicher Grundrechtseingriff (Art. 13 GG). Ich habe aber so meine Zweifel, ob hier wirklich die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist. Hasskommentare, mal abgesehen davon, daß der Begriff alles andere als klar definiert ist und nach politischem Gusto ausgelegt wird, stellen m. M. n. keine abzuwehrende akute Gefahr dar, die ein Eindringen in die Wohnung rechtfertigen würden. Die Beschlagnahme des technischen Geräts kann man, wenn man es als „Tatwaffe“ ansieht, welche sowohl beschlagnahmt wird, um Beweise zu sichern, als auch um einer Wiederholung vorzubeugen, rechtfertigen. Allerdings dürfte es nicht dabei bleiben, denn mit Sicherheit wird die Gelegenheit genutzt die Daten zu durchsuchen um Netzwerke aufzudecken. In anbetracht der Tatsache, daß Computer sich in den letzten Jahren zu höchst persönlichen Datenspeichern entwickelt haben, kommen dadurch auch massiv Personen ins Visier der Behörden, die nichts mit der eigentlichen Tat, dem Setzen eines Hasskommentars, zu tun haben.

Diese Entwicklung, bei der mit zunehmender Leichtigkeit Hausdurchsuchungen angeordnet werden, scheint dem Druck aus dem Justizministerium unter Heiko Maas — der es bekanntermaßen mit den Grundrechten nicht so genau nimmt, wenn etwas seiner persönlichen politischen Auffassung zuwiderläuft — geschuldet zu sein. Immerhin bemüht man sich überall dort nach Kräften wo mindestens SPD draufsteht, alles aus der Öffentlichkeit zu verbannen, was in irgendeiner Form als pegidanah angesehen werden könnte. Die merkwürdigen Vorgänge um die Einrichtung der Facebook-Zensorentruppe unter Anleitung des Justizministeriums zeugen beredt von den massiven Versuchen eine Zensur aufzubauen, die es nach dem Grundgesetz gar nicht geben dürfte. Da die Staatsanwaltschaften nicht unabhängig sondern weisungsgebunden sind, erleichtert das Vorgehen.

Wie auch immer, die Beschlagnahme von elektronischem Gerät bedeutet in jedem Falle einen ziemlichen wirtschaftlichen Schaden für den Beschuldigten, vollkommen unabhängig davon, ob er verurteilt wird oder nicht. Denn selbst wenn er die Geräte nach teilweise sehr langer Zeit zurückerhält und auch wenn die Inhalte verschlüsselt sind, kann der Bürger sie im Grunde nur noch als Elektroschrott bewerten, denn sie sind inzwischen unkontrolliert durch derart viele Hände gegangen, daß er nicht mehr sicher sein kann, ein nicht manipuliertes Gerät in seinem Besitz zu haben.

Ein Kommentar

  1. […] dann, wenn die Ermittlungen wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, bleibt dem Bürger nach einer Hausdurchsuchung immer der Schaden, denn seine kompletten Daten — dabei sieht man halt mal durch was sich noch so alles findet, denn […]

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