Maßnahmen zur inneren Sicherheit

Als eine Reaktion auf die sich verschlechternde Sicherheitslage will Innenminister Thomas de Maizière (CDU) zusammen mit den Innenministern der Länder ein Maßnahmenpaket vorgeschlagen. Allerdings ist es keineswegs so, als daß es zu den Vorschlögen nicht bereits Regelungen gäbe.

Ärztliche Schweigepflicht

Danach soll es eine Gesetzesänderung Ärzten künftig ermöglichen, die Behörden über geplante Straftaten ihrer Patienten rechtzeitig zu informieren.

Ärzte unterliegen zwar der ärtzlichen Schweigepflicht, dennoch ist diese genausowenig absolut wie bspw. die Meinungsfreiheit, sondern der Arzt muss ggf. eine Rechtsgüterabwägung vornehmen. Sollte er im Laufe der Behandlung von drohenden schweren Straftaten des Patienten Kenntnis erlangen, kann er bereits heute die Behörden darüber in Kenntnis setzen, ohne sich durch Verletzung der Schweigepflicht strafbar zu machen. Hier kann sich der Arzt auf §34 StGB (Rechtfertigender Notstand) berufen:

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Insofern braucht Innenminister Thomas de Maizière den Ärzten nichts zu ermöglichen. Wahrscheinlicher ist daher, daß seine Ermöglichung ein Euphemismus für Verpflichtung ist und eher in Richtung Abschaffung der ärztlichen Schweigepflicht zielt. Bürger die keiner Schweigepflicht unterliegen machen sich in jedem Falle bei Nichtanzeige geplanter Straftaten nach §138 StGB (Nichtanzeige geplanter Straftaten) strafbar. Offen bleibt die Frage, wie relevant das Problem in der Praxis überhaupt ist. Welche konkreten Hinweise gibt es, daß Ärzte von bevorstehenden Anschlägen Kenntnis hatten und die Behörden nicht darüber informierten? Der Vorstoß dürfte sich auf den pseudomedizinisch arbeitenden Psychotherapeuten Axel von Maltitz von Mohammad Daleel, dem Sprengstoffattentäter von Ansbach gründen. Allerdings ist nicht bekannt geworden, daß dieser von einem geplanten Anschlag Kenntnis hatte.

Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit
Auch für den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft sind existieren nach dem Staatsangehörigengesetz bereits gesetzliche Regelungen.
Wer mindestens in Berlin mindestens einen Reispass beantragt, dem wird „Beiblatt A — Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit für das beantragte Dokument Deutscher Reispass Nr. xxxxxxxxxx“ zur Unterschrift vorgelegt, in dem es heißt:

Hinweise

Folgende Tatbestände können zu einem automatischen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit führen (vgl. § 25 Absatz 1 Satz 1, § 27 bzw. § 28 des Staatsangehörigengesetzes — StAG)

  • — Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit auf Antrag,
  • — Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit durch Adoption als Minderjähriger durch einen Ausländer sowie
  • — Eintritt in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit Sie ebenfalls besitzen, auf Grund freiwilliger Verpflichtung ohne entsprechende Zustimmung oder Berechtigung.

Sofern die Verlustfolge eingetreten ist, sind Betroffene nicht mehr berechtigt, einen deutschen Reisepass oder Personalausweis zu führen.
Eine spätere Erfüllung eines dieser Tatbestände ist der zuständigen Pass- bzw. Personalausweisbehörde anzuzeigen.

Erklärung

Ich habe keine ausländische(n) Staatsangehörigkeit(en) beantragt bzw. erworben.

Allein der Entzug der Staatsbürgerschafft löst natürlich nicht das Sicherheitsproblem. Es ist ziemlich unwahrscheinlich, daß derjenige der Selbstmordanschläge verüben will, sich dadurch davon abhalten lässt und bei Immigranten ohne deutsche Staatsbürgerschaft ist die Maßnahme ohnehin wirkungslos.

Viel Aktionismus, der verdecken soll, daß man die letzten Jahre die Dinge im Namen von „Multikulti“ und „political correctness“ hat schleifen lassen, in Verbindung mit einem Aushungern der Polizei. Jetzt steht man vor einem Scherbenhaufen, den man versucht mit immer neuen Paragrafen aufzufegen.

Nebenbeibemerkt, wer noch vor ein paar Monaten derartige Forderungen erhoben hatte, wurde postwendend in die rechte Ecke gestellt und als Nazi und ewiger Rassist abgekanzelt. Jetzt, wo diverse Wahlen anstehen und sich die Beliebtheit im freien Fall befindet, kommt man damit an.

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