Gefährdung der FDGO

Vor zwei Jahren kam Tuğçe Albayrak durch eine Ohrfreige von Sanel M. zu Tode (hier & dort), der daraufhin wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt wurde. Anscheinend steht nach Absitzen von zwei Dritteln seiner Strafe die Entlassung bevor, denn es wird bereits über eine Abschiebung nach Entlassung nachgedacht, mit einer bemerkenswerten Begründung:

Laut „Bild“ gibt es einen entsprechenden Erlass der Offenbacher Ausländerbehörde – die Begründung: Sanel M. habe mit seinen Straftaten „die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland gefährdet“. Zusätzlich gelte für Sanel M. ein Wiedereinreiseverbot.

Nicht daß ich solche Leute wie Sanel M. hier unbedingt haben möchte, aber sollte dies zutreffen greift hier für meinen Geschmack jemand in der Ausländerbehörde unschön tief in die Trickkiste. Wenn ein nächtlicher, unpolitischer Streit mit Todesfolge zwischen zwei vollkommen unbekannten Individuen auf einem Parkplatz tatsächlich die freiheitlich demokratische Grundordnung (FDGO) der Bundesrepublik Deutschland gefährden sollte, dann taugt diese tatsächlich nichts und bedürfte allerdringendst einer fundamentalen Abänderung. Eine deratige Argumentation in diesem Falle ist lächerlich, da sie jedwede Verhältnismäßigkeit vermissen lässt. Es grenzt an Rechtsbeugung zu behaupten, daß der Bestand des Staates durch Sanel M. in seinen Grundfesten erschüttert wird. Mit derartigen Übertreibungen wird keine Rechtsfindung, sondern Begründungsfindung für eine im Voraus feststehende Entscheidung betrieben. Dies beschädigt den Rechtsstaat und die FDGO weitaus mehr, als die Gefährdung durch Sanel M. es jemals könnte.

Die amtierende Bundesregierung mit ihrem permanenten Ausbau der Überwachungsgesetze und ihren Mauscheleien mit den Geheimdiensten tellt eine um Potenzen höhere und vor allen Dingen reale Gefährdung der FDGO dar.

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