Kritik zur Digitalcharta

Vor ein paar Tagen wurde ein Entwurf zu einer „Charta der Digitalen Grundrechte der Europäischen Union“ (@Digitalcharta) der Öffentlichkeit präsentiert. Zu den Initiatoren gehört nicht nur Dauertalkshowgast Sascha Lobo, sondern auch einige Prominente sowie Rechtsanwälte und Professoren, was in Anbetracht des miserablen Ergebnisses überaus bemerkenswert ist.

Meine nachfolgenden Anmerkungen zur Charta beziehen sich auf das PDF mit Stand vom 01.12.2016

Allgemeines

Seit Jahren fordern insbesondere Politiker aus konservativen Kreisen immer wieder, daß das Internet kein rechtsfreier Raum sein dürfe. Von anderen Seiten, auch von Seiten der Initiatoren wie Sascha Lobo wurde dementsprechend wiederholt versucht gegen diese im Kern unsinnige Aussage anzugehen. Alles was in- und außerhalb des Internets geschieht unterliegt immer Gesetzen. Was außerhalb verboten ist, ist es auch innerhalb des Netzes. Daß die Anwendung bestehender Gesetze auf die Gegebenheiten im Internet zu Problemen führen kann, die durch eben diese Gesetze vermieden werden sollten, ist unschön, bedeutet aber keinesfalls, daß das Internet ein rechtsfreier Raum ist. Mit der Vorstellung einer eigenständigen „digitalen Charta“ bestätigen nun die Initiatoren indirekt die These vom Internet als rechtsfreien Raum, der nun endlich durch neue Grundrechte geregelt werden müsse. Die Charta, sollte sie denn jemals in der Art rechtswirksam werden, schüfe einen zweiten unabhängigen Rechtsraum. Gleichzeitig gelingt es ihnen aber nicht die Mängel der bereits bestehenden Grundrechte bzgl. des Internets widerspruchsfrei darzulegen.

Weiterhin scheint mir, daß die Initiatoren das juristische Konzept von Grundrechten nicht verstanden haben. Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat, sie schränken also die Handlungsfreiheit des Staates und seiner ihn vertretenden Organe ein. Sie regeln (glücklicherweise) nicht die Beziehungen natürlicher und juristischer Personen zueinander. Nehmen wir als Beispiel die Meinungsfreiheit. Wird in Grundrechten die Meinungsfreiheit garantiert, heißt dies, daß es keine Vorzensur von veröffentlichten Meinungen gibt, dies heißt im Umkehrschluss aber nicht, daß sich nun jeder auf ein Recht berufen kann überall und zu jeder Zeit seine Meinung frei kundtun zu dürfen. Dies wäre das Ende einer jeden privaten Veranstaltung und Unternehmung. Das Grundrecht Meinungsfreiheit schützt den Bürger nur vor Eingriffen durch den Staat.

Das Dokument nennt sich zwar Charta der digitalen Grundrechte der EU, vermengt aber die Beziehungssphären Staat-Bürger einerseits und Bürger-Bürger andererseits. Die Folge ist, daß eben nicht nur Rechte garantiert, sondern gegenüber Dritten mehr oder weniger konkrete Forderungen erhoben werden (vgl. bspw. Art. 9 (2)).

Die Charta

Titel

CHARTA DER DIGITALEN GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION

Wir haben bereits digitale Grundrechte, leicht zu finden unter Die Grundrechtecharta der Europäischen Union (PDF), ebenso das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Alles bereits in digitaler Form. Mich dünkt aber, die Initiatoren meinten etwas vollkommen Anderes und fanden nur nicht die richtigen Worte für den Titel. Im Grunde geht es nicht um die Digitalisierung an und für sich, sondern um die technische Vernetzung von allem und jedem und den sich daraus ergebenden Folgen für den Einzelnen und die Gesellschaft.

Präambel

Die einleitenden Worte zur Präambel sind nichts sagend und treffen im Grunde auch auf jede beliebige größere Veränderung in der Gesellschaft zu. Man denke an die Einführung von Webstühlen und Dampfmaschinen. Es wird dort nichts beschrieben, was der Digitalisierung inhärent wäre.

[…] es im digitalen Zeitalter zu enormen Machtverschiebungen zwischen Einzelnen, Staat und Unternehmen kommt, […]

Die Verlagerung von Macht(zentralen) hat es schon immer gegeben, dies ist kein für die Digitalisierung spezifisches Phänomen. Außerdem ist es fraglich ob die Machtverschiebungen gegenwärtig tatsächlich so Ungunsten der Bürger stattfinden, wie hier implizit angenommen wird. Noch nie in der Menschheitsgeschichte konnte sich ein einzelnes Individuum binnen Sekunden gegenüber der ganzen Menschheit äußern. Gerade die großen Akteure fürchten eher die Folgen der Machtverlagerung hin zum einzelnen Bürger.

[…] im digitalen Zeitalter eine zivilgesellschaftliche Debatte entstanden ist und weitergeht, […]

Sachlich richtig, nur erfordert nicht jede Debatte die irgendwer führt gleich die Schaffung eines neuen Bündels an Grundrechten.
Immerhin wird die Existenz höherwertiger Rechtsnormen anerkannt (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Europäische Menschenrechtskonvention, Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Grundrechts- und Datenschutzstandards der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten). Es sollten in der Charta also ausschließlich Dinge geregelt werden, für die nicht bereits an anderem Orte Regelungen existieren.

[…] Grundrechte und demokratische Prinzipien auch in der digitalen Welt durch die Herrschaft des Rechts zu schützen, […]

Also ist die bisherige digitale Welt doch ein rechtsfreier Raum? Echtes Neuland, welches es dem Recht zu unterwerfen gilt? Hätte man dies Abertausenden Abgemahnten nicht früher erzählen können? Fehlt es nun an Grundrechten oder fehlt es nur an der Durchsetzung des bestehenden Rechts?

[…] staatliche Stellen und private Akteure auf eine Geltung der Grundrechte in der digitalen Welt zu verpflichten, […]

Auch hier wieder Neuland? Woher kommt die Idee, daß die bestehenden Grundrechte, die ohnehin immer nur den Staat betreffen, in der digitalen Welt nicht für staatliche Akteure gelten? Wie oben bereits gesagt, Grundrechte regeln das Verhältnis Staat-Bürger. Das Verhältnis von natürlichen und juristischen Personen untereinander („Private“) hat in einer Grundrechtecharta nichts verloren.

[…] auf diese Weise das Fundament einer rechtsstaatlichen Ordnung im digitalen Zeitalter zu schaffen, […]

Leben wir derzeit in keiner rechtsstaatlichen Ordnung? Was bildet das gegenwärtige Fundament und ist das digitale Zeitalter die Voraussetzung für einen Rechtsstaat?

Artikel 1 (Würde)

(1) Die Würde des Menschen ist auch im digitalen Zeitalter unantastbar. Sie muss Ziel und Zweck aller technischen Entwicklung sein und begrenzt deren Einsatz.

Mal davon abgesehen, daß ich persönlich nichts mit dem Begriff „Würde des Menschen“ anfangen kann, ich halte ihn generell für eine leere Floskel, ein religiöses Konzept, aber wann, wo und von wem wurde die Aufhebung der Gültigkeit der Menschenwürde im digitalen Zeitalter beschlossen, so daß ihr hier explizit wieder Geltung verschafft werden muss? Außerdem ist die Berufung auf die Würde als angeblich übergeorndete Instanz ein formidables Werkzeug individuelle Lebensentschdeidungen, die nur einen selbst betreffen, abweisen zu können.

(2) Neue Gefährdungen der Menschenwürde ergeben sich im digitalen Zeitalter insbesondere durch Big Data, künstliche Intelligenz, Vorhersage und Steuerung menschlichen Verhaltens, Massenüberwachung, Einsatz von Algorithmen, Robotik und Mensch-Maschine-Verschmelzung sowie Machtkonzentration bei privaten Unternehmen.

Da haben wir sie wieder, die gefährlichen Algorithmen, die ein Eigenleben auf der Erde führen.

(3) Die Rechte aus dieser Charta gelten gegenüber staatlichen Stellen und Privaten.

Wieder die Vermischung der Rechtsräume Staat-Bürger, Bürger-Bürger. Welches konkrete Abwehrrecht gesteht mir nun dieser Artikel als Bürger eigentlich zu? Sagt er im Grunde nicht sogar aus, daß ich mich gegen Eingriffe des Staates zur Beseitigung der Gefahren verwahren kann, ich also ein Recht auf Gefährdungen habe?

Artikel 2 (Freiheit)

Jeder hat ein Recht auf freie Information und Kommunikation. Dieses Recht ist konstitutiv für die freie Gesellschaft. Es beinhaltet das Recht auf Nichtwissen.

Was ist mit freie Information gemeint? Frei im Sinne von Freibier oder uneingeschränkt zugänglich und ungehindert? Soll tatsächlich jeder jede beliebige Information von staatlichen Stellen einfordern dürfen? Ist gemäß der bisherigen Praxis der Charta, die Rechtsräume nicht voneinander zu trennen, gar gemeint, das Recht zu haben von jedem jede Information einfordern zu dürfen?
In hiesigem Zusammenhang scheint mir der Hinweis auf ein Recht auf Nichtwissen fehl platziert, denn im bisherigen Gebrauch bezieht es sich auf rein medizinische Gegebenheiten, nämlich das Recht unter Bestimmten Umständen Untersuchungsergebnisse in Gänze oder Teilen nicht zur Kenntnis nehmen zu wollen oder sogar vernichten lassen. Hier entfaltet die Formulierung aber eine vollkommen andere Wirkung. Nach der Formulierung kann ich mich dagegen verwahren, daß mich der Staat über irgend etwas in Kenntnis setzt. Die Verwirklichung dieses Grundrechts liefe auf einen Zustand hinaus, in dem jedwede Rechtsfolge unwirksam wäre. Viel Spaß! Ich würde dann einfach diese Charta mal nicht zur Kenntnis nehmen und dann machen was ich will.

Artikel 3 (Gleichheit)

(1) Jeder Mensch hat das Recht auf eine gleichberechtigte Teilhabe in der digitalen Sphäre. Es gilt das in der Europäischen Grundrechte-Charta formulierte Diskriminierungsverbot.

Richtig, Gesetze gelten immer nur dann, wenn ihre Gültigkeit durch andere Gesetze mindestens noch einmal bestätigt werden. Ich persönlich halte sogar das Diskriminierungsverbot für diskussionswürdig, weil es zu weitgreifend ist.

(2) Die Verwendung von automatisierten Verfahren darf nicht dazu führen, dass Menschen vom Zugang zu Gütern, Dienstleistungen oder von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Schutz vor elementaren Lebensrisiken, Recht auf Arbeit, Recht auf Wohnen, Recht auf Bewegungsfreiheit und bei Justiz und Polizei.

Offenbar bezieht sich das wieder auf alles und jeden, ist also von daher schon in einer Grundrechtecharta unsinnig. Hier steht nichts Geringeres, als das jeder zu allem Zugang bekommen muss, außer es steht ein Mensch davor und kontrolliert bzw. bewacht es. Ich soll also in Zukunft auch mit einer abgelaufenen Kreditkarte, ja sogar ganz ohne Geld im Internet nach Lust und Laune einkaufen dürfen. Oder ist das ein verdecktes Arbeitsbeschaffungsprogramm für Kontrolleure und Wachleute?
Ein (Grund)Recht auf Arbeit gibt es nicht. Die Forderung danach wird gern in den Flugblättern der Linkspartei vor der Wahl erhoben. Wie bereits beiläufig erwähnt sind Grundrechte Abwehrrechte gegen den Staat, ein Grundrecht auf Arbeit würde bedeuten, daß mich der Staat nicht zum Nichtstun verpflichten darf. Rein interessehalber gibt es solche Staatswesen und wo findet man die?

Artikel 4 (Innere und äußere Sicherheit)

(1) Im digitalen Zeitalter werden innere und äußere Sicherheit auf neue Weise bedroht. Bei der Ausübung der Schutzverantwortung des Staates sind enge rechtsstaatliche Grenzen zu beachten.

Ja gut, aber welches Recht leitet sich daraus für mich als Bürger aus den „neuen Bedrohungen“ (welche?) ab? Daß die Staatsorgane an Recht und Gesetz gebunden sind ist anderweitig bereits festgelegt.

(2) Sicherheitsbehörden dürfen nicht auf durch Private erhobene Daten zugreifen. Ausnahmen sind nur auf gesetzlicher Grundlage zum Schutz besonders wichtiger Rechtsgüter zulässig.

Typischer Fall von „Es ist verboten, außer es ist erlaubt“. Es muss nur ein entsprechendes Gesetz her, welches es den Sicherheitsbehörden erlaubt. Grandios was sich die Initiatoren hier ausgedacht haben, eine grenzenlose Grenze (könnte eine Idee von Merkel sein). Relevanter ist aber, was erlaubt ist, denn die Untersagung gilt nur für Sicherheitsbehörden, alle anderen Behörden dürfen auf alle von „Privaten“ gesammelten Daten nach Belieben zugreifen.

Artikel 5 (Meinungsfreiheit und Öffentlichkeit)

(1) Jeder hat das Recht, in der digitalen Welt seine Meinung frei zu äußern. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Digitale Hetze, Mobbing sowie Aktivitäten, die geeignet sind, den Ruf oder die Unversehrtheit einer Person ernsthaft zu gefährden, sind zu verhindern.

Mehrfacher Schwachsinn! Ja was denn nun, wird nun zensiert oder nicht? Alles was die Vorzensur durchgehen lässt wird nicht zensiert. Maßnahmen die etwas verhindern sollen, sind immer präventiv. Wie sollte auch eine nachgeschaltete Maßnahme ein bereits eingetretenes Ereignis verhindern können?
Aber noch schlimmer, selbst Tatsachenbehauptungen wären hiernach verboten, wenn sie zu Veränderungen des Leumunds einer Person führen könnten. Man dürfte einem stadtbekannten Terroristen keine Besserung unterstellen, und einem ehrlichen Mann nicht der Unterschlagung bezichtigen, selbst wenn es wahr wäre, da der bestehende Ruf der Person gefährdet wird.
Was ist eigentlich der prinzipielle Unterschied zwischen digitaler und anderer Hetze? Nicht-digitale Hetze ist hiernach ja erlaubt.

(3) Ein pluraler öffentlicher Diskursraum ist sicherzustellen.

Was ist hiermit gemeint? Soll unter einem „öffentlichen Diskursraum“ verstanden werden, daß der Staat, als Analogon zum öffentlichen Straßenraum, öffentliche Diskussionsforen im Internet anbietet? In der Tat ist es so, daß, wenn ich im Internet eine Äußerung tätige diese de facto immer auf in einem privatrechtlichen Raum erfolgt. Oder soll die Aussage so verstanden werden, daß der Staat sich in private Foren einmischen und dort für Meinungsvielfalt sorgen soll? Warum sollte es in privaten Foren überhaupt Meinungsvielfalt geben sollen? In einer freien Gesellschaft müssen sich auch Gleichgesinnte zusammenfinden dürfen. Manche gründen sogar einen Verein namens Partei. Wie dem auch sei, vollkommen unklar. Ab wann ist eigentlich eine Sammlung von Meinungen im Sinne des Gesetzes plural? Mir scheint die Hintergrund wirkende Idee, das alles meinungsplural sein müsse, verfehlt undauf einem ähnlichen Irrtum zu basieren, wie bei der Repräsentativtät bei statischen Umfragen. Nicht die einzelne Entität (Individum, Forum) ist plural/repräsentativ, sondern erst die Summe aller Entitäten stellt Pluralität/Repräsentativität her. Mir schimmert hier die Denkweise des Gender Mainstreaming durch, bei dem alles überall gleichermaßen vertreten sein muss (geht das auf’s Konto der Mitinitiatorin Anke Domscheit-Berg?).

(4) Staatliche Stellen und die Betreiber von Informations- und Kommunikationsdiensten sind verpflichtet, für die Einhaltung von Abs. 1, 2 und 3 zu sorgen.

Das musste nochmal gesagt werden, daß ein Gesetz auch eingehalten werden muss. Erwähnte ich schon das Grundrechte Abwehrrechte gegen den Staat sind?
Das ist Arbeitsbeschaffungsprogramm für öffentliche Verwaltungen. Ich sehe es schon vor mir, Foren für Spielzeugeisenbahnen unterliegen dem Eisenbahnbundesamt, die für Autos dem Kraftfahrzeugbundesamt und Babyforen dem Familienministerium. Die Finanzierung stellt kein Problem dar, hierfür wird einfach eine allgemeine, monatliche Diskursraumabgabe für alle Bewohner eingeführt.
Was ist mit den großen und kleinen Presseseiten, Blogs etc., die müssen dann alle jeden Kommentar (der die Vorzensur passiert hat) veröffentlichen, dürfen auch nicht mehr ihr Diskussionsforum bei bestimmten Themen einfach schließen? Ich bin mir nicht sicher ob sich das die Zeit-Stiftung so vorgestellt hat.

Artikel 6 (Profiling)

Profiling durch staatliche Stellen oder Private ist nur auf gesetzlicher Grundlage zulässig.

Wiederum unzulässige Vermengung der Rechtsräume.

Artikel 7 (Algorithmen)

(1) Jeder hat das Recht, nicht Objekt von automatisierten Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für die Lebensführung zu sein. Sofern automatisierte Verfahren zu Beeinträchtigungen führen, besteht Anspruch auf Offenlegung, Überprüfung und Entscheidung durch einen Menschen. Die Kriterien automatisierter Entscheidungen sind offenzulegen.

Dem liegt der Gedanke zu Grunde, daß Menschen generell objektiver entscheiden. Maschinenentscheoidungen sind jedenfalls nicht von der Laune der Ehefrau des Sachbearbeiters abhängig.

(2) Insbesondere bei der Verarbeitung von Massendaten sind Anonymisierung und Transparenz sicherzustellen.

Für wen soll was Transparent sein? Bei der Massenverarbeitung von Abrechnungsdaten soll anonymisiert werden?

Artikel 8 (Künstliche Intelligenz)

(1) Ethisch-normative Entscheidungen können nur von Menschen getroffen werden.

Ist dem so? Oder ist „dürfen“ gemeint? Können wäre einfach nur wieder eine Tatsachenbehauptung.

Artikel 9 (Transparenz)

(1) Die Informationen staatlicher Stellen müssen öffentlich zugänglich sein.

Wir erinnern uns, Artikel 4 (2) verbietet den Sicherheitsbehörden den Zugriff auf privat gesammelte Daten (außer es wird durch ein Gesetz erlaubt), alle anderen dürfen von vornherein. Hier wird jetzt die öffentliche Zugänglichmachung aller Informationen die sich in den Händen von staatlichen Stellen befinden, gefordert. Ich will nicht meckern, aber das scheint mir genau das Gegenteil von Datenschutz, Privatsphäre und informationeller Selbstbestimmung zu sein.

(2) Das Transparenzgebot gilt auch gegenüber Privaten, sofern diese über Informationen verfügen, die für die Freiheitsverwirklichung Betroffener von entscheidender Bedeutung sind.

Erneut Vermengung der Rechtssphären.
Was genau ist unter „Freiheitsverwirklichung“ zu verstehen? Jeder soll von Jedem jedes beliebige Datum, welches er meint für seine „Freiheitsverwirklichung“ zu benötigen, herausgeben müssen bzw. anfordern dürfen? Wer hat sich den groben Unfug ausgedacht?

Artikel 10 (Unversehrtheit der Wohnung)

Jeder hat das Recht, in seiner Wohnung frei und unbeobachtet zu leben.

Gut das dies nochmal bestätigt wird, sonst wäre die andere Stelle, an der dies garantiert wird nicht gültig.

Artikel 11 (Datenschutz und Datensouveränität)

(1) Jeder hat das Recht auf den Schutz seiner Daten und die Achtung seiner Privatsphäre.
(2) Jeder hat das Recht, über seine Daten selbst zu bestimmen. Personenbezogene Daten dürfen nur nach Treu und Glauben und für festgelegte Zwecke erhoben und verarbeitet werden, wenn dies für das jeweilige Nutzungsverhältnis erforderlich ist und eine vorherige Einwilligung erfolgt ist oder auf gesetzlicher Grundlage. Die Einwilligung muss ausdrücklich und informiert erfolgen. Nutzungsverhältnisse müssen fair und transparent gestaltet werden.

Und wie soll das mit anderen Artikeln in Einklang zu bringen sein, insbesondere mit Transparenzgebot nach Art. 9 (1) und der Freiheitsverwirklichung nach Art. 4 (2)?

Artikel 12 (Informationelle Selbstbestimmung

(2) Jeder hat ein Recht auf Verschlüsselung seiner Daten.

Die Frage ist halt nur wer alles den Schlüssel bzw. Nachschlüssel (key escrow) hat. Und alle Verschlüsselung nützt nichts, wenn jemand die Daten für seine Freiheitsverwirklichung benötigt (vgl. Art. 4 (2)) und dem Transparenzgebot nach Art. 9 (1) folgen muss.

Artikel 13 (Datensicherheit)

(1) Jeder hat ein Recht auf Sicherheit von informationstechnischen Systemen und der durch sie verarbeiteten Daten. Dabei ist höchstmöglicher Schutz zu gewährleisten.

Aha, Händis, Laptops und überhaupt private Datenverarbeitung ist damit verboten, denn wer hat schon einen abgeriegelten und elektronisch abgeschirmten Bunker für seine Festplatte.

(2) Identitätsdiebstahl und Identitätsfälschung sind zu bekämpfen.

Identitätsdiebstahl ist woanders schon verboten, musste aber auch nochmal bekräftigt werden.

Artikel 15 (Freier Zugang)

(1) Jeder Mensch hat das Recht auf freien, gleichen und anonymen Zugang zu Kommunikationsdiensten, ohne dafür auf grundlegende Rechte verzichten zu müssen. Das Internet ist Bestandteil der Grundversorgung.

Freier, gleicher und anonymer Zugang. Frei meint hier was? Kostenlos? Gleiche Zugänge wirklich für alle? Bekommen wir nun alle unabhängig von Bedarf und Kosten Hochgeschwindigkeitsanschlüsse oder doch nur ISDN?

Artikel 17 (Pluralität und Wettbewerb)

In der digitalen Welt sind Pluralität und kulturelle Vielfalt zu gewährleisten. Offene Standards sind zu fördern. Marktmissbräuchliches Verhalten ist wirksam zu verhindern.

So was hatten wir schon ähnlich unter Artikel 5 (3). Wann ist Pluralität erreicht, wie und durch wen soll sie gewährleistet werden?

Artikel 18 (Recht auf Vergessenwerden)

Jeder Mensch hat das Recht auf digitalen Neuanfang. Dieses Recht findet seine Grenzen in den berechtigten Informationsinteressen der Öffentlichkeit.

Da Grundrechte Abwehrrechte gegen den Staat sind, hat hiermit der Bürger nun das einklagbare Recht vom Staat vergessen zu werden! Man kann sich also in Zukunft beim Finanzamt am Jahresende löschen lassen. Ja, das hat was.

Artikel 21 (Arbeit)

(1) Arbeit bleibt eine wichtige Grundlage des Lebensunterhalts- und der Selbstverwirklichung.

Ist das so und warum sollte das so bleiben, daß es garantiert werden muss?

(2) Im digitalen Zeitalter ist effektiver Arbeitsschutz zu gewährleisten.

Warum wird eine Unterscheidung zum nicht-digitalen Arbeitsschutz getroffen?

(3) Der digitale Strukturwandel ist nach sozialen Grundsätzen zu gestalten.

Welche Grundsätze sind dies, wer legt sie fest?

Fazit

Es ist recht lang geworden und ich habe mit Sicherheit noch Etliches übersehen, aber bis hierher reicht es schon, um die Charta auf /dev/null/ zu archivieren. Dieses unausgegorene, inkonsistente, selbstwidersprüchliche, mit rechtlich undefinierten Begriffen durchsetzte Dokument ist das Ergebnis einer 14 monatigen Gruppenarbeit und soll nun allen Ernstes am Montag, den 5.12 im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments vorgelegt werden, damit es dort in verschiedene Amtssprachen (auf Steuerzahlerkosten) übersetzt werden kann.

Was ich mich frage, haben die Juristen unter den Initiatoren das Dokument überhaupt einmal gelesen? Auch von Frank Rieger (CCC) und einem ehemaligen ICANN-Direktor kann ich mir nur schwer vorstellen, daß die den Unfug darin nicht erkannt haben wollen. Oder waren da alle nur in freudiger Erwartung mal wieder ihre Namen unter etwas scheinbar intelligentem in der Öffentlichkeit lesen zu können?

Nachtrag 04.12.2016:

Anke Domscheit-Berg hatte am Vortag der Charta Veröffentlichung dem NDR ein Interview gegeben:

Morgen wird diese Charta offiziell veröffentlicht, am Montag dann Martin Schulz, dem Präsidenten des Europaparlaments übergeben. Welches Ergebnis versprechen Sie sich von diesem Vorschlag?

Domscheit-Berg: Diese Charta soll anstoßen zu einer gesellschaftlichen Debatte. Sie soll auf keinen Fall als etwas Fertiges verstanden werden, das sich ein paar kluge Köpfe haben einfallen lassen. Wir müssen eine gesellschaftliche Debatte in der EU führen und es wird wahrscheinlich noch viel an dieser Charta verändert. Man kann diese Charta kommentieren und miteinander diskutieren. Im Endeffekt soll eine gemeinsam weiterentwickelte Charta dabei herauskommen, auf die man sich innerhalb der EU mehrheitlich einigen kann.

Allzu klug waren die Köpfe wohl nicht bei der Formulierung der Charta

2 Kommentare

  1. […] als es sich die Beteiligten vorgestellt hatten. Es gibt überaus viel Ablehnung und Kritik (Tante, hier), teilweise auch recht deftig an dem, man kann es nicht anders formulieren, von Mängeln […]

  2. […] sich noch jemand die Digitalcharta des Martin Schulz? Auch eines seiner verkorksten Projekte mit willfähriger Hilfe der Presse […]

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