Kontohack nach Behrendt

Aus einem Interview mit dem Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Die Grünen) und dem von der Partei geschassten Volker Beck (Die Grünen):

BEHRENDT: Ich gebe Volker Beck vollkommen recht. Die ordnende Funktion des Strafrechts scheint da nicht immer zu funktionieren. Es gibt aber auch Verurteilungen, die nicht bekannt werden. Ich spreche darüber auch mit der Staatsanwaltschaft, dass sie beispielsweise über Verurteilungen und Sanktionen stärker berichtet. Die Menschen sollen merken: Hetze im Netz bleibt nicht folgenlos. Das ist auch ein wichtiges Signal an die Opfer. An der einen oder anderen Stelle müssen wir aber auch strenger verfolgen. Bislang ist es so, dass ein Verfahren eingestellt wird, sobald jemand behauptet, sein Account sei gehackt worden. Ich bin aber dafür, dass die Staatsanwaltschaft in solchen Fällen trotzdem Anklage erhebt. Dann soll derjenige mal vor Gericht erklären, dass da angeblich sein Account gehackt wurde und wie es kommt, dass danach trotzdem persönliche Nachrichten gesendet wurden. Ich denke, dass sich manches dann schnell als Schutzbehauptung herausstellen wird.

Für mich hört sich das nach dem Versuch an, die Staatsanwaltschaften (StA) als politische Hilfspresse zu instrumentalisieren, aber mir geht es um was Anderes, nämlich um das Hacken eines Kontos. Hacken bedeutet nur, daß sich Unbefugte Zugang zum Konto verschafft haben, jedoch nicht zwingenderweise, daß diejenigen den Eigentümer auch ausgesperrt haben. Es kommt immer darauf an, was erreicht werden soll, will man denjenigen ausperren, um ihm eins auszuwischen oder will man einfach heimlich mitlesen, um auf einfache Art und Weise an seine nicht-öffentlichen Postings zu gelangen. Ich würde sogar behaupten, daß die Zahl der Konten mit heimlichen Mitlesern gar nicht mal so klein ist. Es besteht daher nicht der geringste Widerspruch, wenn der Eigentümer nach dem Hacken weiterhin persönliche Nachrichten posten kann.

Allerdings bin ich auch der Meinung, daß die Behauptung, das Konto sei gehackt worden in den hier relevanten Fällen meist eine Schutzbehauptung sein dürfte, nur ist Meinen eben etwas grundlegend Anderes, als ein gerichtsfester Schuldbeweis. Hinzu kommt, daß man aus rein prinzipiellen Gründen nie den Nachweis, daß ein Konto nicht gehackt wurde, wird erbringen können. Wenn also die StA das Argument vor der Anklageerhebung als entlastend akzeptiert und keine anderen, für eine Anklage hinreichenden, Gründe vorhanden sind, können sie jemanden nicht dennoch einfach mal probeweise vor den Kadi zerren und ihn seine Unschuld beweisen lassen. Dies wäre nicht nur eine Abkehr von der Unschuldsvermutung durch Beweislastumkehr, sondern die Justiz bewegte sich hinzukommend sehr schnell im Bereich der verbotenen Verfolgung Unschuldiger (§344 StGB), aber als promovierter Jurist braucht er sich in der Politik nicht um solche lästigen Kleinigkeiten eines Rechtsstaates zu sorgen, denn schließlich gehört er zu den Guten®.

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