Renate Künast: Gesetzentwurf bezieht sich nur auf strafbare Inhalte

Renate Künast (Die Grünen & Juristin) hat in einem Interview mit dem Deutschlandfunk ihre Auffassung zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) von Heiko Maas (SPD) dargelegt.

Aber jetzt muss dieser Referentenentwurf, der ja noch nicht mal der einer Regierung ist, sondern nur von Herrn Maas, irgendwie ins Parlament kommen, damit wir beraten können und vielleicht noch verabschieden können in dieser Legislaturperiode. Aber trotzdem bleiben ein paar Fragen unklar. Der ganze Gesetzentwurf bezieht sich einmal nur auf strafbare Inhalte. Die Frage, wie Facebook und andere eigentlich mit Hass umgehen, mit Zersetzung, mit einer Diskriminierung, die noch nicht strafbar ist, ist hier überhaupt nicht angetippt, und das ist eigentlich auch ein wirkliches Problem, zumal viele sich ja bewusst in den Graubereich begeben und gerade um die Rechtsprechung zu Beleidigung und anderen Straftatbeständen herumformulieren.

Nachvollziehbar, es ist ausgesprochen tragisch, wenn Menschen die Meinungsfreiheit einfach so ungefragt in Anspruch nehmen und dabei dann unerwünschte Meinungen absondern ohne sich strafbar zu machen. Hier muss dringend die Strafbarkeitsschwelle soweit abgesenkt werden, daß nur noch wohlwollende Meinungsäußerungen erscheinen dürfen. Alternativ könnte man auch eine „weiße Liste“ mit vorgefertigten und zugelassenen Meinungen in Erwägung ziehen.

Würden Sie eigentlich, wenn Sie in einer Kneipe, in einem Restaurant angepöbelt werden, auch sagen, das ist jetzt ein rechtsstaatliches Problem, dass der Kneipenwirt jetzt nicht Hausverbot erteilen kann bei jemandem, der Ihnen gegenüber immer sich in der Grauzone zwischen grob unhöflich und strafbar verhält. Da würden Sie auch akzeptieren, dass diese Person irgendwie reagiert, und sagen, das gehört zum sozialen Frieden dazu.

Wieder mal ein sehr windschiefer Vergleich von Fr. Künast. Sowohl Kneipenwirte als auch Facebook et al. dürfen bereits jetzt Hausverbote erteilen, sie müssen es aber nicht! Der Gesetzentwurf und erst Recht Fr. Künast wollen hingegen eine Pflicht zur Erteilung von Hausverboten gesetzlich verankern. Außerdem ist Sinn und Zweck des Gesetzentwurfs, die sozialen Netzwerke zu weitreichenden Löschaktionen zu animieren. Wenn einem das Publikum in einer Kneipe nicht zusagt, soll man sie halt nicht besuchen.

Deshalb glaube ich, dass man gar nicht umhin kommt, sich wirklich ernsthaft mit dem Punkt auseinanderzusetzen, dass es nicht nur um Strafbarkeit geht, sondern auch um diese Pöbelei. Die Wirtschaft wird sich darüber nicht nur freuen, aber auch Wirtschaft hat Verantwortung für die Gesellschaft. Wir können das nicht zulassen. Gerade in den letzten Tagen habe ich mich viel in Schulen über dieses Thema unterhalten und dann sieht man, es löst Druck aus. Und wir verändern diese Gesellschaft auch, wenn wir an der Stelle diese zersetzenden Posts einfach so zulassen. Oder wir müssen alle rausgehen!

Das Echauffieren über die Pöbelei muß gerade aus dem Grünen-Lager, mit ihren pöbelnden und die Gesellschaft zersetzenden Genderisten, kommen, aber genau dieses „nicht zulassen“ nennt man Zensur. Ich stimme ihr zwar insoweit zu, daß die Pöbelei wirklich nicht schön ist, aber niemand ist gezwungen sich daran zu beteiligen. Das Ausweiten von Straftatbeständen zur Unterdrückung widerspricht nicht nur der Idee von Meinungsfreiheit (Art. 5 GG), sondern würde in Folge zu einer Art linguistischer Rüstungsspirale führen. Auch bezweifele ich, daß diese Pöbelei eine neue Entwicklung ist. An den Stammtischen ging es schon immer überaus direkt zu, nicht umsonst kursiert schon seit sehr langer Zeit das Kaiser Sigismund zugeschriebene Bonmot „Wenn mancher Mann wüßte, wer mancher Mann wär’, gäb’ mancher Mann manchem Mann manchmal mehr Ehr’.“.

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