Flächendeckendes WLAN auf Berliner U-Bahnhöfen

Golem berichtet gerade, daß die Versorgung mit freiem WLAN in den U-Bahnhöfen der BVG so gut wie abgeschlossen ist. Das gute Funktionieren des WLAN dort kann ich bestätigen. Bisher hat es sich noch nicht überall herumgesprochen, man wird sehen, wie das sein wird, wenn es erst es allgemeiner Usus sein wird. Viele haben nämlich das mit der Vorschaltseite noch nicht verstanden und wundern sich, daß Mail und Chatsystem nach dem verbinden mit dem Router nicht funktionieren. Einmal diese Hürde genommen läuft alles. Die maximale Anmeldezahl von 800 Geräten auf dem Bahnsteig (Hoffentlich bleiben uns 800 Menschen auf einem Bahnsteig erspart) und 200-400 in der Vorhalle mag heute ausreichen, aber ob auch die Anbindung an das Netz aureichend ist, damit es bei Auslastung flüssig läuft wird sich noch zeigen. Meist scheitert es ja an einem Flaschenhals im Hintergrund. Aber wie gesagt, bisher läuft es bei mir reibungslos.

Wenn sich nun noch der Gesetzgeber entschließen könnte die Idee der Störerhaftung komplett und explizit fallen zu lassen, hätte man in vielen Orten in Deutschland ein weite Flächen überdeckendes WLAN für einen allgegenwärtigen Internetzugang. Ich frage mich allerdings schon seit geraumer Zeit, ob nicht nur die Contentindustrie gegen die Abschaffung der Störerhaftung ist, sondern auch die Mobilfunkprovider eine treibende Kraft sind. Die Störerhaftung ist ursächlich dafür verantwortlich, daß die Benutzer ihr WLAN nicht freigeben und die kommt den Providern zupass, denn sobald es – zumindest in den städtischen Regionen — ein offenes flächendeckendes WLAN gäbe, könnte es manch einer in Betracht ziehen, auf einen Mobilfunkvertrag komplett zu verzichten. Positiver Nebeneffekt wäre übrigens noch, daß die Benutzer vermehrt auf Systeme umsteigen müssten, die keine Telefonnummer zur Identifikation verlangen (offenes XMPP/Jabber). Chatsysteme wie WhatsApp oder Telegram müssten sich tendenziell öffnen, wollten sie nicht ihre Kunden verlieren.

Weiterhin wurde erst kürzlich beschlossen, daß SIM-Karten in Deutschland nur noch gegen Vorlage von Personalpapieren verkauft werden dürfen. Somit würde auch hier ein flächendeckendes WLAN der Intention der einfachen Überwachung der Kommunikation konträr gegenüberstehen.

In der Summe gibt es also weitaus mehr Kräfte als die Contentindustrie, die ein vitales Interesse an der Beibehaltung der Störerhaftung haben. Das Urheberrecht ist dabei nur der willkommene Lieferant für eine Begründung um anders gelagerte Interessen verschleiern zu können.

2 Kommentare

  1. […] Warum soll das WLAN kostenlos sein? Immerhin handelt es sich um einen durchaus erheblichen Eingriff in den freien Markt, wenn das Ziel erreicht werden würde. Gefallen dürfte dies den Mobilfunkprovidern nämlich nicht, worauf ich neulich schon anderweitig hinwies. […]

  2. […] die namentliche Registrierung aller SIM-Kartenbenutzer, Verhinderung offener WLANs (wobei das auch andere Gründe haben könnte) und nun die allgemeine Berechtigung zur elektronischen Verwanzung von Kommunikationsgeräten der […]

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