Urteil: AfD-Mitgliedschaft verschwiegen = arglistige Täuschung, Vertrag nichtig

Seit Jahren wird von der Politik vor gewalttätigen Rechten gewarnt, Millionen an Steuergeldern fließen an linke bis linksextreme Gruppen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus. Linke Gewalt wird gern als Märchen von Rechten dargestellt oder als Kampf gegen Rechts uminterpretiert. Nun hat, wie die Hessische/Niedersächsische Allgemeine (HNA) berichtet, das Amtsgericht Göttingen entschieden, daß das Verschweigen einer AfD-Mitgliedschaft eine arglistige Täuschung darstellt, weil eine Solche zu Angriffen durch linke Aktivisten führen könne. Das AG gab dementsprechend der Anfechtungsklage der Vermieterin von Lars Steinke, dem Landesvorsitzenden der AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative, statt. …
Das AG gab der Anfechtungsklage der Vermieterin von Lars Steinke, Landesvorsitzende AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative, statt.

Der 24-Jährige hatte seiner Vermieterin verschwiegen, dass er wegen seiner politischen Aktivitäten ein potentielles Angriffsziel für linksgerichtete Gewalt sein könnte. Nach Ansicht des Gerichts hätte er sie über seine besondere Rolle aufklären müssen, weil dies auch Auswirkungen auf das Mietobjekt haben könnte, sagte ein Sprecher. Da er dies unterlassen habe, sei der Mietvertrag durch arglistige Täuschung zustande gekommen und somit nichtig.

Der 24-Jährige war im Juli 2017 in die Wohnung im Göttinger Stadtgebiet gezogen. Einige Monate später zog die Vermieterin vor Gericht, um den Mietvertrag anzufechten – mit Erfolg: Das Amtsgericht Göttingen verwies bei seiner Entscheidung auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Demnach liegt eine arglistige Täuschung auch dann vor, wenn jemand Tatsachen verschweigt, über die ein Vertragspartner nach Treu und Glauben Aufklärung erwarten kann.

Der Göttinger Funktionär der „Jungen Alternative“ hatte in geposteten Beiträgen selbst darauf hingewiesen, dass er sich als Zielscheibe linker Aktivisten sehe. Da dieser Umstand für die Entscheidung über den Abschluss des Mietvertrages bedeutsam sei, hätte er dies seiner Vermieterin ungefragt mitteilen müssen, urteilte das Gericht. Tatsächlich sei es in der Folgezeit zu Sachbeschädigungen und Brandstiftungen im Bereich des Wohnhauses gekommen, unter anderem an Mülltonnen.

Zumindest steht jetzt juristisch fest, daß es eine bestehende abstrakte Gefahr durch gewalttätige Linksextremisten gibt und es eben nicht nur einzelne Individuen sind, die gewalttätig sind.

Steinecke will gegen das Urteil in Berufung gehen, aber wenn es Bestand haben und Schule machen sollte, steht nicht nur Lars Steinecke ohne Wohnung dar, sondern wird dies erhebliche Auswirkungen auf eine Vielzahl von Vertragsarten, insbesondere Versicherungen haben, da die Höhe der Versicherungsprämien (Kfz-Versicherung, Hausrat- und Sachversicherungen aller Art, Rechtsschutz) vom erwarteten Risiko abhängt und ggf. ein Schutz mit Verweis auf das Risiko ganz versagt wird.

Andererseits kommt das Urteil der politischen Klasse sicherlich nicht ganz ungelegen, stellt es doch eine deutliche Warnung an diejenigen dar, die sich in der AfD engagieren wollen. Außerdem war es immer Ziel der mit Steuergeldern subventionierten Antifa, dem bewaffneten Arm der SPD, ihre Gegner in den wirtschaftlichen Ruin zu treiben.

Wie so oft, wenn Diskussionen drohen kontrovers zu werden, ist die Kommentarfunktion unter dem Artikel der HNA abgeschaltet.

38 Kommentare

  1. Fiete sagt:

    Ich sehe da nicht ganz zuletzt auch eine ( vorsätzliche? ) Lockfunktion für Vandalen und Schlägertrupps, da sie darin eine deutliche Erhöhung der Effektivität ihrer Taten sehen dürften.

  2. Vollkommen richtig, radikale Elemente werden ermuntert, allerdings würde ich nicht so weit gehen, das als eine vom Gericht intendierte Folgewirkung zu bezeichnen.

    Im konkreten Fall bezieht es sich ja auf die Bedrohung durch Linksextremisten/-terroristen aber in allgemeiner Form betrifft das Urteil alle Verfolgten (Homosexuelle, Islamkritiker, Dissidenten etc.), deren ohnehin schwieriges Leben weiter verkompliziert wird, auch wenn es natürlich nicht von der Hand zu weisen ist, daß die Sicherheitsinteressen des Vermieters berücksichtigt werden müssen. Das Urteil scheint mir mehr ein Zeichen von Staatsversagen dergestalt zu sein, daß der Staat nicht mal mehr in der Lage ist, für die Sicherheit von Bürgern mit bekannter Gefährdung Sorge zu tragen.

  3. Markus Michael WOLF sagt:

    Ich finde das Urteil richtig.
    Schliesslich wird niemand gezwungen, Mitglied der AfD zu sein.
    Wer Mitglied dieses Ladens ist, muss auch die Konsequenzen ziehen.
    Und selbst wenn man sich auf den Standpunkt stellt, dass Linksextremisten kein Recht hätten, die Wohnung eines AfD-Funktionärs abzufackeln, so muss in diesem Fall die Vermieterperspektive gesehen werden.
    Ob das Eigentum des Vermieters Zu „Recht“ oder „Unrecht“ abgefackelt wird, einer Vermieterin oder einem Vermieter kann nicht zugemutet werden, ein solches Sicherheitsrisiko einzugehen.
    Wenn die Bude abgefackelt wird, könnte eventuell die Feuerversicherung sich weigern, Schadensersatz zu leisten mit der Begründung (oder dem Vorwand, je nachdem, wie man es sieht)ein solches erhöhtes Risiko muss auch mit einem erhöhten Beitrag abgedeckt werden.
    Und wenn der AfD-Mieter bereit ist, eine deutlich höhere Miete zu zahlen als „normale“ Mieter und die Vermieterin zahlt mit dem höheren Mietanteil die Feuerversicherung, dann könnte der Mietvertrag rechtswirksam bleiben.

  4. Markus Michael WOLF sagt:

    Ich hoffe, mit dem folgenden Beitrag zu beweisen, dass die AfD eine Partei ist, welche bekämpft werden muss.
    Bitte geben Sie den google-Suchbegriff ein:

    „Nachbetrachtung der gestrigen Ereignisse in Köln youtube“

    Sie lesen erst einen Bericht der Antifaschistischen Aktion Südpfalz vom 14.04.2019 und sehen dann ein Video, in welchem Sie unter anderem sehen, wie eine Person im knallroten Kapuzenpullover (Sweatshirt) und andersherum aufgesetzter Schirmmütze von der Polizei „unter Zwang“, auf Deutsch GEWALTSAM aus dem Saal geschafft wird.
    Die Person im knallroten Pullover war meine Wenigkeit, Markus Michael WOLF.
    Ich erhielt zum Nachtisch auch noch ein Ermittlungsverfahren wegen „Hausfriedensbruch“ und „Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte“.
    Hierzu ist folgendes auszuführen:

    Ich habe NICHT gegen § 21 Versammlungsgesetz(VersG) verstossen.

    Beifallklatschen und Buh-Rufe sind KEINE „groben Störungen“ im Sinne des § 21 VersG, sondern gängige Formen der MEINUNGSFREIHEIT.

    Beweis, im Falle des Bestreitens:
    Rechtsgutachten durch Hochschullehrerin mit entsprechendem Fachwissen.

    Wie Sie auf dem Video sehen, habe ich versucht, dem Polizeibeamten, der mich dann „unter Zwang“ aus dem Saal schaffte, klarzumachen, dass ich NICHT „gestört“ habe i.S.d. § 21 VersG und habe mich auf den „Versammlungsleiter“ der AfD als ZEUGEN berufen.
    Der Polizist hatte es nicht nötig, den AfD-„Versammlungsleiter“ zu fragen, ob meine Wenigkeit tatsächlich „gestört“ hat oder nicht, sondern schaffte mich gewaltsam hinaus.
    Die AfD liefert damit öffentlichkeitswirksam einen Vorgeschmack dessen, was sie zu tun gedenkt, wenn sie an die Macht käme.
    Alle rechtsstaatlichen Grundsätze werden über Bord geworfen, es reicht, wenn sich ein AfD-Funktionär „gestört“ fühlt um missliebige Oppositionelle zu entfernen.

    Der geschilderte Vorfall ist EIN Grund von vielen Gründen, um die AfD zu bekämpfen.

    Wenn ein AfD-Funktionär das Risiko in sich birgt, dass „Linksextremisten“ seine Wohnung abfackeln und Dritte(Vermieterin) erleiden dadurch Schaden, wüsste ich nicht, sosehr ich mir das Gehirn zermartere, warum der Vermieterin das zugemutet werden sollte?

  5. Und selbst wenn man sich auf den Standpunkt stellt, dass Linksextremisten kein Recht hätten, die Wohnung eines AfD-Funktionärs abzufackeln, so muss in diesem Fall die Vermieterperspektive gesehen werden.
    Ob das Eigentum des Vermieters Zu „Recht“ oder „Unrecht“ abgefackelt wird …

    Was ist das für eine Rechtsauffassung? Das Abfackeln anderer Leute Besitzes/Eigentums ist grundsätzlich rechtswidrig, allein die Annahme, daß dies anders sein könnte offenbart ihr eklatantes Problem mit einem Rechtsstaat.

    Sie halten es zwar für rechtswidrig bei einer Veranstaltung des Saals verwiesen zu werden, halten es aber durchaus für legitim, daß Linksextremisten die Wohnung eines AfD-Funktionärs abfackeln? Was für eine verquere Logik.

  6. Die AfD hatte zum Bürgerdialog in den Saal geladen, somit hatte zu der Zeit der Versammlungsleiter das Hausrecht inne und gemäß §11 VersG kann der Leiter Störer ausschließen.

    Dem Video nach zu urteilen wurde die Polizei von einem Herrn in Zivil (Versammlungsleiter bzw. dessen Vertreter?) gebeten, eine Dame und Sie aus dem Saal zu entfernen. Im Gegensatz zu der Dame sind Sie der polizeilichen Aufforderung nicht nachgekommen und wurden daher robust aus dem Saal entfernt und da wundern Sie sich über ein Verfahren?

    Nicht die AfD wirft hier alle rechtsstaatlichen Grundsätze über Bord, sondern Sie waren nicht gewillt diese zu achten. Daher liefert dieser Vorfall auch nicht den geringsten Grund die AfD zu bekämpfen. Sie standen im Unrecht, nicht die AfD!

  7. Markus Michael WOLF sagt:

    An Feuerwächter:

    Ich habe es NIEMALS für richtig erklärt, die Wohnung eines AfD-Funktionärs, hier des Lars Steinke abzufackeln.

    Ich habe SINNGEMÄSS gesagt, dass es einer Vermieterin NICHT zumutbar ist, dass sie ständig in der Angst lebt, ihr Eigentum könnte beschädigt oder zerstört werden.

    Sie haben einen meiner Sätze bewusst oder unbewusst falsch verstanden.
    Zwar habe ich gesagt

    „Und selbst wenn man sich auf den Standpunkt stellt, dass Linksextremisten kein Recht hätten, die Wohnung eines AfD-Funktionärs abzufackeln…“

    Das ist aber noch lange nicht die „Für-Richtig-Haltung“, die Ansicht, dass iregdnwelche Leute das vermeintliche „Recht“ hätten, die Wohnung eines AfD-Mitgliedes anzuzünden.

    SINNGEMÄSS, nicht „wörtlich“ bedeutete mein Satz, man kann sich lange streiten, ob die Gegner der AfD das vermeintliche „Recht“ haben, die Wohnung eines AfD-Mitgliedes abzubrennen – es gibt sowohl für die eine Position als auch die andere viele BefürworterInnen – FEST wie das Amen in der Kirche steht aber, dass die Vermieterin NICHT hinnehmen muss, dass ihr Eigentum zerstört wird, weil der Mieter AfD-Mitglied ist und diese Mitgliedschaft arglistig verschwiegen hat.

    In der Hoffnung, dass ich mich nun EINdeutig und unmissverständlich ausgedrückt habe verbleibe ich

    Mit verbindlichen Empfehlungen
    Markus Michael WOLF

  8. Markus Michael WOLF sagt:

    An Feuerwächter, Kommentar vom 01. Juli 2019, 00:41 Uhr

    Sie haben entweder nur die Hälfte mitbekommen oder Tatsachen ausgeblendet, die Ihnen NICHT in den Kram passen.

    Die Stadt Köln hat der AfD die Räume nur überlassen unter der Bedingung, dass die Veranstaltung ÖFFENTLICH sei, es durfte keine „geschlossene AfD-Gesellschaft“ sein.
    Diese behördliche Auflage hat die AfD mit Füssen getreten.
    Der AfD-Mann CRISTEN CREMER hat alle Leute hinausgefenstert, von denen er wusste bzw. auch nur annahm, dass diese GegnerInnen der AfD sind.
    Und was heisst, lieber Feuerwächter, dieser Herr Cremer hat das „Hausrecht“?
    § 21 VersG besagt, dass der „Hausrechtinhaber“ nur Leute rauswerfen darf, die „grob stören“ und Beifallklatschen und Buhrufe sind KEINE „groben Störungen“.
    Können Sie das begreifen?
    Herr Cremer hat also eine „unzulässige Rechtsausübung“ begangen.
    Und in diesem Fall hat die AfD die BEWEISLAST, dass irgendwelche Leute gegen § 21 VersG verstossen haben, nicht ich habe die Beweislast des Gegenteils, ich muss also NICHT beweisen, NICHT gegen § 21 VersG verstossen zu haben.

    WENN die AfD wie gehabt im Kölner Hotel Maritim oder anderen privaten Räumen eine Versammlung durchführen WÜRDE, DANN könnte die AfD
    j e d e Person hinauswerfen, die sie will, aber NICHT dann, wenn die Stadt Köln, also eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes der AfD unter der Bedingung überlässt, dass die AfD auch Leute dulden muss, die ihr nicht hübsch genug sind und nur dann rauswerfen dürfen, wenn diese Personen ERKENNBAR und ERWIESENERMASSEN gegen § 21 VersG verstossen?
    Im übrigen lade ich Sie, Feuerwächter, zu den Prozessen ein, die stattfinden werden, mal sehen ob Ihre oder meine Rechtsauffassung „greift“ bzw. „zieht“.
    Schauen Sie bitte jetzt schon mal unter dem Tatbestand „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ nach, da können Sie unter anderem lesen, dass sich jemand nicht strafbar macht, wenn die „Amtshandlung der Polizei RECHTSWIDRIG ist.

    Es nützt wenig, wenn wir zwei Nicht-Juristen herumfachsimpeln, was „Recht“ und was „Unrecht“ ist.
    Wenn es zum Prozess kommt, sind Sie herzlich eingeladen zu kommen.

    Wenn Sie recherchieren wollen:

    Kontaktieren Sie die
    Kriminalkommissarin Vitt
    c/o
    Polizeipräsidium Köln
    Walter-Pauli-Ring 2-6
    51103 Köln
    Tel: 0221-229-9441
    Fax: 0221-229-2002
    E-mail: Poststelle.Koeln@polizei.nrw.de

    Unter Aktenzeichen 601000-102090-19/2 ermittelt die Dame gegen mich wegen „Hausfriedensbruch“ und „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“.

    Mit vorzüglicher Hochachtung
    Markus Michael WOLF

  9. Markus Michael WOLF sagt:

    Sehr geehrter Feuerwächter,

    im Artikel schreiben Sie nur, „Steinecke will gegen das Urteil in Berufung gehen…“

    Das Urteil ist r e c h t s k r ä f t i g

    Der Rechtsstreit endete durch VERGLEICH vor dem Landgericht.

    Und Sie wissen ja, „Vergleich ist Vergleich“, AfD-Mann Steinecke kann den Vergleich weder vor dem OLG noch dem BGH noch dem BVerfG noch dem EuGH noch irgendeinem Gericht in der Welt anfechten, Ende.

  10. Markus Michael WOLF sagt:

    Herr Feuerwächter,

    ich muss nochmal „stören“.

    Es steht rechtskräftig fest lt. Urteil AG Göttingen, Az. 18 C 41/17, dass das Verschweigen der AfD-Mitgliedschaft eine „arglistige Täuschung“ ist, welche die Nichtigkeit des Mietvertrages zur Folge hatte.

    Bleiben wir mal bei der „arglistigen Täuschung“, welche offenbar ein Markenzeichen der AfD ist:
    Als die Stadt Köln, vertreten durch Oberbürgermeisterin Henriette Reker, der AfD die Räume überließ, verliess die Stadt Köln sich darauf, dass die AfD die Veranstaltung ÖFFENTLICH abhielt.
    Und was geschah?
    Die AfD hat die Stadt Köln genauso arglistig getäuscht so wie der Ex-AfD-Funktionär Steinke seine Vermieterin arglistig getäuscht hat, nur die Methode der arglistigen Täuschung war eine andere.
    Die AfD hat unter dem Vorwand der „Störung“ alle missliebigen Personen aus dem Saal werfen lassen.

    Wie gesagt, Herr Feuerwächter, kommen Sie zu den Prozessen, die wegen mehrerer sog. „Bürgerdialoge“ noch ausstehen.

    Dann werden wir sehen, wer von uns beiden ein gestörtes Verhältnis zu Demokratie und Rechtsstaat hat.

    Mit vorzüglicher Hochachtung

    Markus Michael WOLF

  11. Markus Michael WOLF sagt:

    Herr Feuerwächter,

    darf ich Ihr jetziges SCHWEIGEN auf meine Kommentare als „Zustimmung“ werten?

    Oder handelt es sich um „betretenes Schweigen“?

  12. Markus Michael WOLF sagt:

    Herr Feuerwächter,

    Sie schrieben in Ihrem Artikel u.a., wenn das Urteil „Bestand“ hätte, also rechtskräftig ist, würde nicht nur Lars Steinke ohne Wohnung dastehen…

    Ich gebe Steinke und Ihnen einen guten Tipp, wie man Obdachlosigkeit vermeiden kann:

    Treten Sie niemals in die AfD ein, dann weden Sie zumindest aus diesem Grunde nicht wohnungslos.

    Übrigens:
    Lars Steinke steht nicht nur ohne Wohnung da, sondern auch OHNE AfD, denn die AfD hat ihn rausgeschmissen.

    Dem NAZI Steinke war die AfD noch zu „links“

  13. Markus Michael WOLF sagt:

    Hallo Feuerwächter,

    ich hoffe, Ihnen entgegenzukommen.

    Das, was für die AfD gilt, muss auch für die sog. „Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands“(MLPD) gelten.

    Wenn Sie mehr über die MLPD wissen wollen, lesen Sie die Verfassungsschutzberichte und googeln Sie im Internet, oder noch besser:
    Lesen Sie die MLPD-Internetzeitung „Rote Fahne“ (www.rf-news.de)sowie die Homepage der mlpd (www.mlpd.de).

    Wer das Geschreibsel der MLPD liest, kommt von selber auf den Trichter, dass die mlpd ein Intelligenzbolzenverein ist.

    Nun ist es so, dass die Industriegewerkschaft(IG) Metall gegen die MLPD einen „Unvereinbarkeitsbeschluss“ hat, d.h., MLPD-Mitglieder dürfen NICHT Mitglied der IG Metall sein.
    Inkonsequent wie die IG Metall ist, wird dieser Unvereinbarkeitsbeschluss nicht „exekutiert“, d.h. angewandt.

    Ich beweise das anhand eines Beispiels:

    Ulja Held, geb. Schweitzer, ist Arbeiterin bei Ford in Köln.
    Held geb. Schweitzer ist Mitglied der MLPD und Mitglied der IG Metall.
    Dass Ulja Held Mitglied der MLPD ist, weiss ich von ihr selber, ich war zwar niemals Mitglied in diesem Intelligenzbolzenverein, aber habe in diversen Bündnissen mit der „Murks-Lüge-Pfusch-Dreck“(MLPD) zusammengearbeitet, was ich mittlerweile „bereue“, natürlich nicht bereuen wie beim Pastor.

    Ulja Held hat sowohl gegenüber ihrem Arbeitgeber, den Fordwerken als auch der IG Metall ihre MLPD-Mitgliedschaft VERSCHWIEGEN, das müsste ebenso als „arglistige Täuschung“ gelten wie bei dem früheren AfD-Funktionär LARS STEINKE.

    Daher die Aufforderung an die Fordwerke Köln als auch die IG Metall Köln, Hans-Böckler-Platz 1-9, 50672 Köln, vertreten durch den 1. Bevollmächtigten DIETER KOLSCH und den 2. Bevollmächtigten WOLFGANG RASTEN:

    Schmeisst die Ulja Held geb. Schweitzer aus der IG Metall raus!
    Verweigert der Ulja Held den Rechtsschutz!
    Ulja Held hat sich den Rechtsschutz durch arglistige Täuschung, durch Betrug erschlichen.

    Und nun, Herr Feuerwächter, lesen Sie den Artikel:

    „Versucht Ford Kritikerin loszuwerden? Frau klagt und erhebt schwere Vorwürfe!“

    aus „Express“ vom 18.05.19, 11:20 Uhr.

    Ulja Held sei angeblich aus „politischen Gründen“ in eine andere Filiale der Fordwerke versetzt worden.

    Feuerwächter, beachten Sie folgendes:

    Held hat die Beweislast, dass sie aus „politischen Gründen“ ins Ersatzteillager versetzt wurde, dagegen haben die Fordwerke nicht die Beweislast des Gegenteils.

    Ulja Held macht keine substantiierten Angaben, ob in ihrem Arbeitsvertrag und/oder im Manteltarifvertrag eine Klausel enthalten ist, wonach Held an einem anderen Arbeitsplatz zum gleichen Lohn und gleicher Qualifikation beschäftigt werden darf.
    Somit muss zwangsläufig angenommen werden, dass eine solche Klausel enthalten ist.
    Weiter im Text:
    Ulja Held geb. Schweitzer legt nicht einmal dar, geschweige denn sie beweist, dass sie an dem anderen Arbeitsplatz schlechter bezahlt und unterhalb ihrer Qualifikation arbeitet.
    Somit muss zwangsläufig angenommen werden, dass sie weder schlechter bezahlt wird noch unterhalb ihrer Qualifikation arbeitet.

    Frage:
    Was will Ulja Held, was will die MLPD eigentlich?

    Das von Ulja Held angezettelte Arbeitsgerichtsverfahren hat das Aktenzeichen 9 Ca 1889/19.

    Am 10. Juli, 11.15 Uhr ist Kammertermin vor dem Arbeitsgericht Köln, Blumenthalstr. 33, 50670 Köln.

    Das Gericht MUSS Held´s Klage kostenpflichtig abweisen, andernfalls macht das Gericht sich wegen RECHTSBEUGUNG gem. § 339 StGB strafbar.
    Rechtsbeugung ist keine Bagatelle, kein „Vergehen“, sondern ein VERBRECHEN welches nicht unter einem Jahr Gefängnis bestraft wird und den Verlust des Richteramtes zur Folge hat.

    Feuerwächter, kommen Sie doch auch, dann können Sie sich ein Bild von der MLPD machen.

  14. Markus Michael WOLF sagt:

    Betrifft: MLPD

    Bite geben Sie folgende google-Suchbegriffe ein:

    – „Thüringer Ratschlag distanziert sich von MLPD“
    – „Menschenfeinde sprechen nicht für uns“
    – „Erinnerung an den Solinger Brandanschlag, hagalil“

    Da erfahren Sie eine Menge über die MLPD.

  15. Markus Michael WOLF sagt:

    Betrifft:
    Arbeitsgerichtsverfahren 9 Ca 1889/19 der MLPD-Tante ULJA HELD geb. Schweitzer

    In der Rotzfahne – Verzeihung: „Rote Fahne“, http://www.rf-news.de stand heute kein Bericht über das o.g. Verfahren.

    Peinliche Frage: Warum nicht?

    Wurde die Klage der Heldin der Arbeiterklasse etwa abgewiesen?

    Zur Erinnerung:
    Am Mittwoch, 10. Juli, 11.15 Uhr war Kammertermin.
    Meistens ergeht nach der Sitzung ein Urteil oder ein Beschluss, z.B. ein Beweisbeschluss.

    Die Klage wurde doch nicht etwa abgewiesen?

  16. Markus Michael WOLF sagt:

    Nicht nur die AfD begeht arglistige Täuschung, sondern auch die sog. „Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands“(MLPD), auch bekannt unter den Namen „Murks-Lüge-Pfusch-Dreck“(MLPD) und
    „Mieserabel-Lächerlich-Peinlich-Dumm“(MLPD)

    Lesen Sie bitte die Artikel:

    1.
    MLPD fordert Unterlassungserklärung von AfD-Chef Meuthen“
    auf http://www.mlpd.de und http://www.rf-news.de
    2.
    AfD-Chef Jörg Meuthen zieht seine Attacke auf die MLPD bei Anne Will zurück“
    auf http://www.mlpd.de und http://www.rf-news.de

    Angeblich habe Meuthen bei „Anne Will“ u.a.geäussert,

    „die MLPD ist eine Gruppierung, die den Abschiebebehörden Feuer und Flamme verspricht“

    Darauf hätte die MLPD Meuthen aufgefordert, er solle erklären, diese Äusserung künftig zu unterlassen, andernfalls würde die MLPD klagen.
    Pünktlich, am letzten Tag der von der MLPD gesetzten Frist ging bei den MLPD-Erstsemestersjurastudenten Meister & Genossen eine solche Unterlassungserklärung Meuthen´s ein – behauptet jedenfalls die MLPD.

    Für die MLPD ein grosser „Sieg“, der mit den Worten ausgedrückt wurde:

    „Meuthen sei als Tiger auf die MLPD gesprungen und als Bettvorleger gelandet“

    Ja, WENN die Geschichte sich so abgespielt HÄTTE wie die MLPD erzählt, dann WÄRE es so.

    Das Dumme ist nur:

    Die Story, wonach Meuthen der MLPD eine solche Unterlassungserklärung abgegeben haben soll, ist frei erfunden, erstunken und erlogen.
    Ich habe die MLPD aufgefordert, die Existenz dieser Unterlassungserklärung zu beweisen, indem die MLPD diese als PDF-Datei veröffentlicht und/oder auf http://www.mlpd.de und/oder http://www.rf-news.de veröffentlicht und/oder mir diese „Unterlassungserklärung“ zumailt und/oder mir Zutritt zu der mlpd-Kanzlei zu gewähren, damit ich die „Unterlassungserklärung“ in Augenschein nehmen kann.

    ALl das wurde mir VERWEIGERT aus dem einfachen Grunde, weil die Betrüger und Gauner von der MLPD diese „Unterlassungserklärung“ wie vorgesagt ERSTUNKEN und ERLOGEN haben.

    Die MLPD wollte damit bei ihren Sektenjüngern, welche angeblich die „Herren der Partei“ sein sollen, Eindruck schinden und Punkte sammeln, weil die MLPD sonst nichts zu bieten hat.

    Diese erfundene „Unterlassungserklärung“ der MLPD war weiter ein Flop, denn selbst WENN AfD-Chef Meuthen eine solche Unterlassungserklärung abgegeben HÄTTE, dann wäre eine solche nur sinnvoll, wenn die Unterlassungserklärung mit einer „Widerrufserklärung“ gekoppelt ist, etwa so:

    „Ich, Jörg Meuthen, widerrufe die Behauptung, die MLPD sei eine Gruppierung, die den Abschiebebehörden Feuer und Flamme verspricht“

    Eine solche „Widerrufserklärung“ hat Meuthen nicht einmal nach MLPD-Darstellung abgegeben.
    Ich gebe zu bedenken, dass die Anne-Will-Show eine Einschaltequote von bescheidenen 2 – zwei – MILLIONEN hatte und wenn man berücksichtigt, dass vor vielen Fernsehern mehrere Personen sitzen, dann können gerade mal läppische 5 – fünf – MILLIONEN die Meuthen´sche Aussage gehört haben, wonach die MLPD eine Gruppierung sei, die den Abschiebebehörden Feuer und Flamme verspreche.

    Dagegen wird die website http://www.mlpd.de und http://www.rf-news.de, wenn´s hoch kommt, von 2.000 – zwotausend – Leuten gelesen und auch zu 99% von MLPD-Mitgliedern.

    Also bleibt in den Köpfen von knapp zwo bis knapp fünf Millionen Menschen hängen, dass die MLPD eine Gruppierung sei, die den Abschiebebehörden Feuer und Flamme verspreche.
    Peinliche Frage:
    Was will die MLPD mit einer „Unterlassungserklärung“, die kaum jemand zur Kenntnis nimmt?

    Fazit:

    Die MLPD ist eine Lügner- und Betrügerbande, die allenfalls ihre „Herren der Partei“ überzeugen kann.

    Herr Feuerwächter
    und alle anderen ungläubigen Thomasse werden aufgefordert, sich an die MLPD zu wenden mit der Forderung, die Existenz dieser „Unterlassungserklärung“ zu BEWEISEN in der genannten Form.
    Wenden Sie sich an die

    „Rechtsanwälte“
    Roland Meister(Mitglied des „Zentralkomitees“ der MLPD)
    Peter Weispfenning (Mitglied des „Zentralkomitees“ der MLPD)
    Industriestr. 31
    45899 Gelsenkirchen
    Tel: 0209 – 35 97 67 0

    Wer weiss, vielleicht haben Sie mehr Glück als ich?!

    Die MLPD, welche hier quasi als „AfD-Bezwinger“ dargestellt wird, beweist auch anderweitig, dass sie eine Lügnerin und Betrügerin ist.

    In Köln hat die AfD am 20.12.2018, am 07.04.2019 und am 13.04.2019 sog. „Bürgerdialoge“ veranstaltet.
    Viele Menschen haben sich der AfD entgegengestellt, nur die MLPD nicht.
    Wenn doch die MLPD die AfD „bezwingen“ kann, wieso sind dann die Köln/Leverkusener MLPD-ler nicht gekommen und haben die AfD in die Flucht gejagt?
    Nicht nur deshalb, weil die MLPD viel zu feige und schwach ist, gegen die AfD etwas zu unternehmen, sondern vor allem auch deshalb, weil die MLPD aufgefordert worden wäre, diese behauptete „Unterlassungserklärung“ Meuthen´s vorzuzeigen.
    Da hielt es die MLPD für „klüger“, besser für „feiger“, an diesen Anti-Afd-Kämpfen NICHT teilzunehmen.

  17. Markus Michael WOLF sagt:

    Googeln Sie unter dem Suchbegriff:

    „Sitzungsergebnisse des Arbeitsgerichtes Köln vom 10.07.2019“

    Da werden Urteile, Beschlüsse, Beweisbeschlüsse, Versäumnisurteile und andere Entscheidungen des Arbeitsgerichtes Köln veröffentlicht.

    Am Mittwoch, 10. Juli 2019, 11.15 Uhr war der Kammertermin zu Az: 9 Ca 1889/19 Klage des MLPD-Mitgliedes Ulja Held gegen Fordwerke.

    Aber eine „Entscheidung“ wie auch immer wurde nicht veröffentlicht.

    Frage:
    Wurde aus welchen Gründen auch immer der Kammertermin verschoben oder wurde die Klage zurückgezogen?

  18. Markus Michael WOLF sagt:

    Unter dem Az. 121 Js 587/19 ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln gegen mich wegen „Hausfriedensbruch“ und „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“. wegen des „Bürgerdialoges“ am 13.04.2019 in Köln.

    Siehe meinen Leserkommentar vom 27.06.2019, 00:16 Uhr und googeln/Surven Sie unter

    „Youtube Nachbetrachtung der gestrigen Ereignisse in Köln“

    Ich habe folgenden

    B e w e i s a n t r a g

    gestellt:

    Es soll bewiesen werden, dass die sog. „Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands“(MLPD), vertreten durch das „Zentralkomitee“(ZK), dieses vertreten durch die Vorsitzende GABI FECHTNER die Öffentlichkeit arglistig getäuscht, anders gesagt

    b e l o g e n

    hat, als die MLPD sich brüstete, den AfD-Chef Meuthen dazu „überredet“ zu haben, eine Erklärung abzugeben, wonach Meuthen künftig unterlassen wolle zu behaupten, die MLPD sei eine

    „Gruppierung, die den Abschiebebehörden Feuer und Flamme verspricht“

    Diese „Unterlassungserklärung“ hat Meuthen n i c h t abgegeben.

    Beweis:
    Zeugnis des Herrn Jörg Meuthen, ladungsfähige Anschrift ist dem Internet zu entnehmen.

    Ich habe beantragt, der MLPD zu „gebieten“, quasi zu „befehlen“, diese angebliche „Unterlassungserklärung“ als PDF-Datei zu veröffentlichen bzw. in anderer geeigneter Form der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

    Wenn die MLPD sich w e i g e r t, dann ist es als erwiesen anzusehen, dass die MLPD die Öffentlichkeit belogen bzw. arglistig getäuscht hat.

    Sollte die MLPD wider Erwarten eine „zehnseitige Unterlassungserklärung“, die Meuthen angeblich über seine Anwälte abgegeben haben soll, als PDF-Datei veröffentlichen oder sonstwie der Öffentlichkeit zugänglich machen, so beantrage ich Beweis, dass diese „Unterlassungserklärung“

    g e f ä l s c h t

    ist

    durch

    1.
    Zeugnis des Herrn Meuthen, dass er die von der MLPD vorgelegte „Unterlassungserklärung“ nicht geschrieben hat und auch nicht schreiben liess.
    2.
    Sachverständigengutachten
    In Frage kommt ein sog. Sprach- und textanalytisches Gutachten, womit bewiesn wird, dass der Schreibstil der von der MLPD vorgelegten „Unterlassungserklärung“ nicht mit dem Schreibstil des Zeugen Meuthen übereinstimmt.

    Übrigens:
    Wenn die Vorwürfe, die ich in meinem Leserkommentar vom 14.07.2019, 17:32 Uhr der MLPD um die Ohren gehauen habe unzutreffend wären, dann hätte die MLPD längst mit Erfolg gegen den Feuerwächter und gegen mich eine Unterlassungsverfügung durchgedrückt.

    EIN Mal dürft Ihr raten, warum die MLPD keine Unterlassungsverfügung erwirkt hat?

    Die MLPD brüstet sich mit frei erfundenen und erlogenen „Heldentaten“.
    Das schadet dem Ansehen der gesamten antifaschistischen Bewegung(Antifa) und hat mit Antifaschismus, mit der Bekämpfung des Rechtsextremismus n i c h t s zu tun.

    Beweis:
    Zeugnis der/des Vorsitzenden der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes-Bund der AntifaschistInnen(VVN-BdA)
    sowie Zeugnisse weiterer Vorsitzenden der Verfolgtenverbände(Roma, Sinti u.a.)

  19. Markus Michael WOLF sagt:

    Bekanntlich ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln gegen mich wegen „Hausfriedensbruch“ und „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“

    Unter Az. 121 Js 587/19 stelle ich folgenden

    B e w e i s a n t r a g :

    Es soll bewiesen werden, dass der „Versammlungsleiter“ der AfD, Herr CRISTER CREMER, wider besseres Wissen den beschuldigten Markus Michael WOLF bei der Polizei denunziert hat, Wolf habe „gestört“.
    Cremer WUSSTE definitiv, dass Beifallklatschen und Buhrufen KEINE „Störungen“ im Sinne des § 21 Versammlungsgesetz sind.

    Dies wird bewiesen durch:

    1. Zeugenschaftliche Vernehmung des Herrn Crister Cremer
    2. Psychiatrisch/psychologisches Gutachten über den Zeugen Cremer.

    Hinweis:
    Die Psychiatrisch/psychologische Begutachtung des Herrn Crister Cremer ist nur notwendig, falls der Zeuge Cremer behauptet, er habe nach „bestem Wissen und Gewissen“ den beschuldigten Wolf bei der Polizei denunziert.

    Ebenso soll bewiesen werden, dass die Polizeibeamten, welche den Beschuldigten Wolf „unter Zwang“ aus dem Saal schafften, vorsätzlich und wissentlich eine kriminelle Handlung begangen haben.
    Die Polizisten/-innen wussten, dass Markus Michael WOLF
    n i c h t gestört hat im Sinne des § 21 Versammlungsgesetz, die PolizistInnen haben vorsätzlich und wider besseres Wissen den Beschuldigten Wolf angezeigt wegen „Hausfriedensbruch“ und „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“.
    Auch dies wird wie bei dem Zeugen Cremer bewiesen durch

    1. Psychiatrisches/Psychologisches Sachvderständigengutachten
    2. Zeugenschaftliche Vernehmung der PolizistInnen.

    Ebenso wie bei dem Zeugen Cremer ist eine Psychiatrisch/Psychologische Begutachtung nicht erforderlich, wenn die PolizistInnen gestehen, wider besseres Wissen und Gewissen gehandelt zu haben.

    Sofern die PolizistInnen und der Zeuge Crister Cremer das Zeugnis verweigern unter Berufung darauf, sich durch wahrheitsgemässe Zeugenaussage strafbar zu machen, dann ist die zu beweisende Tatsache als erwiesen anzusehen.

    In ein vernünftiges Deutsch übersetzt heisst das:
    Wenn die PolizistInnen und AfD-Mann Cremer die Zeugenaussage verweigern, weil sie befürchten, sich strafbar zu machen, so ist es als erwiesen anzusehen, dass Cremer und die PolizistInnen rechtswidrig und schuldhaft den Beschuldigten Wolf gewaltsam aus dem Saal schafften und auch wider besseres Wissen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet haben.

  20. Markus Michael WOLF sagt:

    Ich nehme nochmals Bezug auf meinen Kommentar vom 14. Juli 2019, 17:32 Uhr, in welchem ich die sog. „Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands“(MLPD), vertreten durch die Vorsitzende GABI FECHTNER, den Tatbestand der Arglistigen Täuschung, den Tatbestand der Lüge, der Prahlerei begangen hat, indem sie verbreitete, die MLPD habe den Chef der AfD JÖRG MEUTHEN gezwungen, eine Unterlassungserklärung abzugeben, wonach Meuthen sich verpflichtet haben soll, künftig zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß zu behaupten, die

    „MLPD sei eine Gruppierung, welche den Abschiebebehörden Feuer und Flamme verspreche“

    Die MLPD hat die Existenz dieser „Unterlassungserklärung“ NICHT nachgewiesen.
    Somit steht fest wie das Amen in der Kirche, dass die MLPD eine Lügner- und Betrügerbande, oder sagen wir es analog ders Meuthen´schen Satzes:

    „Die MLPD ist eine Gruppierung, die der Öffentlichkeit und ihren Mitgliedern nichts als LÜGEN erzählt.“

    Der Lügenbaron Münchhausen ist ein Waisenkind gegen die MLPD.

    Im Falle des AfD-Chefs Meuthen will die MLPD diesen schon wenige Tage nach der Anne-Will-Show aufgefordert haben, eine diesbezügliche Unterlassungserklärung abzugeben.

    Obwohl die MLPD definitiv WEISS, dass sie öffentlich als „arglistige Täuscherin“, als Lügnerin und Betrügerin gebrandmarkt wurde, hat sie keine juristischen schritte unternommen.
    ANgenommen, meine Vorwürfe wären unzutreffend, dann hätte die MLPD auch bei dem dümmsten und korruptesten Richter mit fünfhundertprozentiger Erfolgsaussicht eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung durchgekriegt.

    Jetzt, nach genau 36 – sechsunddreissig – Kalendertagen wird die MLPD wohl keine Unterlassungsverfügung mehr durchkriegen, schon deshalb nicht, weil die MLPD dann diese behauptete „Unterlassungserklärung“ VORZEIGEN müsste.

    Allein schon wegen dieser Lüge müsste man die MLPD von den Innenministerien als „kriminelle Vereinigung“ einstufen und verbieten.

  21. Markus Michael WOLF sagt:

    Ich nehme Bezug auf den Kommentar vom 14.07.2019, in welchem ich feststellte, dass die MLPD, vertreten durch GABI FECHTNER geb. Gärtner die Öffentlichkeit BELOGEN hat mit der imaginären Unterlassungserklärung des AfD-Chefs Meuthen.

    Die MLPD-Obergura Fechtner hat bereits zwei Mal den Rücktritt der Bundesregierung und Neuwahlen gefordert.

    Siehe Artikel:

    1. „Stoppt die Rechtsentwicklung der Regierung! MLPD fordert Neuwahlen“
    vom Dienstag, 03.07.2018, 15:34 Uhr in http://www.mlpd.de

    2. „Nahles geht, die GroKo wackelt -MLPD fordert Neuwahlen“
    vom Dienstag,04.06.2019, 01:16 Uhr auf http://www.mlpd.de

    So, So, die Null-Komma-Null-Prozent-Stimmen „Partei“, vielmehr Sekte MLPD will also den Rücktritt der Bundesregierung unter Angela Merkel?!
    Für einen Rücktritt/Neuwahlen müsste man ein KONSTRUKTIVES MISSTRAUENSVOTUM stellen, welches von mindestens einem Viertel der Abgeordneten des Bundestages mitgetragen werden muss.
    Das wären gerade mal 150 – einhundertfünfzig – Abgeordnete.
    Da ist nur ein Problem dabei:
    Die MLPD hat nicht mal EINEN Vertreter im Bundestag, geschweige denn 150.
    Ferner sollte Gabi Fechtner ihrer Geschlechtsgenossin Merkel eine Straftat nachweisen bzw. einen handfesten Skandal.
    Das kann Fechtner natürlich nicht, wie könnte es anders sein?
    Dafür kann man Fechtner eine Straftat und gleichzeitig einen Skandal nachweisen.
    Diese erfundene Unterlassungserklärung Meuthen´s ist Betrug, arlistige Täuschung der Öffentlichkeit, es ist ein Skandal, weil es der MLPD in keinster Weise darum geht, die AfD zu bekämpfen,sondern sich exhibitionistisch in den Vordergrund zu stellen, sich mit falschen Federn zu schmücken, mit erfundenen „Heldentaten“ zu brüsten.

    Die MLPD-Basismitglieder sind nach MLPD-Propaganda die „Herren der Partei“.
    Gut, dann sollen diese „Herren und Herrinnen“ die Obergura Gabi Fechtner abhalftern, denn Fechtner taugt noch weniger als der frühere MLPD-Vorhocker Stefan Engel.

  22. Markus Michael WOLF sagt:

    Ich nehme nochmal Bezug auf meinen Leserkommentar vom 14. Juli 2019, 17:32 Uhr und stelle fest, dass die MLPD immer noch nicht die Existenz der „Unterlassungserklärung“ des AfD-Chefs Jörg Meuthen bewiesen hat.

    Die MLPD hat auch bis jetzt noch nicht gegen die Internetzeitung FEUERWÄCHTER prozessiert, ganz im Widerspruch zu ihrer sonstigen Prozesshanselei.

    Damit ist es als OFFENKUNDIGE TATSACHE anzusehen, dass die MLPD diese „Unterlassungserklärung“ erfunden hat und damit den Tatbestand des BETRUGES gem. § 263 StGB erfüllt hat.
    Denn mehrere Leute haben die Lügengeschichte der MLPD geglaubt und haben deshalb der MLPD Geld gespendet.

    Hoffentlich dauert es nicht mehr allzulang, bis die MLPD zur „Kriminellen Vereinigung“ erklärt und verboten wird.

    Markus Michael WOLF
    Straf- und zivilrechtlich allein verantwortlich für meine Beiträge.

  23. Markus Michael WOLF sagt:

    Bevor ich´s vergesse:
    Der Herausgeber der Zeitung http://www.linksdiagonal.de, einem Sprachrohr der MLPD, fragte mich, was denn so schlimm daran sei, dass die MLPD die „Unterlassungserklärung“ des AfD-Chefs Meuthen erstunken und erlogen hatte?!
    Zugegeben, eine sehr schwierige Frage.
    Ich versuche mal, sie zu beantworten.
    Ich kann´s nicht leiden, wenn ich VERARSCHT, für dumm verkauft werde und offenbar auch 99,99 Prozent der WählerInnen, wie man am Ergebnis der letzten Europawahl sieht.
    Ausserdem hat die MLPD niedere Beweggründe, denn es geht ihr nicht darum, den Faschismus, speziell die AfD zu bekämpfen, sondern sie willsich profilieren, sich brüsten, will sich als etwas darstellen, was die mlpd N I C H T ist.

  24. Markus Michael WOLF sagt:

    In der Sache mit der angeblichen „Unterlassungserklärung“, die der AfD-Chef Meuthen der MLPD angeblich übergeben haben soll, hat sich jetzt etwas sehr Verwunderliches ereignet.
    Bitte lesen Sie den Artikel:

    „Peinliche Blamage eines pathologischen Antikommunisten“

    auf der MLPD-Hauspostille Rotzfahne (www.rf-news.de) vom Donnerstag, 26. März 2020, 11:17 Uhr.

    Die MLPD handelt nach dem Motto „Frechheit siegt“
    Jetzt, nach noch nicht einmal zwei Jahren, bequemt sich die MLPD, die angebliche „Unterlassungserklärung“ vorzuzeigen, welche AfD-Chef Meuthen der MLPD angeblich vorgelegt haben soll, wonach Meuthen unterlasse, zu behaupten, die MLPD sei eine Gruppierung, die den Abschiebebehörden Feuer und Flamme verspreche“.?!
    Die MLPD handelt wie immer, wenn sie kritisiert wird:
    Sie bewirft den Kritiker mit Dreck, unflätigen, nicht zur Sache gehörenden Beschimpfungen, Beleidigungen und Verleumdungen.
    Wir halten an TATSACHEN fest:
    Ich habe die mlpd MEHRFACH mit Fristsetzung aufgefordert, diese angebliche „Unterlassungserklärung“ vorzuzeigen, andernfalls zwingend anzunehmen ist, dass die mlpd diese „Unterlassungserklärung“ ERFUNDEN, sprich ERLOGEN hat.
    Und so wie ich das mitbekommen habe, haben viele Organisationen und Einzelpersonen die MLPD unter Druck gesetzt, diese „Unterlassungserklärung“ entweder vorzuzeigen oder zu gestehen, dass die mlpd GELOGEN hat.
    Aber nun zu dieser „Unterlassungserklärung“, welche die

    Rechtsanwälte
    Höcker & Coll.
    Friesenplatz 1
    50672 Köln
    Tel: 0221-933 19 10

    für Herrn Meuthen an die MLPD gesandt haben sollen.
    Selbst wenn diese Unterlassungserklärung echt sein sollte, dann fragt man sich, was diese der MLPD nützt?
    Angenommen, die BILD-Zeitung schreibt einen verleumderischen Artikel über den ehemaligen mlpd-Oberguru STEAFN ENGEL und bezichtigt diesen, ein Serienvergewaltiger zu sein.
    Nachdem diese Verleumdung MILLIONENFACH in die Öffentlichkeit geblökt wurde, schickt der Bild-Herausgeber an Stefan Engel eine Unterlassungserklärung, wonach BILD unterlassen werde, Herrn Engel als Serienvergewaltiger zu bezeichnen.-
    Dann würde der Ex-MLPD-Vorhocker auch schreien, was nützt mir diese Unterlassungserklärung, dadurch wird die Verleumdung, ich sei ein „Serienvergewaltiger“, NICHT aus der Welt geschafft.
    E b e n !!!
    Und im Fall der Meuthen´schen Äusserung, wonach die MLPD eine Gruppierung sei, die den Abschiebebehörden Feuer und Flamme verspreche,war die Unterlassungserklärung Meuthen´s sowieso ÜBERFLÜSSIG, weil Meuthen nicht nötig hat, jeden Tag mehreren Millionen Menschen zu sagen, dass die MLPD, welche weniger als zwotausend Mitglieder hat, den ABschiebebehörden Feuer und Flamme verspreche“.
    Zwischen zwo und fünf MILLIONEN Menschen haben diese Meuthen´sche Äusserung gehört.
    Entscheidend ist, dass die MLPD eine Niederlage in einen „Sieg“ UMGEFÄLSCHT hat.
    Die MLPD hat KEINESWEGS Herrn Meuthen von einem Tiger in einen Bettvorleger verwandelt, sonden die AfD und Meuthen haben die MLPD von einem Tiger in einen Bettvorleger verwandelt oder vereinfacht ausgedrückt: Die AfD und Meuthen haben die MLPD voll „verarscht“.
    Die mlpd „hätte“ die AfD bzw. Herrn Meuthen vom Tiger in einen Bettvorleger verwandelt „wenn“ die MLPD Herrn Meuthen gerichtlich oder aussergerichtlich dazu gebracht hätte, in der nächsten Anne-Will-Show die beanstandete Äusserung zu „widerrufen“.
    Genau das hat die mlpd aber NICHT.
    Frage an alle:
    Wer ist „peinlich blamiert“, die MLPD oder Markus Michael WOLF ???

    Und jetzt kommt noch etwas sehr Unangenehmes für die MLPD hinzu:
    In der „Unterlassungserklärung“ Meuthen´s mit dem Aktenzeichen 1291/18CC01 schreibt Rechtsanwalt Dr. Cristian Conrad u.a. „Damit betrachtet unser Mandant (gemeint ist Meuthen, M.M.W.) die Angelegenheit vollumfänglich als erledigt.“
    Das heisst u.a., die MLPD kann Herrn Meuthen NICHT mehr auf „Widerruf“ dieser Äusserung in Regress nehmen und nicht nur Herrn Meuthen, sondern JEDE(N) Menschen.
    Jede(r) kann ungestraft bzw. ohne befürchten zu müssen, von der mlpd zivilrechtlich auf Unterlassung oder Widerruf verklagt zu werden, in die Öffentlichkeit posaunen, dass die MLPD eine Gruppierung ist, die den Abschiebebehörden Feuer und Flamme verspricht

    Ich frage nochmal:
    WER hat WEN in einen Bettvorleger verwandelt?
    Hat die mlpd die AfD in einen Bettvorleger verwandelt oder hat die AfD die mlpd in einen Bettvorleger“ verwandelt?

    Hiermit will ich auch das Thema „Unterlassungserklärung“ des AfD-Chefs Meuthen endgültig beenden mit dem Fazit, dass die MLPD in einen Bettvorleger verwandelt wurde, dass die MLPD unfähig war, Meuthen zum WIDERRUF seiner Äusserung zu zwingen und dass die mlpd ALLENFALLS ihren MItgliedern, die garantiert NICHT zu den AUFGEWECKTESTEN gehören, eingeredet hat, die mlpd hätte die AfD und ihren Chef Meuthen „besiegt“

  25. Markus Michael WOLF sagt:

    An Feuerwächter, Kommentar vom 01. Juli 2019, OO:41 Uhr

    Herr Feuerwächter, Sie haben behauptet, ich sei im Unrecht, nicht die AfD.
    Jetzt kann ich Ihnen endgültig das Gegenteil beweisen.
    Theoretisch hätte ich es schon vor über zwei Monaten tun können, aber da kam die Coronascheisse dazwischen und da hatten viele Leute, auch ich, andere Sorgen.

    Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft(StA) das Ermittlungsverfahren gegen mich eingestellt, aber auch die Ermittlungsverfahren gegen die beteiligten Polizisten und den AfD-Versammlungsleiter BERND WALTER RUMMLER. (Ich hatte den Namen Rummlers irrtümlich mit „Christer Cremer“ angegeben)
    Die StA Köln, vertreten durch Oberstaatsanwalt(OSTA) Willuhn, schreibt mir mit Bescheid vom 20.03.2020, Aktenzeichen(Az.) 121 Js 606/19 folgendes:
    (Anm.: Ich werde Ihnen demnächst den Bescheid entweder zufaxen, zumailen oder postalisch schicken. Sie können aber vorab Herrn Oberstaatsanwalt Willuhn, c/o StA Köln, Am Justizzentrum 13, 50939 Köln, Tel-Durchwahl: 0221-477-4550 fragen, ob ich ihn richtig zitiert habe)

    „Sehr geehrter Herr Wolf,
    das Ermittlungsverfahren habe ich gemäß § 170, Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt.
    Hinsichtlich der Beschuldigten Ricardo Rutzka, Lars Mirbach, Bernd Walter Rummler und Christer Cremer sind folgende Gründe maßgeblich:
    Eine Straftat liegt nicht vor.
    Nach dem Ergebnis der Ermittlungen, insbesondere nach Auswertung der in dem gegen Sie selbst wegen des Verdachts des Hausfriedensbruchs geführten und inzwischen mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellten Verfahren 121 Js 587/19 als Beweismittel erhobenen Videographien, ist nicht belegbar, dass Sie am fraglichen Tage im Rahmen der AfD-Veranstaltung „Bürgerdialog“ aktiv gestört und dadurch Ihr Anwesenheitsrecht auf der Versammlung verwirkt haben. Vielmehr dürfte nach Lage der Dinge, da jedenfalls ab Beginn der Störungen eine lückenlose Videographierung der Situation erfolgt ist, sogar positiv davon auszugehen sein, dass Sie sich an dem Versuch der Versammlungssprengung weder durch lautes Rufen, fortdauerndes Klatschen noch auf sonstige Art und Weise beteiligt haben. Damit dürfte zugleich festzustellen sein, dass die gegen Sie ergriffenen Maßnahmen, insbesondere Ihre gewaltsame Entfernung aus den Räumlichkeiten durch die vom Veranstaltungsleiter, dem Beschuldigten Rummler, herbeigerufenen Polizeibeamten, die Beschuldigten Rutzka und Mirbach, nicht rechtmäßig erfolgt ist.
    Dies bedeutet jedoch nicht umgekehrt automatisch, dass sich die diese als rechtswidrig anzusehenden Maßnahmen durchsetzenden Polizeibeamten Rutzka und Mirbach auch strafbar gemacht haben. Für eine Strafbarkeit wäre es vielmehr erforderlich, dass beide vorsätzlich, namentlich in Kenntnis der die Rechtswidrigkeit der Maßnahme herbeiführenden Umstände gehandelt hätten, also insbesondere gewusst oder doch zumindest billigend in Kauf genommen hätten, dass von Ihrer Person vor Ergreifen der Maßnahmen tatsächlich gar keine Störung ausgegangen war. Dies kann indes nicht, jedenfalls nicht mit der im Strafrecht erforderlichen Sicherheit festgestellt werden, da beide ersichtlich allein auf Veranlassung des Beschuldigten Rummler gehandelt haben, der zuvor signalisiert hatte, dass es sich bei Ihnen und Ihren Sitznachbarn um Störer der Veranstaltung gehandelt hat. Nach Lage der Dinge durften beide insoweit auch auf diese Angaben vertrauen bzw. hatten jedenfalls keinen Grund, an der Richtigket der durch den Beschuldigten Rummler gemachten Angaben zu zweifeln. Dabei kann nämlich insbesondere nicht unberücksichtigt bleiben, dass sich die Situation insgesamt als sehr unübersichtlich, tumulthaft und dynamisch dargestellt hat, es unzweifelhaft zu massiven Störungen des Versammlungsablaufes durch eine Vielzahl von Störern gekommen ist und Raum für den Sachverhalt unmittelbar noch vor Ort erhellende Ermittlungs- oder Rückfragemaßnahmen der Beamten ersichtlich nicht vorhanden war.
    Ähnliches gilt aber auch für den Beschuldigten Rummler selbst, der, wie dargestelt, als Versammlungsleiter auch Ihre Person den Polizeibeamten als Störer benannt und daher um Entfernung aus dem Versammlungssaal gebeten hatte. Dieser hat in seiner zeugenschaftlichen Vernehmung in dem gegen Sie gerichteten Verfahren 121 Js 587/19 eingeräumt, Sie seinerzeit als einen maßgeblichen Versammlungsstörer gegenüber den Polizeibeamten benannt und um Ihre Entfernung aus dem Versammlungssaal gebeten zu haben. Dabei hat er bekundet, Sie seien, „die ganze Zeit sehr auffällig und sehr laut“ gewesen. Auch wenn dies in Ansehung der ausgewerteten Videographien so nicht den Tatsachen entspricht, ist doch nicht nur nicht auszuschließen, sondern umgekehrt mit einiger Sicherheit sogar davon auszugehen, dass der Beschuldigte Rummler insoweit einem Irrtum unterlegen ist, der zu einer Verwechslung geführt hat, zumal kein Grund dafür ersichtlich ist, warum er einen von ihm als überhaupt nicht störend erkannten Versammlungsteilnehmer von der weiteren Teilnahme hätte ausschließen sollen. Auch hier kann die insgesamt tumultartige Gesamtsituation mit einer Vielzahl von fortdauernd und sehr massiv störenden Versammlungsteilnehmern nicht unberücksichtigt bleiben, die eben genau dies, nämlich eine Verwechslung bzw. einen Irrtum des Beschuldigten Rummler geradezu nahelegt, jedenfalls aber als nicht ausschließbar erscheinen lässt.
    Soweit Sie schließlich auch Strafanzeige gegen den Christer Cremer erstattet haben, haben die Ermittlungen von vornherein keinen Hinweis ergeben, dass dieser in die Geschehnisse um Ihre Entfernung aus dem Versammlungssaal in einer Art und Weise beteiligt war, die eine Verantwortungszuweisung im strafrechtlichen Sinne bedingen könnte.
    Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diesen Bescheid nicht berührt.
    Auf die nachfolgende Rechtsmittelbelehrung weise ich hin.
    Hochachtungsvoll
    W i l l u h n
    Oberstaatsanwalt“

    So, das war der Text des Bescheides des Oberstaatsanwaltes Willuhn, StA Köln.
    Ich versichere hiermit in Kenntnis der Rechtsfolgen einer falschen eidesstattichen Versicherung hiermit an Eides statt, dass ich den Bescheid des OSTA Willuhn RICHTIG zitiert habe.
    Eingangs wies ich darauf hin, dass ZweiflerInnen gerne Herrn Willuhn tel. interviewen können, Durchwahl 0221-477-4550.

    Und nun mein Kommentar:

    1.
    Wie schon gesagt, habe ich irrtümlich den Namen des AfD-Versammlungsleiters mit „Christer Cremer“ angegeben, er heisst aber BERND WALTER RUMMLER.
    2.
    So, so, die Polizisten Lars Mirbach und Ricardo Rutzka hätten nur auf Veranlassung des Herrn Rummler mich gewaltsam aus dem Sall geschafft, weil Rummler darum „gebeten“ habe?!
    Damit ist der Neofaschismus in ein noch schlimmeres Stadium getreten.
    Nach 1945 ließ man viele Naziverbrecher laufen oder wurden sehr milde bestraft, weil sie auf „Befehl“ gehandelt hätten.
    Heute ist es so, dass Deutsche Polizisten straffrei ausgehen, wenn sie auf die „Bitte“ eines AfD-Funktionärs handeln, auch wenn dieser einem „Irrtum unterlegen“ sein soll.
    Von 1933-1945 hieß es „Führer befiehl, wir folgen!“, heute heisst es: „Die Bitte eines AfD-Funktionärs ist einem Deutschen Polizisten immer ein Befehl!“
    3.
    So, so, Rummler sei einem „Irrtum unterlegen“?
    Ich habe folgende Beweiserhebung gefordert: Herr Rummler soll psychiatrisch/psychologisch untersucht werden, um festzustellen, ob er tatsächlich einem „Irrtum unterlegen“ ist oder absichtlich, wider besseres Wissen mich bei den Polizisten Mirbach/Rutzka denunziert hat, ich hätte „gestört“, sei die „ganze Zeit sehr laut und auffällig gewesen“.
    Zusätzlich habe ich gefordert, Rummler einem LÜGENDETEKTORTEST zu unterziehen.
    Wenn diese Beweiserhebung unterdrückt oder vereitel wird, ist es als erwiesen anzusehen, dass Rummler keineswegs einem „Irrtum unterlegen“ ist, sondern vorsätzlich und wider besseres Wissen mich bei den Polizisten Mirbach/Rutzka verlumdet hat.
    4.
    Siehe 3.
    Sofern der Beschuldigte Rummler sich auf „Irrtum“ herausredet, so sei ihm gesagt, dass ein „Irrtum“ bzw. „Verbotsirrtum“ nur straflos ist, wenn er unvermeidbar war.
    Und mir kann niemand einreden, der „Irrtum“ sei unvermeidbar gewesen und sei es dadurch, dass die AfD diese Veranstaltung, nach hiesiger Denkart Ver“un“staltung, NICHT durchgeführt hätte.
    5.
    OSTA Willuhn behauptet, es sei kein „Raum“, also Möglichkeit vorhanden gewesen, unmittelbar vor Ort rückzufragen oder zu ermitteln?!
    Das ist schlicht unwahr.
    Sehen Sie sich den Clip(Videofilm) nochmals an!
    Ich habe dem Polizisten, ob Mirbach oder Rutzka weiss ich nicht, versucht, klarzumachen, dass ich nicht „gestört“ habe und sagte dabei „das kann der Herr bezeugen“.
    Mit „dem Herrn“ war Herr Rummler gemeint.
    Wie Sie sehen, scherte sich die Polizei einen Dreck um meine Einlassung, obwohl durchaus zumutbar und möglich gewesen war, Herrn Rummler zu fragen, ob ich, Markus Wolf, tatsächlich gestört habe?!
    Hatten die Polizisten nicht nötig, warum auch?
    Aber es war „Raum“ da, mich gewaltsam aus dem Saal zu schaffen, es war „Raum“ da, ein schikanöses Ermittlungsverfahren wg. „Hausfriedensbruch“ und „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ anhängig zu machen.
    6.
    Oberstaatsanwalt Willuhn behauptet, es sei „unzweifelhaft zu massiven Störungen gekommen“.
    O nein, ich wette dagegen, es ist zu gar KEINEN „Störungen“ im Sinne des § 21 VersG gekommen.
    Wie gesagt sind Beifallklatschen und Buhrufe KEINE „Störungen“ im Sinne des (i.S.d.) § 21 VersG, sondern gängige Ausdrucksformen der Meinungsfreiheit.
    OSTA Willuhn redet von „lautem Rufem“ und gibt nicht einmal die Dezibel-/Phonstärke an, er redet von „fortdauerndem Klatschen“ und gibt nicht einmal an, wie lange in Minuten und Sekunden ausgedrückt die Klatscherei gedauert haben soll, KEIN Wunder, weil Willuhn genau weiss oder zumindest wissen müsste, dass dies KEINE „Störungen“ i.S.d. § 21 VersG sind.

    Um zum Ende zu kommen:
    Gehen wir mal davon aus, dass der AfD-Versammlungsleiter Bernd Walter RUMMLER tatsächlich einem „Irrtum unterlegen“ ist.
    Das hätte aber zur Folge, dass die Stadt Köln der AfD keine Räumlichkeiten mehr zur Verfügung stellen darf, wenn die AfD sich so gewaltig „irrt“, dass sogar Unschuldige mit Gewalt aus dem Saal geschafft werden.
    Gegen die Verweigerung der Räume kann die AfD nur vor das Verwaltungsgericht gehen, hoffentlich auch erst in zwei, drei Jahren einen Termin bekommt, der dann hoffentlich mit Pauken und Trompeten abgeschmettert wird.
    So, das war´s, ich danke für die Aufmerksamkeit

    Markus Michael WOLF

  26. Markus Michael WOLF sagt:

    Bitte geben Sie den google-Suchbegriff ein:

    „(PDF) Auslegung des § 21 Versammlungsgesetz Ausarbeitung“

    auf http://www.bundestag.de

    Sie haben die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, Az. WD3-3000-322/10 vor sich, welche am 02.08.2010(!), also vor noch nicht mal 10 – zehn – Jahren veröffentlicht wurde.

    Auf Seite 7 heisst es u.a.

    „Dient die Versammlung in erster Linie der Meinungskundgebung durch Rede und Diskussion, so stört nicht grob, wer nur an der Versammlung teilnimmt und sich kritisch oder ablehnend mit ihrem Thema auseinandersetzt, etwa durch Zwischenrufe oder Mißfallenskundgebungen. Ein solches Verhalten ist grundrechtlich geschützt.
    Grob stört, wer darüber hinausgeht und durch sein Verhalten das Teilnahmerecht friedlicher Teilnehmer besonders schwer beeinträchtigt.
    Hierzu wurden in der Vergangenheit etwa das Werfen von Stink- und Rauchbomben, lautstarkes Betätigen von Lärmsirenen, fortgesetztes Betätigen von Trillerpfeifen und ähnliche Verhaltensweisen gezählt.“

    Nichts von alledem wurde an diesem Samstag, 13. April 2019, in der Kölner Volkshochschule(VHS) am Neumarkt getan, dies wurde nicht einmal dargelegt, geschweige denn bewiesen.
    Es wurden keine Stink- und Rauchbomen geworfen, keine Lärmsirenen und Trillerpfeifen verwandt.
    Peinliche Frage an den zu „strengster Objektivität“ verpflichteten Oberstaatsanwalt Willuhn zu Aktenzeichen(Az) 121 Js 606/19:

    Was wollen Sie lieber sein?
    a)
    Ein „Justizverbrecher“, d.h. jemand, der in seiner Eigenschaft als Amtsträger, vorsätzlich, wider besseres Wissen von Anklage abgesehen hat und damit den Tatbestand STRAFVEREITELUNG IM AMT gem. § 258a StGB begangen hat
    oder
    b)
    jemand, der nicht Herr seiner Sinne ist, schuld- und berufsunfähig ist.

    Wenn der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages dies vor gerade mal 10 – zehn – Jahren ausgearbeitet hat, müsste diese Info auch zu Ihnen gedrungen sein?

    Sollte Oberstaatsanwalt Willuhn behaupten, er habe „nach bestem Wissen und Gewissen“ von ANklage abgesehen, so fordere ich ebenso wie bei AfD-Versammlungsleiter Bernd Walter Rummler eine psychiatrisch/psychologische Begutachtung des Herrn Willuhn, um festzustellen, ob Willuhn „irre“(geisteskrank) ist oder sich nur dumm stellt, desweiteren fordere ich von Willuhn einen Lügendetektortest.
    Sollte Willuhn sich weigern, psychiatrisch/psychologisch untersuchen zu lassen und den Lügendetektortest abzulegen, so ist es als erwiesen anzusehen, dass der zu „strengster Objektivität“ verpflichtete Oberstaatsanwalt Willuhn, vorsätzlich, wider besseres Wissen, aus sachfremden Erwägungen und niederen Beweggründen handelnd von Anklage abgesehen hat und damit den Tatbestand „Strafvereitelung im Amt“ gem. § 258a StGB begangen hat.

  27. Michael Markus WOLF sagt:

    Ich habe nun einen „Öffentlichen Strafantrag“ gegen den Kölner „strengst objektiven“ Oberstaatsanwalt(OSTA) WILLUHN gestellt wg. „Strafvereitelung im Amt“ gem. § 258a StGB.
    Ich hoffe, dieser öffentliche Strafantrag wird von vielen Zeitungen abgedruckt oder eigene Artikel dazu geschrieben.
    Ich habe Herrn Willuhn als „Zeuge in eigener Sache“ benannt, d.h., ich erhebe Vorwürfe und benenne OSTA Willuhn als ZEUGEN. Willuhn kann von seinem Zeugnisverweigerungsrecht nur Gebrauch machen, wenn er befürchtet, sich durch wahrheitsgemäße Aussage strafbar zu machen. Wenn Willuhn von diesem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht, werte ich – und hoffentlich viele andere Menschen auch – das quasi als „Geständnis“, vorsätzlich und wider besseres Wissen von Anklageerhebung abgesehen zu haben und den Tatbestand „Strafvereitelung im Amt“ begangen zu haben.
    Für den Fall, dass Willuhn behauptet, er habe „nach bestem Wissen und Gewissen“ gehandelt, fordere ich eine Psychiatrisch/Psychologische Begutachtung Willuhn´s und einen Lügendetektortest zum Beweis, dass Willuhn „bewusst den Sachverhalt verkennt“, umgangssprachlich ausgedrückt „sich dumm stellt“ bzw. „gelogen“ hat.

    Und nun kommen komprimiert meine Vorwürfe:

    1.
    Oberstaatsanwalt Willuhn hat von Anklage gegen die Polizisten Mirbach und Rutzka sowie den AfD-Versammlungsleiter Bernd Walter Rummler abgesehen, obwohl OSTA Willuhn wusste, dass Mirbach/Rutzka, Rummler die Tatbestände „Falsche Verdächtigung“ (§ 164 StGB), „Vortäuschung einer Straftat“ (§ 145d StGB), Nötigung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung u.a. Straftatbestände begangen hatten.
    Durch die unterlassene Anklageerhebung hat OSTA Willuhn den Tatbestand „Strafvereitelung im Amt“ gem. § 258a StGB begangen.
    Beweis:
    1.
    Zeugnis des OSTA Willuhn
    2.
    Psychiatrische/Psychologische Begutachtung des OSTA Willuhn
    3.
    Lügendetektortest, den Willuhn durchzuführen hat.

    Ich werde dem Oberstaatsanwalt/Zeugen Willuhn Fragen stellen, durch deren wahrheitsgemäße Beantwortung er überführt wird, Strafvereitelung im Amt begangen zu haben.

    1.
    War Oberstaatsanwalt Willuhn die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Dt. Bundestages vom 02.08.2010, Az. WD3-3000-322/10 bekannt?
    Ich erwarte die Antwort „Ja“ und damit ist bewiesen, dass Willuhn wider besseres Wissen von „massiven Störungen“, „tumultartiger Situation“ gesprochen hat.
    Erwiesenermaßen sind auf dem „Bürgerdialog“ keine Stink- und Rauchbomben geworfen worden, keine Lärmsirenen und Trillerpfeifen benutzt worden und damit ist bewiesen, dass es die behaupteten „massiven Störungen“ usw. nicht gegeben hat, dass alles mit der Meinungsfreiheit konform ging.

    2.
    Oberstaatsanwalt Willuhn hat festgestellt, dass die Aussage des AfD-Mannes Rummler, wonach Markus Wolf „sehr laut und sehr auffällig“ gewesen sei nicht den Tatsachen entspricht.
    Rummler sei angeblich durch die „massiven Störungen und tumultartigen Zustände“ einem „Irrtum unterlegen“.
    Auswertung:
    Es hat KEINE „massiven Störungen“ und „tumultartigen Zustände“ gegeben, sprich keine Stinkbomben, keine Lärmsirenen.
    Damit ist auch die Ausrede des AfD-Mannes Rummler weggefallen, er sei einem „Irrtum unterlegen“.
    Nebenbei bemerkt:
    Wenn Rummler so leicht einem „Irrtum unterliegt“ und dadurch andere Leute in Bedrängnis, in die Gefahr strafrechtlicher Verfolgung und auch in die Gefahr gesundheitlicher Schäden wie z.B. Herzinfarkt bringt, dann ist er als „Versammlungsleiter“ untauglich und die Stadt Köln sollte allein deshalb unbeschadet weiterer Gründe der AfD keine städtischen Räume mehr überlassen. Wenn die AfD die Stadt Köln auf Überlassung der Räume verklagt, müsste sie den Prozess mit höchster Wahrscheinlichkeit verlieren.

    3.
    Oberstaatsanwalt Willuhn hat sinngemäß ausgeführt, „es sei kein „Raum“, d.h. keine Möglichkeit, keine Zeit gewesen, unmittelbar vor Ort Ermittlungen anzustellen, ob Markus Wolf tatsächlich „gestört“ habe, die Polizeibeamten Mirbach/Rutzka hätten keine Gelegenheit gehabt, den AfD-Mann Rummler rückzufragen, ob Markus Wolf tatsächlich „gestört“ habe oder nicht.
    Sofern Oberstaatsanwalt Willuhn nicht gerade geistig umnachtet („schuldunfähig“) ist, dann ist er ein LÜGNER vom Feinsten.
    Sehen Sie sich bitte nochmal den Clip an, der im Artikel: „Nachbetrachtung der gestrigen Ereignisse in Köln“ auf der website der ANTIFASCHISTISCHEN AKTION SÜDPFALZ zu sehen ist.
    Da versucht Markus Wolf den Polizisten Rutzka/Mirbach klarzumachen, dass er nicht „gestört“ hat und das kann „der Herr“ bezeugen. Mit „dem Herrn“ war AfD-Versammlungsleiter Rummler gemeint.
    Die Polizisten hörten nicht auf Markus Wolf, sondern räumten ihn ab.
    Es wäre also keine Zeit, kein „Raum“, keine Möglichkeit vorhanden gewesen, Herrn Rummler zu fragen „Hat dieser Versammlungsteilnehmer gestört oder nicht?“, aber es war „Raum“, Zeit und Möglichkeit da, den Versammlungsteilnehmer Wolf gewaltsam abzuräumen und ihn fälschlich, grundlos und aus Boshaftigkeit mit einem Ermittlungsverfahren wegen angeblichen „Hausfriedensbruches“ und „Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte“ zu überziehen.
    Ich werde daher dem Oberstaatsanwalt und Zeugen Willuhn die Frage stellen:

    Wollen Sie immer noch behaupten, es sei kein „Raum“ für „erhellende“ Ermittlungen und Rückfragemaßnahmen vorhanden gewesen?

    Ich nehme stark an, dass OSTA Willuhn einräumt, dass er einem „Irrtum unterlegen“ sei, als er behauptete, es sei kein Raum für „erhellende Ermittlungen und Rückfragemaßnahmen“ vorhanden.

    Wir halten fest:
    Oberstaatsanwalt „stützte“ seine Weigerung, Anklage zu erheben auf die angeblichen „massiven Störungen“, „tumultartigen Zustände“ usw.
    Nachdem bewiesen ist, dass es objektiv KEINE „Störungen“ im Sinne des § 21 VersG gab, fallen auch alle anderen Ausreden, vorgeblichen „Irrtümer“ weg.
    Es soll Oberstaatsanwalt Willuhn aber bloß nicht einfallen, zu behaupten, nur weil er entgegen der objektiven Rechtslage „angenommen“, vielmehr sich EINGEBILDET hat, es sei zu „massiven Störungen“ gekommen, habe AfD-Mann Rummler das Recht auf „Irrtum“ und Oberstaatsanwalt Willuhn habe das „Recht“ den Tatbestand „Strafvereitelung im Amt“ zu begehen.
    Wenn Oberstaatsanwalt Willuhn das behauptet, dann begehe ich einen Lustmord.
    Es liegt an Oberstaatsanwalt Willuhn, ob sich dieser Lustmord vermeiden lässt.
    Sie können Herrn Oberstaatsanwalt Willuhn, c/o Staatsanwaltschaft Köln, Am Justizzentrum 13, 50939 Köln, Tel-Durchwahl: 0221-477-4550 interviewen.

  28. Michael Markus WOLF sagt:

    Die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) hat gegen mich Strafantrag gestellt wegen „Beleidigung“.
    Aktenzeichen 121 Js 398/21
    Tel-Durchwahl bei der Staatsanwaltschaft: 0221-477-4593.
    Ich habe bis dato noch keine Akteneinsicht erhalten, weiss also nicht definitiv, was die MLPD gegen mich auf der Pfanne hat.
    Sobald mir die Anklageschrift und Entscheidung des Gerichtes, die Anklage zur Hauptverhandlung zuzulassen vorliegt, werde ich mich sofort melden.
    Aber die MLPD gibt einem immer wieder neue Rätsel auf:
    Lest mal die Artikel:

    „Van Hüllens psychopatischer Handlanger“ auf http://www.mlpd.de

    „Peinliche Blamage eines pathologischen Antikommunisten“
    auf http://www.rf-news.de

    In diesen Artikeln bezeichnet mich die MLPD als „schuld- und prozessufähig“, ich sei „juristisch nicht zu belangen“.

    Und die gleichen MLPD-Rechtsanwälte Meister, Stierlin, Weispfenning, Jasenski, Klussmann, die mich für „prozess- und schuldunfähig“ erklärten, erstatten jetzt Strafanzeige gegen mich.

    Damit haben die MLPD-Rechtsanwälte sich selber in Frage gestellt.
    Wenn ich „schuld- und prozessunfähig“, „juristisch nicht zu belangen“ sei, dann ist doch der Strafantrag vergebliche Liebesmühe, weil er nicht mal zur Anklage, geschweige denn zur Verurteilung führt?!

    Ich habe die Staatsanwaltschaft bereits aufgefordert, nicht weiter zu „ermitteln“, erst recht nicht Anklage gegen mich zu erheben, bevor die MLPD-Anwälte klar sagen, was Sache ist.

    Entweder die MLPD-Anwälte bleiben bei ihrer fachkompetenten und vorurteilsfreien Diagnose, ich sei „prozess- und schuldunfähig“ und sei „juristisch nicht zu belangen“, dann müssten sie den Strafantrag zurückziehen, weil er nicht zu Anklage und Verurteilung führt.

    Oder die MLPD-Anwälte legen ein GESTÄNDNIS ab, wonach sie mich wider besseres Wissen und aus niederen Beweggründen als „prozess- und schuldunfähig“ und sonst noch alles bezeichneten und sich dadurch wegen „Beleidigung, übler Nachrede, Verleumdung“ gem. §§ 185-187 StGB strafbar gemacht haben.

    Kontaktdaten der MLPD-Anwälte

    Rechtsanwälte
    Meister, Weispfenning, Stierlin, Jasenski, Klussmann
    Industriestr. 31
    45899 Gelsenkirchen
    Tel: 0209 – 35 97 67-0
    Fax: 0209 – 35 97 67-9

  29. Michael Markus WOLF sagt:

    Ich habe gegen STEFAN ENGEL, den ehemaligen Vorsitzenden der sog. „Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands“(MLPD), Strafantrag wegen PROZESSBETRUGES im Sinne des(i.S.d.) Urteils OLG Bamberg vom 22.12.1981; Az. Ws 472/81 gestellt.
    Nach diesem Urteil begeht Prozessbetrug, wer einem Gericht falsche Tatsachenbehauptungen mitteilt und diese vom Gericht „zur Kenntnis“ genommen werden. Für die Strafbarkeit ist nicht erforderlich, dass das Gericht den Lügen auf den Leim geht, sondern die „Kenntnisnahme“ reicht.

    Stefan Engel hat am 03. August 2021 dem Verwaltungsgericht Meiningen, Lindenallee 15, 98617 Meiningen mitgeteilt, er (Stefan Engel, M.W.)

    „…komme aus einer kommunistischen Familie, die bereits Widerstand gegen den Hitlerfaschismus geleistet habe.“

    Diese Nachricht ist entnehmbar dem Artikel:

    „Voller Sieg für Stefan Engel gegen „Gefährder“-Kriminalisierung“

    in der „Roten Fahne“ http://www.rf-news.de vom Dienstag, 03.08.2021, 13:52 Uhr.

    Im Artikel lautet eine Zwischenüberschrift:

    „Gewohnt souverän und polemisch: Stefan Engel“

    In den Zeilen 14-15 NACH dieser Zwischenüberschrift steht die Aussage, dass Stefan Engel aus einer „kommunistischen Familie komme, die Widerstand gegen den Hitler-Faschismus geleistet habe“.

    Ich kenne die MLPD mehr oder weniger flüchtig seit gut 30 Jahren, aber das ist mir neu.
    Und ich bin ein ungläubiger Thomas, ich habe diese Story NICHT geglaubt.
    Deshalb forderte ich Stefan Engel auf, er solle darlegen und beweisen, welche(r) Familienangehörige (Mutter, Vater, Tante, Onkel, Großmutter, Großvater sonstige)wann wo wie welche „Widerstands“handlung getätigt haben soll, z.B. am 03.01.1944 in Hamburg Flugblätter verteilt oder am 07.09.1943 in München ein Munitionslager in die Luft gesprengt usw.
    Ich habe Engel hierfür eine 14-Tages-Frist gegeben bis Mittwoch, 18. August 2021. Das ist die übliche Justizfrist bei Mahnbescheiden, Strafbefehlen, Klageerwiderungen, Sofortigen Beschwerden usw.
    Engel hat weder in der „Roten Fahne“ http://www.rf-news.de noch auf der Homepage der MLPD (www.mlpd.de) auch nur 1 – ein – Wort gesagt und wenn ich im MLPD-Hauptquartier angerufen habe, wurde kommentarlos der Hörer aufgelegt bzw. der Ausschalteknopf gedrückt.
    Somit sehe ich mich gezwungen anzunehmen, dass die Story mit der „kommunistischen Familie, die Widerstand gegen den Hitler-Faschismus geleistet“ haben soll, eine der vielen PROPAGANDALÜGEN der MLPD ist.
    Somit sehe ich mich gezwungen anzunehmen, dass Engel eine falsche Tatsachenbehauptung, umgangssprachlich als „Lüge“ bezeichnet, dem Verwaltungsgericht Meiningen „zur Kenntnis“ brachte und sich damit strafbar gemacht hat, ungeachtet, ob Engel in der eigentlichen Prozessangelegenheit obsiegt oder verloren hat, ungeachtet davon, ob das Gericht Engel´s Story geglaubt hat oder nicht.

    Ich habe die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden der

    Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes-Bund der AntifaschistInnen
    (VVN-BdA)
    Eckenheimer Landstr. 93
    60318 Frankfurt/Main

    als Zeugin benannt zum Beweis, dass jemand, der wahrheitswidrig mit solchen Heldentaten prahlt, diejenigen verhöhnt, die im Widerstand gegen den Hitler-Faschismus ihr Leben ließen.

    Überzeugen Sie sich selbst!
    Nehmen Sie Kontakt zu Herrn Engel auf und fragen nach seiner „kommunistischen Familie, die Widerstand gegen den Hitler-Faschismus geleistet haben“ will.

    Stefan Engel
    c/o
    MLPD
    Schmalhorststr. 1c
    45899 Gelsenkirchen
    Tel; 0209 95 19 40
    E-Mail: info@mlpd.de

  30. Markus Michael Wolf sagt:

    Bekanntlich hat die MLPD gegen mich Strafantrag gestellt wegen „Beleidigung“.
    Die MLPD fühlte sich durch meine Lobeshymne als

    Murks-Lüge-Pfusch-Dreck(MLPD)
    Miserabel-Lächerlich-Peinlich-Dumm(MLPD)

    „beleidigt“.

    Das bricht mir das Herz, aber da ist leider ein Haar in der Suppe:

    Die MLPD hat am 29. März 2021 Strafantrag gestellt, ich habe aber am 14.07.2019 um 17:32 Uhr im Feuerwächter die MLPD so bezeichnet und das wusste auch die MLPD.
    Leider besteht bei Beleidigung eine Antragsfrist von drei Monaten und die MLPD hat diese gerade mal um das sechsfache überschritten.

    Somit ist eine Strafverfolgung a u s g e s c h l o s s e n .

    Ich bedauere ausserordentlich, der MLPD keinen günstigeren Bescheid erteilen zu können.

  31. Markus Michael WOLF sagt:

    Siehe auch meinen Kommentar vom 06.10.2021 um 23:02 Uhr

    Die MLPD hat gegen mich Strafantrag gestellt wegen „Beleidigung“, „übler Nachrede“ und „Verleumdung“ (§§ 185-187 StGB)
    Das sind die sog. „Antragsdelikte“, die nur verfolgt werden, wenn die Strafverfolgung im „öffentlichen Interesse“ liegt (woran immer man das festmachen will) und wenn die Geschädigte binnen drei Monaten Strafantrag stellt (§ 77 b StGB).
    Die MLPD hat am 29. März 2021 Strafantrag gestellt.

    Das Dumme ist nur:

    Ich habe bereits mit Datum vom 09. Oktober 2019, 5:19 PM (17:19 Uhr) in der Internetzeitung „Schwerer Sand“ in einem Gedanken (Leserkommentar) zum Artikel: „Warum das Bündnis mit Antisemiten möglich ist“ die MLPD des Wahlbetruges, der Urkundenfälschung bezichtigt, ohne dass die MLPD gegen mich oder den Herausgeber der „Schwerer Sand“ strafrechtlich wegen „Verleumdung“ und „übler Nachrede“ vorging.
    Mittlerweile wurde – wohl auf Druck der MLPD? – dieser Gedanke (Kommentar) sowie alle meine Gedanken in der „Schwerer Sand“ gelöscht.

    Das „Dumme“ für die MLPD ist nur:

    Die MLPD,

    vertreten durch

    Rechtsanwalt
    FRANK JASENSKI
    c/o Kanzlei Meister u. Partner
    Industriestr. 31
    45899 Gelsenkirchen
    Tel: 0209 – 35 97 67-0

    hätte bis zum 09. Januar 2020 spätestens Strafantrag stellen müssen, was sie zu meinem tiefsten Bedauern nicht gemacht hat.
    Somit darf die Staatsanwaltschaft(StA) Köln gegen mich allein wegen zeitlicher Verfristung keine Anklage erheben, andernfalls macht sich die StA Köln, vertreten durch Staatsanwältin NEEF und Oberstaatsanwalt WILLUHN strafbar wegen „Rechtsbeugung“ und „Verfolgung Unschuldiger“ (§§ 339, 344 StGB).
    Man kann auch als Internetlaie ganz schnell feststellen, dass seit dem 09.10.2019, 5:19 PM, in einem Gedanken (Kommentar) zum Artikel „Warum das Bündnis mit Antisemiten möglich ist“ in der Internetzeitung „Schwerer Sand“ veröffentlicht wurde, dass die MLPD Wahlbetrug begeht, Unterschriften vermeintlicher „WahlunterstützerInnen“ FÄLSCHT, indem man folgende Suchbegriffe mit der Suchmaschine eingibt:

    1.
    „Aber woher bekommen wir nun 40.000 Wahlesel her???“
    2.
    „Ganz einfach und ganz kriminell, indem man WahlunterstützerInnen erfindet, Namen und Adressen erfindet und Unterschriften fälscht.“
    3.
    „Man kann aus prinzipiellen Gründen nicht zulassen, dass eine solch fanatische Sekte WAHLBETRUG begeht.“
    4.
    „Ich versichere hiermit in Kenntnis der Rechtsfolgen einer falschen eidesstattlichen Versicherung an Eides statt, dass die hier gemachten Angaben über die MLPD-Wählerinitiative Gottfried Schweitzer-Ernst Herbert zutreffend sind.“
    5.
    „Ich „gestehe“ hiermit, selber an Urkundenfälschungen, Erfindungen falscher Namen und Adressen beteiligt gewesen zu sein.“
    6.
    „Die MLPD wird hiermit AUFGEFORDERT, gegen mich wegen „Verleumdung“ vorzugehen, das gäbe einen saftigen Rohrkrepierer.“

    Alle diese Textfragente standen in meinem Gedanken (Kommentar) vom 09.10.2019 5:19 PM zum Artikel „Warum das Bündnis mit Antisemiten möglich ist“ in „Schwerer Sand“.

    In der Internetzeitung „Du bist Halle“ habe ich ebenfalls in den Jahren 2019/2020 die MLPD bezichtigt, Wahlbetrug, Urkundenfälschung begangen zu haben und die MLPD ist weder gegen mich noch gegen den Herausgeber der „Du bist Halle“ innerhalb der gesetzlichen Dreimonatsfrist strafrechtlich vorgegangen.

    Fazit:

    Das Ermittlungsverfahren 121 Js 398/21 StA Köln ist EINZUSTELLEN und zwar ein bißchen dalli.
    Nach § 344 StGB (Verfolgung Unschuldiger) ist jede Ermittlungstätigkeit, z.B. Zeugenbefragung bereits strafbar, wenn die Person, gegen die ermittelt wird, „unschuldig“ ist bzw. wegen eines sog. „Prozesshindernisses“ NICHT verfolgt werden darf. Die zeitliche Verfristung des MLPD-Strafantrages ist ein solches „Prozesshindernis“.

  32. Markus Michael WOLF sagt:

    Siehe auch meine vorangegangenen Kommentare zum Strafantrag der MLPD, vertreten durch Rechtsanwalt FRANK JASENSKI, c/o Kanzlei Meister und Partner, Industriestr. 31, 45899 Gelsenkirchen, Tel: 0209-35 97 67-0.

    Bezüglich des Strafantrages habe ich eine „Frohe Botschaft“:

    Auf Seite 2, 6. Absatz bzw. drittletzter Absatz seiner Strafanzeige vom 29. März 2021 schreibt RA Jasenski:

    „Die im Zusammenhang mit der Anzeigeerstatterin benutzten Begriffe, so insbesondere die Bezeichnung „Dreck“ dient ausschließlich der böswilligen Verächtlichmachung der Anzeigeerstatterin und ihrer Mitglieder. Diese Bezeichnungen sind daher als Schmähkritik anzusehen. Insbesondere die Bezeichnung „Dreck“ stellt eine Formalbeleidigung dar und zielt unmittelbar darauf, der Anzeigeerstatterin die Menschenwürde abzusprechen. Solche Äußerungen sind daher unter keinem Gesichtspunkt etwa von dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Die mehrfache Verwendung der vorgenannten Schmähungen belegt, sind diese Formulierungen auch mit Bedacht gewählt worden.“ (Ende der „Rezitation“ aus RA Jasenski´s Strafantrag)

    Ich habe Herrn Jasenski darauf hingewiesen, dass ich ebenso wie der ehemalige MLPD-Vorsitzende STEFAN ENGEL niemals „persönlich“ werde, sondern immer „strikt von der Sache ausgehe“.
    Mit der Bezeichnung „Dreck“, was ein Synonym ist für „Scheisse“ oder „Scheissdreck“, wollte ich sagen, die „Arbeit“, die „Leistung“ der MLPD ist „Dreck“ bzw. „Scheisse“, wollte sagen die MLPD „baut Scheisse“ und ausserdem wollte ich sagen, dass die MLPD ihre KritikerInnen und GegnerInnen mit Dreck bewirft. Eine beliebte Dreckschleuderei der MLPD ist, ihre KritikerInnen als „Agenten des Verfassungsschutzes“ zu verleumden. Wenn alle, welche die MLPD als „Agenten des Verfassungsschutzes“ verleumdet hat, wirklich beim Verfassungsschutz wären, würde der Staatshaushalt der Bundesrepublik Deutschland nicht ausreichen, um all diese vermeintlichen „Agenten“ zu bezahlen.

    In meiner Mail vom 30.09.2021, versendet um 21:25 Uhr, mit dem Betreff: „MLPD bedeutet Murks-Lüge-Pfusch-Dreck und Miserabel-Lächerlich-Peinlich-Dumm“, habe ich im drittletzten Absatz geschrieben:

    „Wenn Herr Jasenski nach wie vor NICHT „überzeugt“ ist, dass Markus Wolf mit der Bezeichnung „Dreck“ KEINESWEGS die MLPD-Mitglieder persönlich angreifen wollte, sondern die „Leistungen“ der MLPD bewerten bzw. abwerten wollte, dann soll Jasenski Laut geben über die mailadresse markus.wolf.61@gmail.com.
    Sollte Jasenski keinen Mucks von sich geben, dann bedeutet das, Herr Jasenski hat kapiert, dass sein „Dreck-Vorwurf“ hanebüchener Unsinn ist.“
    (Ende der „Rezitation“ aus der Mail des Markus Wolf vom 30. September 2021, versandt um 21:25 Uhr.)

    Seitdem ist ÜBER EIN MONAT vergangen und Jasenski hat keinen „Mucks“ von sich gegeben, hat sich nicht gemeldet.

    Daher habe ich bei der

    Staatsanwaltschaft Köln
    c/o
    Staatsanwältin NEEF
    Oberstaatsanwalt WILLUHN
    Az. 121 Js 398/21

    einen

    F e s t s t e l l u n g s a n t r a g

    gestellt, wonach festzustellen und in der Akte zu vermerken sei, dass die MLPD und Herr Jasenski zur Kenntnis genommen und akzeptiert haben, dass mit der Bezeichnung „Dreck“ NICHT die MLPD-Mitglieder „persönlich“, sondern die MLPD „sachlich“ angegriffen werden sollte.
    Ferner ist festzustellen und in der Akte zu vermerken, dass die MLPD und ihr Vertreter RA JAsenski NICHT mehr behaupten, mit der Bezeichnung „Dreck“ sollten die MLPD-Mitglieder „böswillig verächtlich gemacht“, „formalbeleidigt“ und die „Menschenwürde abgesprochen“ werden.

    Von der Doktorarbeit des Herrn Jasenski, des weltweit besten Jurastudenten im Ersten Semester, bleibt nur noch ein Häuflein Asche zurück.

  33. Markus Michael WOLF sagt:

    Der folgende Kommentar ist sehr heikel.
    Ich bin zwar „Pro asyl“ und „Pro Flüchtlinge“ eingestellt.
    Die MLPD erweckt den Anschein, sie sei „Pro Flüchtlinge“ eingestellt, aber das ist ebenso Etikettenschwindel und Lüge wie die geplatzte Sache mit der Unterlassungserklärung von der AfD, die fingierten „faschistischen Morddrohungen“ gegen die MLPD-Funktionäre Reinhardt Meyer und Gerd Pfisterer.
    Es geht um den Flüchtling ALASSA MFOUAPON aus Kamerun.
    Die MLPD-Rechtsanwälte Meister, Jasenski, Stierlin und Genossen, die sich an mir durch die untaugliche Strafanzeige wegen „Beleidigung“ die Zähne ausgebissen haben, vertreten auch den Flüchtling Alassa Mfouapon.
    Dieser Mfouapon hat – sehr wahrscheinlich auf „Zureden“ seiner „Rechtsanwälte“ in den Medien behauptet, er habe auf der Flucht sein zweijähriges Kind durch Ertrinken verloren.
    Ich habe diese Story nicht geglaubt und habe zur „Sachverhaltsaufklärung“ an Herrn Mfouapon bzw. den „Freundeskreis Flüchtlingssolidariät“ sowie seinen Anwälten folgende Fragen gestellt:

    1.
    Wann und wo ist das „ertrunkene Kind“ geboren?
    2.
    Gibt es eine Geburtsurkunde?
    3.
    Wer ist die Mutter des Kindes?
    4.
    Kann Alassa Mfouapon einen Vaterschaftstest und/oder DNA-Analyse vorlegen, aus der hervorgeht, dass er der leibliche Vater dieses „ertrunkenen Kindes“ sein soll?
    5.
    Wann und wo genau ist das Kind ertrunken?
    6.
    Gibt es Zeuginnen und Zeugen dieses „Ertrinkungstodes“?
    7.
    Wurde das Ertrinken des Kindes fotografiert und/oder gefilmt?
    8.
    Bei welcher Behörde in welchem Land, an welchem Datum hat Alassa Mfouapon den Tod seines Kindes angezeigt?
    9.
    Wurde die Leiche des Kindes geborgen?
    10.
    Welche Ärztin/welcher Arzt hat den Tod des Kindes festgestellt?
    11.
    Wurde die Leiche des Kindes gerichtsmedizinisch untersucht?
    12.
    Hat Alassa Mfouapon auf dieses Kind eine Lebensversicherung abgeschlossen?
    Wenn ja, in welcher Höhe und wer war im Todesfall der Bezugsberechtigte der Todesfallsumme?

    Weder der „Freundeskreis Flüchtlingssolidarität“ noch die „Rechtsanwälte“ Meister/Jasenski und Genossen haben mir diese Fragen beantwortet.
    Dafür hat mir der Freundeskreis Flüchtlingssolidarität(FFS) am Sonntag, 22. August 2021, um 11:36 Uhr eine sehr nette Mail geschickt. Diese hat folgenden Wortlaut:

    „Wir FFS machen keine Politik der Niedertracht und wir bitten Sie noch einmal, uns von Ihrer dummen Liste des Teilens zu streichen, weil wir Ihre Hassbotschaft nie lesen werden. Sie sind neidisch auf eine politische Partei, die ihre Arbeit macht und aus Mangel an Zuneigung wollen Sie die anderen dazu bringen, Ihnen zu folgen. Wir suchen immer noch nach einer Möglichkeit, mit unserem Mailmanager zu vermeiden, dass wir Sie lesen. Sie sind dumm.
    FFS Team“
    (Ende der Mail des „FFS“ vom Sonntag, 22. August 2021, 11:36 Uhr)

    Damit wurden alle meine Fragen BEANTWORTET, und zwar dahingehend, dass Alassa Mfouapon dieses „ertrunkene Kind“ frei erfunden, ERSTUNKEN und ERLOGEN hatte, um sich „Mitleid“ zu erschleichen.

    Eigentlich ist es überflüssig, näher auf den Inhalt der Mail des FFS Team einzugehen, ich tue es aber trotzdem, damit niemand denkt, ein einziger Buchstabe dieser Mail sei wahr.

    1.
    Ich habe überhaupt nichts dagegen, dass mich dieser FFS als „dumm“ diffamiert und beleidigt, selbst wenn ich tatsächlich objektiv dumm „wäre“, dann ändert meine Dummheit nichts an der TATSACHE, dass Alassa Mfouapon, seine „Rechtsanwälte“ und die MLPD dieses „ertrunkene Kind“ erfunden haben und zu „dumm“ sind, die Öffentlichkeit sachgerecht zu belügen und über den Tisch zu ziehen.
    Ich bin zwar im Gegensatz zur MLPD tatsächlich „dumm“, aber wenigstens nicht so „dumm“, dass ich den Lügen der MLPD auf den Leim gehe.

    2.
    Ich habe weder einen Mangel noch einen Überfluss an Zuneigung, aber selbst wenn dem so W ä r e – Beachten Sie den Irrealis – ändert das nichts an der TATSACHE, dass die MLPD, die „Rechtsanwälte“ Meister/Jasenski u. Co zu DUMM zum LÜGEN sind und

    A s y l b e t r u g

    begangen haben.

    3.
    Ich bin nicht „neidisch“ auf die Murks-Lüge-Pfusch-Dreck(MLPD) und Miserabel-Lächerlich-Peinlich-Dumm(MLPD), im Gegenteil, ich bedauere und bemitleide diese hoffnungslos dumme, zum Lügen und Betrügen untaugliche Sekte.

    4.
    Ich glaube der MLPD, ihren „Rechtsanwälten“, dem „Freundeskreis Flüchtlingssolidarität“ aufs Wort, dass diese meine „Hassbotschaften“ nicht lesen und alles tun, um zu verhindern, dass an ihre vermoderten, verfaulten Holzköpfe etwas hineinkommt, was nicht der virtuellen Scheinwelt dieser Leute entspricht.
    Die MLPD und ihre Vorfeldorganisationen sind 1968 stehengeblieben oder sogar noch früher.

    Ich fordere auf, in den Köpfen zu registrieren, dass der von der MLPD instrumentalisierte Flüchtling Alassa Mfouapon ein

    A s y l b e t r ü g e r

    ist und das „ertrunkene Kind“

    e r s t u n k e n und e r l o g e n

    hat, um sich Mitleid zu e r s c h l e i c h e n .

    Die Linksjugend Solid Hannover ist auch der Meinung, dass die MLPD Flüchtlinge instrumentalisiert für ihre mehr oder weniger hohen oder niedrigen Instinkte.
    Bitte lesen Sie den Artikel:

    „Menschenfeinde sprechen nicht für uns“

    auf der Homepage der Linksjugend Solid Hannover.

    Die Linksjugend Solid beschreibt, dass ein Vertreter des MLPD-Jugendverbandes „Rebell“ Spenden sammelte für einen Geflüchteten und damit versuchte, den Geflüchteten für die Zwecke der MLPD zu instrumentalisieren. Aber trotz des scheinbar netten und hilfsbereiten Ansatzes ist die MLPD eine Organisation, die menschenverachtende und antisemitische Ziele verfolgt.

    Das Treiben der MLPD ist deshalb abzulehnen, weil die MLPD mit ihren Lügereien und Asylbetrügereien mitschuldig daran ist, dass Flüchtlinge noch mehr gehasst und verachtet werden als dies ohnehin schon der Fall ist.
    Bleibt zu hoffen übrig, dass der Idiotenverein MLPD schnellstens von der politischen Bildfläche verschwindet, sei es dadurch, dass die Mitglieder massenhaft austreten, dieser „Dreckhaufen“ verboten wird, sei es auf diese oder jene Weise, dann können wir uns auch sachgerecht um die Interessen der Flüchtlinge kümmern.

    Falls die MLPD die Internetzeitung Feuerwächter vor den Kadi schleift, übernehme ich die volle zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alles von mir Geschriebene.
    Soll die MLPD mich vor den Kadi schleifen, dann erlebt sie wieder mal wie schon so oft ein juristisches und politisches „Stalingrad“, ein „absolutes Waterloo“.

  34. Markus Michael WOLF sagt:

    Ich komme zurück auf den Strafantrag wegen Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Nachstellung, den die MLPD gegen mich erstattet hat.

    Die Staatsanwaltschaft hat sich eine kleine Hilfestellung für die MLPD ausgedacht, damit sich die MLPD elegant aus der Affäre ziehen kann:

    Man will mich „psychiatrisch begutachten“ lassen durch

    Herrn
    Dr. med. Martin M. KRAMPS
    Forensischer Gutachter
    Erkrather Str. 401
    40231 Düsseldorf
    Tel: 0151 – 59 83 71 82

    Ich w e i g e r e mich, von Dr. Kramps persönlich untersuchen und explorieren (ausfragen, ausforschen) zu lassen, was mein gutes oder schlechtes Recht ist, je nachdem wie man es sieht.

    Pech für die MLPD und die eigenen Angaben zufolge „objektivste Behörde der Welt“ ist, dass der Bundesgerichtshof(BGH) mit drei Beschlüssen entschieden hat, dass psychiatrische Gutachten, die nur nach Aktenlage, nur aufgrund von Schriftstücken, aber ohne körperliche Untersuchung und ohne Exploration erstellt wurden, „unverwertbar“ sind.

    BGH, Beschluss v. 27.02.2019, Az. XII ZB 444/18
    BGH, Beschluss v. 11.07.2018, Az. XII ZB 399/17
    BGH, Beschluss v. 24.01.2018, Az. XII ZB 292/17

    Das Ermittlungsverfahren 121 Js 398/21 StA Köln MUSS eingestellt werden, weil die Vorwürfe der MLPD erstens verfristet sind, zweitens von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, drittens der Anwurf „Nachstellung“, nur weil ich die offiziellen Kontaktpersonen der MLPD angerufen habe, in verleumderischer Weise verdreht und verzerrt wurde und viertens weil nicht das geringste öffentliche Interesse besteht.

    Es macht natürlich für die Reputation der MLPD einen besseren Eindruck, wenn sie sagen kann, die Vorwürfe der MLPD seien berechtigt, man kann den bösen Wolf nur nicht anklagen und verurteilen, weil er „prozess- und schuldunfähig“ sei.

    Wenn Dr. Kramps ein „Gutachten“ über mich erstellt, welches ohne körperliche Untersuchung und ohne Exploration, sondern nur nach Aktenlage, nur aufgrund meiner geschriebenen Texte erstellt wurde, dann werde ich dafür sorgen, dass Dr. Kramps keine Gutachten mehr erstellen darf und Herr Dr. Kramps „lebt“ ausschließlich von seinen Gutachten.

    Wenn die Staatsanwaltschaft Köln, vertreten durch den Leitenden Oberstaatsanwalt ROTH, den Leiter der Abteilung 121, Herrn Oberstaatsanwalt WILLUHN und die sachbearbeitende Staatsanwältin NEEF das Ermittlungsverfahren 121 Js 398/21 einstellen mit der „Begründung“, meine Wenigkeit sei „prozess- und schuldunfähig“, dann werde ich alles tun, um diese drei Justizschergen wegen Rechtsbeugung, Missachtung des Bundesgerichtshofes, Beleidigung, Verleumdung, übler Nachrede zum Nachteil meiner Person aus dem Justizwesen zu entfernen und auf die Anklagebank zu bringen.

    Haben wir uns verstanden?
    Oder muss ich noch deutlicher werden?

    Markus Michael WOLF
    MLPD-Geschädigter
    Voll und ganz prozess- und schuldfähig

  35. Markus Michael WOLF sagt:

    Der abgehalfterte Oberguru der Murks-Lüge-Pfusch-Dreck (MLPD), Herr Stefan ENGEL, verklagt die Commerzbank wegen Kündigung seines Kontos vor dem Landgericht Essen unter Aktenzeichen 6 O 198/21.

    Engel und sein MLPD-Anhang regen sich künstlich darüber auf, dass die Commerzbank das Konto OHNE BEGRÜNDUNG gekündigt hat.

    Beinahe, um ein Haar hätte die Miserabel-Lächerlich-Peinlich-Dumm (MLPD) mich überzeugt, wenn da nicht ein Haar in der Suppe wäre:

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 15. Januar 2013, Az. XI ZR 22/12 entschieden, dass eine Bank ein Girokonto OHNE BEGRÜNDUNG kündigen darf.

    Somit MUSS das Landgericht Essen die Klage Engel´s kostenpflichtig abweisen, andernfalls begeht das Gericht eine strafbare

    R e c h t s b e u g u n g

    gemäß § 339 StGB, welche mit Freiheitsstrafe NICHT unter einem Jahr bestraft wird und den Verlust des Richteramtes zur Folge hat.

    Das Landgericht Essen wäre schön blöd, wenn es der Murks-Lüge-Pfusch-Dreck (MLPD) zuliebe eine Rechtsbeugung begehen würde.

    Die Commerzbank hat in der Sache völlig richtig gehandelt, der MLPD keine Gründe zu nennen für die Kündigung des Kontos.

    Wenn die Commerzbank Gründe nennen würde, wäre der Kündigungsvorgang unnötig teuer. Je länger eine Arbeit dauert, desto teurer ist sie.
    Zweitens würde durch die Nennung der Gründe die Murks-Lüge-Pfusch-Dreck (MLPD) unnötig aufgewertet, es muss der Miserabel-Lächerlich-Peinlich-Dumm (MLPD) tagtäglich demonstriert werden, wie überflüssig, lächerlich, peinlich, dumm und bedeutungslos sie ist.

    Aber dafür habe ich mich dazu herabgelassen, der MLPD ehrenamtlich einige Gründe zu nennen für die Kündigung.

    Das sind u.a. die lächerlichen, juristisch hanebüchenen Strafanzeigen der MLPD gegen die NPD und „Die Rechte“, mit denen diese Parteien gestärkt anstatt geschwächt werden und die komplette antifaschistische Bewegung lächerlich gemacht wird.

    Dann habe ich dargelegt, dass die „faschistischen Morddrohungen“ nicht von „Faschisten“, sondern von der MLPD selber geschrieben bzw. in Auftrag gegeben wurden.
    Dann ist ein weiterer Kündigungsgrund, dass die MLPD einen „Sieg“ über die AfD vorgetäuscht hat.
    Gemeint ist die sinnlose „Unterlassungserklärung“ des früheren AfD-Chefs Jörg MEUTHEN an die MLPD.

    Ein weiterer Kündigungsgrund für das Konto Engel´s ist die Tatsache, dass Stefan Engel dem Verwaltungsgericht Meiningen vorgelogen hat, Engel stamme aus einer kommunistischen Familie, die bereits Widerstand gegen den Hitlerfaschismus geleistet haben soll.
    Siehe hierzu meinen Kommentar vom 20.08.2021, 16:28 Uhr!

    Es gibt noch unzählige weitere Gründe dafür, dem Herrn Engel das Konto zu kündigen.
    Deshalb hat die Commerzbank Herrn Engel KEINE Gründe genannt, denn wenn man diese vollzählig im Kündigungsschreiben aufführen wollte, müsste man ein Buch schreiben.

    Ich bin mehr als gespannt auf das Urteil zu Az. 6 O 198/21 LG Essen.
    Sobald ich es erfahren habe, werde ich mich wieder melden.

  36. Markus Michael WOLF sagt:

    Ich nehme Bezug auf meinen Kommentar vom 20.04.2022 um 12:18 Uhr.

    Der abgehalfterte Oberguru der Murks-LügePfusch-Dreck (MLPD) hat den Prozess gegen die Commerzbank verloren, so wie sich das gehört.

    Wer es sich antun will, lese die Artikel:

    1.
    „Das Urteil ist ein Freibrief für Bankenwillkür“ in der „Roten Fahne“ http://www.rf-news.de vom Donnerstag, 21.04.2022, 18:00 Uhr

    2.
    „Prozess von Stefan Engel(MLPD) gegen Commerzbank: Das Urteil ist ein Freibrief für Bankenwillkür“ vom Freitag, 22.04.2022, 10:10 Uhr auf der Homepage der MLPD http://www.mlpd.de

  37. Markus Michael WOLF sagt:

    Die Überschrift: „Urteil: AfD-Mitgliedschaft verschwiegen = arglistige Täuschung, Vertrag nichtig“ könnte auch lauten:

    „MLPD-Mitgliedschaft verschwiegen = arglistige Täuschung, Vertrag nichtig“

    Folgende Tatsache liegt dem zugrunde:

    Am 30.04.2022 hat die sog. „Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands“(MLPD), vertreten durch

    Frau
    Mechthild BUDDE
    Legienstr. 12
    51063 Köln-Stegerwaldsiedlung
    Tel: 0221-81 26 94
    Mobil: 0172- 97 19 947

    das

    Schützenheim der St. Sebastianus-Schützenbrüderschaft
    Köln-Mülheim von 1435
    Bertoldistr. 1
    51065 Köln-Mülheim

    für eine „private Geburtstagsfeier“ angemietet.

    In Wirklichkeit wurde das Schützenheim für die sog.

    „Internationale Maifeier von MLPD und ihrem Jugendverband REBELL“

    angemietet.

    Dies verkündete die MLPD-Funktionärin Mechthild Budde öffentlich in einem Kommentar vom 27. April 2022 um 10:34 Uhr zum Artikel:

    „Die MLPD informiert: Prozess von Stefan Engel (MLPD) gegen Commerzbank – Das Urteil ist ein Freibrief für Bankenwillkür!“

    auf der Homepage des „Arbeitskreises GewerkschafterInnen Aachen“.

    Fragen Sie

    Herrn
    Werner GÖBEL
    Kassierer und Vorstandsmitglied der
    St. Sebastianus-Schützenbrüderschaft Köln-Mülheim von 1435
    Wildrosenweg 34
    51061 Köln-Höhenhaus
    Tel: 0221-631 02 49
    Mobil: 0172 – 97 19 947

    Er wird Ihnen bezeugen, dass die St. Sebastianus-Schützenbrüderschaft Köln-Mülheim von 1435 NIEMALS der stalinistischen Politsekte MLPD das Schützenheim zur Verfügung gestellt hätte.

    Die MLPD hat also die St. Sebastianus-Schützenbrüderschaft ARGLISTIG GETÄUSCHT.

    Ich komme zurück auf die „Anklageschrift“ der Kölner Staatsanwältin NEEF, Az. 121 Js 398/21 – 533 Ds 155/22 AG Köln, in welcher ich ANGEKLAGT werde, die MLPD im Sinne des § 185 StGB „beleidigt“ zu haben, weil ich feststellte, die Abkürzung „MLPD“ bedeutete Murks-Lüge-Pfusch-Dreck und Miserabel-Lächerlich-Peinlich-Dumm.

    Abgesehen davon, dass die „strengst objektive“ Staatsanwältin Neef mich schon deshalb niemals anklagen durfte, weil die MLPD den Strafantrag viel zu spät stellte, ist allein diese arglistige Täuschung ein Grund, mich vom Vorwurf der „Beleidigung“ freizusprechen, denn hier hat die MLPD „gelogen“, dass man sich wundert, dass das Schützenheim angesichts dieser rotzfrechen Lüge nicht eingestürzt ist.

    Und ausser der Bezeichnung „Lüge“ kommen auch die anderen Begriffe wie „Murks“, „Pfusch“, „Dreck“ sowie „miserabel“, „lächerlich“, „peinlich“ „dumm“ zur Geltung.

    Es war „Murks“ und „Pfusch“ sowie „Dreck“ im Sinne von „Scheisse“ oder „Scheissdreck“, dass die MLPD überhaupt woanders um „Asyl“ betteln musste, dass die MLPD, die angebliche Avantgarde der Arbeiterklasse nicht mal eigene Räumlichkeiten hat für ihre fragwürdigen Ver“an“staltungen, richtiger Ver“un“staltungen.
    Und dann auch noch vorlügen, das Schützenheim werde für eine „Private Geburtstagsfeier“ genutzt und gleichzeitig öffentlich behaupten, dass das Schützenheim NICHT für eine „Private Geburtstagsfeier“ genutzt werde.
    Dass dies alles noch als miserabel, lächerlich, peinlich, dumm zu bezeichnen ist, kapiert auch der oder die dümmste.

    Mit dieser „dreckigen Lüge“ (vgl. Murks-LÜGE-Pfusch-DRECK (MLPD)) hat die MLPD bewiesen, dass sie ihre Fahnen auf Demos nicht deshalb zeigt, „damit man sieht, wer da demonstriert“, sondern deshalb, um Aussenstehenden vorzutäuschen, („vorzulügen“, es handele sich um eine von der MLPD (an)geführte Demo.

    Wenn die MLPD sich „ehrlich“ und „wahrheitsgemäß“ zur MLPD bekennen würde, dann „hätte“ sie das Schützenheim für die „Maifeier der MLPD“ angemietet statt wahrheitswidrig für eine „Private Geburtstagsfeier“.

    Ich, Markus Michael WOLF, muss vom Vorwurf der Beleidigung zu Lasten der Murks-Lüge-Pfusch-Dreck (MLPD) sowie Miserabel-Lächerlich-Peinlich-Dumm (MLPD) freigesprochen werden.
    Und diese Bezeichnungen sind nicht nur von der Meinungsfreiheit gedeckt, sondern geradezu unvermeidlich.

    Rückfragen beantwortet Ihnen gerne die unabhängige, nur den Gesetzen unterworfene

    Richterin B e r n a r d s
    Amtsgericht Köln
    Aktenzeichen 533 Ds 155/22 AG Köln – 121 Js 398/21 StA Köln
    Luxemburger Str. 101
    50939 Köln
    Tel: 0221-477-1545

  38. Markus Michael WOLF sagt:

    Ich hoffe, es gelingt uns jetzt, die MLPD, was nichts anderes heissen kann als Murks-Lüge-Pfusch-Dreck(MLPD) und Miserabel-Lächerlich-Peinlich-Dumm(MLPD) auf demokratische Weise zu „vernichten“.
    Mit „vernichten“ meine ich nicht die Hinrichtung per Genickschuss wie in der aus MLPD-Sicht „guten alten Stalinzeit“, sondern, dass „geduldige Überzeugungsarbeit“ geleistet wird, dass die MLPD von niemandem mehr, schon gar nicht in der linken und antifaschistischen Szene ernst genommen wird.

    Folgender Skandal ist bewiesen:

    Die MLPD hat „sieben faschistische Morddrohungen“ gegen ihr Mitglied Reinhardt Meyer frei ERFUNDEN, erstunken und ERLOGEN.

    Bitte klicken Sie folgende Artikel an:

    „1.
    Faschistische Morddrohung gegen IGM-Betriebsrat Reinhardt Meyer“ in der „Roten Fahne“(www.rf-news.de)vom Freitag, 23.09.2011, 12:37 Uhr
    2.
    „Ich lasse mich von den faschistischen Morddrohungen nicht einschüchtern“ in der „Roten Fahne“(www.rf-news.de9 vom Donnerstag, 21.03.2013, 16:04 Uhr.

    Ich will gleich vorausschicken:
    Kommen Sie mir bloß NICHT mit dem Einwand, diese Affäre sei „lange her“, denn damit würden Sie sich zum „Nützlichen Idioten“ der Murks-Lüge-Pfusch-Dreck(MLPD) machen.
    Ich habe die Miserabel-Lächerlich-Peinlich-Dumm(MLPD) in den Jahren 2011 und 2013, unmittelbar nach Erscheinen der vorbezeichneten Artikel vehement aufgefordert, diese angeblich „sieben faschistischen Morddrohungen“ vorzuzeigen, andernfalls ich annehmen müsse, dass die MLPD diese „Mordpamphlete“ erfunden, erstunken und erlogen habe.
    Die MLPD weigerte sich stur wie ein zweijähriges Kind im Trotzalter, diese „faschistischen Morddrohungen“ vorzuzeigen, aus dem einfachen Grunde, weil diese niemals vorhanden waren.
    Und sie weigerte sich erst recht, zuzugeben, dass sie diese „Morddrohungen“ erstunken und erlogen hat.

    Ich habe dem Feuerwächter die PDF-Dateien

    -„Reinhardt Meyer MLPD“
    -„Erlogene Morddrohung der MLPD“

    zugesandt.
    Diese enthalten einen Beweis- und Feststellungsantrag an Richterin am Amtsgericht Köln BERNARDS, wonach die MLPD diese „faschistischen Morddrohungen“ entweder frei erfunden, erstunken und erlogen oder selber geschrieben oder andere hierzu angestiftet hat.
    Ich habe gefordert, die MLPD müsse diese „Morddrohungen“ binnen einer Woche zur Gerichtsakte 533 Ds 155/22 AG Köln reichen und auch das Aktenzeichen bzw. den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Duisburg.
    Die MLPD hat behauptet, der Fall sei zur Anzeige gebracht worden, die Ermittlungen der Kripo seien aber ergebnislos eingestellt worden.

    Es steht noch fester als das Amen in der Kirche bzw. der Muezzimruf vom Minarett, dass die MLPD diese „faschistischen Morddrohungen“ ERSTUNKEN und ERLOGEN hat, um sich FÄLSCHLICH als „Opfer der Faschisten“ und „Kämpferin gegen den Faschismus“ aufzuspielen.

    Damit ist eine neue Epoche eingetreten in der „Qualität“ der MLPD:
    Die MLPD galt in der linken und antifaschistischen Szene schon immer als „Schmuddelkind“, war aber bis vor wenigen Jahren geduldet.
    Aber jetzt hat die mlpd bewiesen, dass sie NICHT „antifaschistisch“ ist, im Gegenteil, die Murks-Lüge-Pfusch-Dreck(MLPD) „profitiert“ von der Existenz des Rechtsradikalismus.
    Gäbe es den Faschismus NICHT, dann könnte schlussfolgerlich die MLPD sich nicht als „Opfer der Faschisten“ und „Kämpferin gegen den Faschismus“ aufspielen.

    Es dürfte endgültig klar sein, dass die MLPD aus allen linken und vor allem antifaschistischen Bündnissen rausfliegen muss, von jeder Demo gegen Rechts lautstark vertrieben werden muss.

    ich übernehme die volle straf- und zivilrechtliche Verantwortung für das von mir Gesagte.
    Die PDF-Dateien „Reinhardt Meyer MLPD“ und „Erlogene Morddrohung der MLPD“ enthalten meine Unterschrift, sind also „dokumentenecht“.

    Ruft das

    Hauptquartier bzw. „Zentralkomitee“ der
    Murks-Lüge-Pfusch-Dreck(MLPD) sowie
    Miserabel-Lächerlich-Peinlich-Dumm(MLPD)
    Schmalhorststr. 1c
    45899 Gelsenkirchen
    Tel: 0209-951940

    an und fordert, diese „faschistischen Morddrohungen“ vorzuzeigen, andernfalls Ihr annehmen müsstet, die MLPD habe diese ERSTUNKEN und ERLOGEN.

    Eure Fragen hierzu beantwortet Euch gerne die angeblich von der MLPD unabhängige, angeblich nur den Gesetzen unterworfene

    Richterin BERNARDS
    Amtsgericht Köln
    Az. 533 Ds 155/22 AG Köln (121 Js 398/21 StA Köln)
    Luxemburger Str. 101
    50939 Köln
    Tel: 0221-477-1545

    Mit anti-mlpd-istischem Gruß
    Markus Michael WOLF
    (Allein verantwortlich im Sinne des Straf- und Zivilrechts)

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