Recht auf Familiennachzug

Einem minderjährigen 16-jährigen Flüchtling wurde vom Verwaltungsgericht in Berlin in Sinne des Kindeswohls ein Recht auf Familiennachzug zuerkannt. Im Einzelfall mag das manchmal gerechtfertigt sein, aber das Mißbrauchspotential ist nicht zu unterschätzen. Es steht zu erwarten, daß Exekutive und Politik hier mal wieder äußerst blauäugig agieren werden.

„Wir haben als Sozialdemokraten immer gesagt, dass die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen von besonderer Bedeutung ist – wie wir überhaupt wissen, dass es natürlich schlecht ist, wenn Minderjährige hier ohne Eltern sind“, sagte Gabriel zur ARD.

Darauf wird sich die SPD in den bevorstehenden Sondierungen berufen!

Nach Deutschland sind viele Tausend „minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge“ (MUF) gekommen. Man darf hier nicht den Fehler machen anzunehmen, daß diese generell alle Waisen wären oder hier in Deutschland tatsächlich allein wären. Bei etlichen befinden sich schon Angehörige aus dem weiteren Familienkreis in Deutschland, welche als Anlaufstelle für diese MUFs fungieren, wenn auch nicht immer offiziell. Viele dieser Jugendlichen flüchten nicht — woraufhin sich die Frage erhebt, ob Flüchtlingskonventionen überhaupt anwendbar sind —, sondern werden von den Familien in den Ursprungsländern gezielt losgeschickt und sollen von vornherein als Brückenkopf für den Rest der Familie dienen. Das Urteil könnte sich für diese Praxis als ungemein förderlich erweisen. Von den in den Medien berichteten 8.000 verschwundenen minderjährigen Flüchtlingen sind etliche schlicht bei eben diesen Familienangehörigen untergekommen.

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