Ein Gesetz gegen ein Gesetz

Laut Handelsblatt plant die Union ein Gesetz zur stärkeren Regulierung der sozialen Netzwerke, um die durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ausgelösten Löschorgien einzudämmen. Jetzt auf einmal soll die Meinungsfreiheit geschützt werden. Bereits kurz nach Vorstellung des ersten Entwurfs des NetzDG durch das Justizministerium unter Heiko Maas wurden die jetzt auftretenden Kollateralschäden (Sind es tatsächlich welche?) vorhergesagt, aber die Hinweise wurden großzügig ignoriert. Nun also soll es ein zweites Gesetz richten.

„Wir müssen daher darüber nachdenken, wie Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt auf großen marktmächtigen Internetplattformen gesichert werden können“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Unions-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), in einer am Freitag verbreiteten Mitteilung. „Dazu kann ein Rechtsanspruch der Nutzer gehören, ein solches soziales Netzwerk für den Meinungsaustausch nutzen zu können.“ Ein Netzwerkbetreiber dürfe dann „nicht willkürlich rechtmäßige Inhalte löschen“. Geschehe dies dennoch, könnte der Nutzer eine Wiederherstellung seines Beitrages verlangen.

Genau diese Punkte, besser gesagt deren Fehlen, wurden auch im Vorfeld von verschiedenen Seiten bemängelt. Jetzt werden entsprechende Eingriffe in das „digitale Hausrecht“ von Diensteanbietern geplant. Auf die Flickschusterei bin ich gespannt, denn bei der Qualität der geschäftsführenden Juristen im Bundestag kann man ein juristisch-bürokratisches Monster erwarten, welches am Ende niemand wirklich durchblicken wird. Tendenziell sind daher noch mehr Unklarheiten und Zweifelsfälle zu erwarten. Was bei der Angelegenheit von der Politik nicht bedacht wird, ist die enorme Menge an Beiträgen, die täglich anfällt und auf Gesetzeskonformität geprüft werden müssten. Da bleibt für juristische Spitzfindigkeiten kein Platz, genau das ist aber wohl das größte Problem in den Formulierungen des NetzDG, die hohe Zahl unbestimmter Rechtsbegriffe. Eingriffe in das „digitale Hausrecht“ werden diese nicht beseitigen, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere hinzufügen. Aber so ist das in Deutschland, man tut sich sehr schwer einmal erlassene Gesetze wieder zurückzunehmen, selbst wenn deren Ziel nicht erreicht wird.

2 Kommentare

  1. uwe hauptschueler sagt:

    Das passt schon. Es geht nur darum jemanden den Schwarzen Peter anzuhängen. Wird etwas missliebiges veröffentlicht haben die Forenbetreiber schuld, wird zu wenig zensiert dito.
    So ähnlich kenne ich es von der Arbeit. Nach Umweltinformationsgesetz haben Bürger einen Anspruch auf Auskunft. Dabei sollen aber keine personenbezogenen Daten gemäß Datenschutzgesetz weitergegeben werden. Was personenbezogenen Daten sind kann der Sachbearbeiter mit der Kristallkugel ermitteln.

  2. Das könnte hinkommen. Außerdem ist es für den Staat die preiswerteste Lösung. Man hat politisch ausschlachtbar etwas unternommen und nebn dem Risiko auch die Kosten, die man sonst in das Justizwesen hätte investieren müssen, erfolgreich „geoutsourced“.

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