Metaüberlegungen zum Abgeordnetenknebelvertrag aka Sondierungsdokument

Mal ein paar Überlegungen zur heute veröffentlichten finalen Version der Abfassung zu den Ergebnissen der Sondierungsgespräche — Abgeordnetenknebelvertrag wäre die bessere Bezeichnung — fast abseits des Inhalts. Etliche der Medien mit Internetauftritt haben heute auch die finale Version dieses Dokuments als PDF zum Runterladen auf ihre Server gestellt, hier exemplarisch der Verweis zur Tagesschau bei der ARD. Ich habe mir mal einige dieser Dateien geholt, weil ich wissen wollte ob es sich dabei tatsächlich um ein Dokument handelt. Im Ergebnis habe nun auf meiner Festplatte ein Dutzend Dokumente mit unterschiedlichen Dateinamen, welche die finale Version darstellen sollen, nur keine zwei davon sind identisch, wie man bereits an der Dateigröße (350-700 kB) erkennen kann, wenn auch manchmal zumindest laut Metadaten vom selben Verfasser („JantzB“). Bei denen mit gleicher Größe sind die Prüfsummen unterschiedlich, also ist auch hier der Inhalt nicht identisch. In der Abhandlung ist die Rede davon, daß man mit der Digitalisierung der Verwaltung […] ein zentrales, einheitliches digitales Portal für Bürger und Unternehmen schaffen wolle und dessen Umsetzung man mit großer Dynamik in dieser Legislaturperiode vorantreiben wolle, aber schon jetzt scheitern sie daran, ein höchst simples PDF von 28 Seiten an die Presse zu verteilen. Nicht mal Datum und Uhrzeit sind in der Fußzeile eingeblendet, d.h. letztlich kursieren auch unter den Beteiligten etliche (Vor-)Versionen, bei denen nicht sofort ersichtlich ist wann sie entstanden sind, schon gar nicht wenn Ausdrucke angefertigt worden sind. Diese stümperhafte Vorgehensweise ist mir schon des Öfteren bei Gruppenpapieren aus politischen Kreisen, die mir untergekommen sind, aufgefallen. So etwas funktioniert bei Ausarbeitungen nur dann, wenn eine sehr kleine Gruppe zusammenarbeitet und alle Anderen nur zum Abnicken informiert werden.

Ich hatte oben geschrieben, daß „Abgeordnetenknebelvertrag“ der bessere Name für das Dokument ist. Der Grund findet sich in einem Passus auf der letzten Seite:

Die Tagesordnung der Kabinettsitzungen soll den Fraktionen vorab mitgeteilt werden. Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.

Hier wir einfach mal so pauschal die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Abgeordneten gemäß ihrem Gewissen zu entscheiden abgeschafft, selbst bereits für Dinge, die derzeit noch gar nicht zur Sprache stehen.

Das Dokument hat für die Abgeordneten zwar keine rechtlich verbindliche Wirkung, aber es zeugt von der merkwürdigen Einstellung der Akteure zur freien Gewissensentscheidung. Man möchte Abstimmungsergebnisse wie in sozialistischen Systemen, alle stimmen gemeinsam nach vorgegebem Plan ab. Die Ironie daran ist, daß man in der Präambel noch betonte, die Unterschiede sichtbar bleiben zu lassen wollen.

Wir wollen eine stabile und handlungsfähige Regierung bilden, die das Richtige tut. Dabei streben wir einen politischen Stil an, der die öffentliche Debatte belebt, Unterschiede sichtbar bleiben lässt und damit die Demokratie stärkt.

#SPD_kann_weg
#Merkel_muss_weg

Nachtrag 13.01.2018:

Ich habe doch noch zwei inhaltlich identische Dokumente gefunden, das von der Webseite vom Spiegel und das von der SPD-Webseite. Sie weisen identischen Prüfsummen auf.

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