Vielehe: „Als Deutsche können wir nicht sagen das passt uns nicht“

Nach Meinung eines Sachgebietsleiters der Ausländerbehörde des Landkreises Neumarkt (Bayern), Lothar Kraus, müssen im Ausland rechtsgültig geschlossene Vielehen von Einwanderern in Deutschland anerkannt werden. Konkret geht es um den Fall eines Irakers der 2015/16 samt seiner zwei Ehefrauen und 13 Kinder nach Deutschland kam und als Flüchtling anerkannt wurde.

Dass die Doppelehe nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verboten und nach dem Strafgesetzbuch in Deutschland sogar strafbar ist, greife hier nicht, erklärt der Behördenleiter. Wenn die Ehen im muslimischen Ausland, wo Vielehen möglich sind, nach dort gültigem Recht ordnungsgemäß geschlossen wurden, gelten auch in Deutschland beide Frauen als Ehefrauen. Die polygame Ehe kann dann auch hier straffrei fortgesetzt werden. Der Koran duldet Ehen mit bis zu vier Frauen. Vielehen sind daher in vielen muslimisch geprägten Ländern rechtsgültig.

Die Frage, ob die deutschen Behörden durch diese Praxis nicht die Polygamie fördern, wird von Kraus verneint. „Wir können da als Deutsche nicht hergehen und sagen, bei uns passt das aber nicht“, findet Lothar Kraus und verweist auf internationale Abkommen. Zumal es meist auch im Interesse des Kindeswohls ist, dass die Familien zusammenbleiben.

Es handelt sich nicht um Touristen bei denen ein lokal eigentlich rechtswidriger Zustand für eine kurze Zeitspanne geduldet wird, sondern um Flüchtlinge aus denen deutsche Behörden Einwanderer gemacht haben, die dauerhaft bleiben. Von denen hätte man verlangen können, daß sie sich anpassen oder das Land verlassen. Deutschland ist nicht verpflichtet diesen Leuten einen Aufenthaltsstatus, der über den des Flüchtlingsstatus’ hinausgeht, zu gewähren. Mit dieser Einstellung des Behördernleiters wird der Rechtsstaat untergraben, da nicht mehr für alle gleiches Recht gilt, sondern ein vom Herkunftsland abhängiges. Führe ein Deutscher in ein islamisches Land, heiratete dort mehrere Frauen nach dortigem Recht, würde das hier nicht anerkannt werden.

Diese Leute werden sich auch nicht integrieren, sondern ihre Kinder nach ihren Regeln erziehen und so nicht einfach nur Parallelgesellschaften schaffen sondern Gegengesellschaften! Es muss immer berücksichtigt werden, daß für sie die Aufnahmegesellscahft eine minderwertige Kultur darstellt, an die man sich keinesfalls anpassen darf.

3 Kommentare

  1. uwe hauptschueler sagt:

    „Wir können da als Deutsche nicht
    hergehen und sagen, bei uns passt das aber
    nicht“, findet Lothar Kraus

    Da ist Herr Kraus leicht im Irrtum. Momentan gilt in BRD noch das Recht auf Meinungsfreiheit. Den Mann sollte man nicht all zu Ernst nehmen. Wenn er sich nicht als Sockenpuppe für seinen Dienstherrn, CSU, betätigt hat, wird man ihm schon Bescheid gegeben haben was er zu tun oder zu lassen hat.
    Vielleicht war auch nur Punktesammeln für eine Frühpensionierung beabsichtigt.

  2. Er meinte das nicht im Sinne von es sei verboten dies zu äußern, sondern im juristischen Sinne, daß wir rein rechtlich diese Vielehen nicht ablehnen könnten. Halte ich perönlich aber auch für falsch.

  3. uwe hauptschueler sagt:

    So auf Anhieb fällt mir keine Rechtsfolge ein, die diese Vielweiberei auslösen könnte oder sollte.
    Es ist in Deutschland nicht verboten mit zwei Frauen zusammen zu leben und Kinder zu produzieren. Das Delikt Bigamie wurde ja nicht hier verübt und ist vermutlich auch schon verjährt. Dass hier islamisches Recht Fuß fasst sollte allerdings unterbunden werden.

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