Straftaten sind nur dann Straftaten, wenn die Polizei sie nicht beenden kann

Das die Kirchen vom Staat widerrechtlich hofiert werden und diese meinen über dem Recht zu stehen, wie aktuell beim „Kirchenasyl“, ist nicht neu, aber inzwischen nimmt die Arroganz der Kirchen überhand.

Ziel der Kirchenasyls sei es gewesen, sieben aus dem Sudan Geflüchteten zu einem Asylverfahren in Deutschland zu verhelfen, was in allen Fällen gelungen sei, so dass die Kirchenasyle beendet werden konnten.

Juristisch gesehen gibt es in der Bundesrepublik Deutschland kein Kirchenasyl und auch Kirchen haben hier entgegen ihrer eigenen Auffassung dsbzgl. keinerlei Sonderrechte. Nun hat die Staatsanwaltschaft auf Grund einer Anzeige des örtlichen Landrats Marlon Bröhr (CDU) wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt in mehreren evangelischen Pfarreien und Gemeindeämtern im Hunsrück Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit dem sogenannten rechtlich nicht existenten „Kirchenasyl“ vorgenommen und dabei auch Daten von den Rechnern kopiert. Wie nicht verwunderlich kritisiert die Kirche das Vorgehen. Auf kirchlicher Seite ist man der Meinung, daß es sich bei Kirchenasyl um keine Straftat handelt:

Ein Kirchenasyl stelle nach Überzeugung der Pfarrerinnen und Pfarrer keine Straftat dar, da Behörden jederzeit die Möglichkeit hätten, das Kirchenasyl durch einen Polizeieinsatz zu beenden.

Ein merkwürdiges Rechtsverständnis breitet sich in Deutschland zunehmend aus. Hiernach wären Straftaten nur dann Straftaten, wenn die Behörden nicht die Möglichkeit hätten das Vorgehen durch einen Polizeieinsatz zu beenden. Eine ziemlich absurde Idee. Irgendwie meint inzwischen fast jeder, Gesetze gelten niemals für einen selber, sondern immer nur für die Anderen.

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