Wildes Beten: Berlin

Wieder einmal sorgte wildes Beten für ein Zusammenstoß zwischen einem Mohammedaner und Passanten, diesmal in Berlin.

In Berlin kam es zu einem rassistischen Überfall auf einen Gläubigen. Ein 38-jähriger Türke rollte am Dienstagabend im Berliner Stadtteil Spandau auf dem Gehweg seinen Gebetsteppich aus, wie die Polizei mitteilte. Daraufhin habe ein Unbekannter ihn ausländerfeindlich beleidigt und körperlich angegriffen. Der Mann setzte sich wohl mit einem Fahrradschloss zur Wehr.

Auch eine dem Mann wohl unbekannte Anwohnerin stieg laut Polizei in die Auseinandersetzung ein: Die Frau bewarf das Opfer mit vollen Mülltüten und beleidigte ihn ebenfalls, wie es hieß. Nun ermittele der Staatsschutz

Zunächst einmal war es kein rassistischer Übergriff, denn auch durch noch so oftes wiederholen ist der Islam keine Rasse. Der fundamentale Unterschied ist, daß Herkunft ein nicht selbstbestimmtes, unveränderliches Merkmal ist, wohingegen eine Weltanschauung jederzeit änderbar ist.

Körperliche Übergriffe sind nicht zu tolerieren, dennoch auch von Seiten des „Betenden“ ging es mit Nichten um die Erfüllung religiöser Pflichten, sondern um Provokation mittels Ausübung religiöser Handlungen an unangebrachten Orten in der Öffentlichkeit. Wie ich bereits schon einmal erläuterte, ist das wilde Beten gemäß den Spielregeln des Islams dann haram, also verboten, wenn Dritte dadurch gestört oder belästigt werden. Es geht bei dem wilden Beten allein um Landnahme des öffentlichen Raums für den Islam, es ist eine Machtdemonstration.

Den Islamverbänden kommen derartige Vorfälle überaus gelegen, sind sie doch ein willkommener Anlass auf die aus ihrer Sicht gegebene Diskriminierung von Mohammedanern hinweisen zu können und um in Folge dessen Forderungen an den Staat zu stellen. Andererseits kommen dieselben Verbände niemals auf die Idee Mohammedaner zur Mäßigung aufzurufen, weil dies ihrem Selbstverständnis von der moralischen Überlegenheit des Islams entgegen läuft. Realistisch betrachtet wird es daher mit steigender Zahl an Mohammedanern in Zukunft immer häufiger zu derartigen Zusammenstößen kommen. Von staatlicher Seite muss klar gestellt werden, daß diese vorgeblichen Betaktionen nicht tolerabel sind. Den Zeugen Jehovas wurden auch Auflagen erteilt. Ähnliches sollte auch für Mohammedaner machbar sein, es fehlt nur der Wille sich auch mal gegen den Islam und für die Freiheiten Dritter zu positionieren. Auf jeden Fall wird staatliche Untätigkeit und der Versuch diese Angelegenheit durch Aussitzen zum Verschwinden zu bringen keinesfalls von Erfolg gekrönt sein.

Auch in islamischen Ländern rollen Mohammedaner üblicherweise nicht demonstrativ mal eben auf dem Bürgersteig ihren Gebetsteppich aus, in den meisten Ländern würde dies von den dortigen Behörden auch nicht geduldet werden.

Ein Kommentar

  1. Bill Miller sagt:

    Gewalt ist ein No Go. Definitiv.
    Aber ein schönes Mett- oder Schinkenbrötchen und ein Bierchen dazu ist es nicht.
    Und dabei das Hundchen streicheln schon mal gar nicht.

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