Kim Un-Merkel und ihre Schneise der Verwüstung

Ich habe hier im Blog schon öfter erwähnt (bspw. hier und hier), daß ich Angela Merkel für keine Demokratin, sondern für ein charakterlose Opportunistin halte, die auch in Nordkorea in eine Führungsposition aufgestiegen wäre. Bisher hätte man mit Wohlwollen im Überfluss Merkels auf jedem Gebiet mißratene Politik noch auf Dummheit und Fehlberatung zurückführen gekonnt, doch seit der Wahl des Ministerpräsidenten in Hamburg ist endgültig offensichtlich, daß Merkel nichts von Demokratie hält.

Bisher führt kein Weg daran vorbei, daß Thomas Kemmerich (FDP) die Wahl zum Ministerpräsidenten regelkonform für sich entscheiden konnte, wenn auch nur mit einer Stimme Vorsprung gegenüber Bodo Ramelow (Die Linke) (45:44), aber dies ist irrelevant. Er ist bis zu seinem Rücktritt bzw. Absetzung der legitime Ministerpräsident des Freistaats Thüringen. Nach seinem Rücktritt führt er kommissarisch die Geschäfte bis zur Wahl eines neuen Ministerpräsidenten weiter. Von keiner Seite wurde bisher auch nur andeutungsweise die Gültigkeit der Wahl angezweifelt, nur das Zustandekommen des Ergebnisses sorgt für bundesweite Aufregung in der Politszene.

Hier kommt nun Bundeskanzlerin Angela Merkel ins Spiel, die aus dem fernen, südlichen Afrika autokratisch verlauten ließ,

[…] daß dieser Vorgang unverzeihlich ist und auch deshalb das Ergebnis wieder rückgängig gemacht werden muss.


Allein das Ansinnen ein Ergebnis einer korrekt durchgeführten demokratischen Wahl rückgängig machen zu wollen ist totalitär! Dies sind Methoden wie man sie nur in Diktaturen und Bananenrepubliken findet. Wirklich überrascht bin ich von Merkels Aussage nicht, allerdings ist es doch recht erstaunlich mit welcher Gleichgültigkeit die deutsche Öffentlichkeit die Forderung nach der Rückgängigmachung einer demokratischen Wahl aufnimmt. Das bewegt gefährlich nahe an Art. 20 Satz 4:

Artikel 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Inzwischen wurde derart viel Druck auf den neu gewählten Thüringer Ministerpräsidenten und dessen Familie ausgeübt, daß sich dieser gezwungen sah, seinen Rücktritt zu erklären. Angela Merkel hat ja nie sonderlich viel Interesse an Gesetzen gezeigt, um ihre Interessen durchzusetzen, dennoch steht bisher weder sie noch irgendjemand Anderes über den Gesetzen und so wurde von allen Beteiligten bestimmt peinlichst darauf geachtet nicht gegen einschlägige Bestimmungen des Strafgesetzbuches wie §105 StGB und insbesondere §106 StGB zu verstoßen und ganz im Sinne Walter Ulbrichts Maxime „Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben“ zu handeln.

§105 Nötigung von Verfassungsorganen

(1) Wer
1. ein Gesetzgebungsorgan des Bundes oder eines Landes oder einen seiner Ausschüsse,
2. die Bundesversammlung oder einen ihrer Ausschüsse oder
3. die Regierung oder das Verfassungsgericht des Bundes oder eines Landes
rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt nötigt, ihre Befugnisse nicht oder in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

 

§106 Nötigung des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines Verfassungsorgans

(1) Wer
1. den Bundespräsidenten oder
2. ein Mitglied
a) eines Gesetzgebungsorgans des Bundes oder eines Landes,
b) der Bundesversammlung oder
c) der Regierung oder des Verfassungsgerichts des Bundes oder eines Landes
rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel nötigt, seine Befugnisse nicht oder in einem bestimmten Sinne auszuüben, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

#Einige wenige regen sich über die Abläufe auf, andere nehmen es mit Galgenhumor.


Dabei blieb es jedoch nicht. Merkel setzt ihre Sabotage der Demokratie unbeirrt fort. Selbst Gratulanten fallen inzwischen schon in Ungnade und werden ihres Amtes ruck-zuck enthoben, so geschehen dem Beauftragten der Bundesregierung für die Neuen Länder, Christian Hirte (CDU):


Eine simple Gratulation für den frisch gewählten Ministerpräsidenten aus der FDP-Fraktion führt zur Entfernung aus dem Amte, wohingegen Steuergeldverschwendung, Nepotismus und Versagen im Amt mit Vertuschung und Beförderung belohnt wird, wenn sie im Sinne der Bundeskanzlerin erfolgen, so bei Annette Schavan und mehr noch bei Ursula von der Leyen geschehen.


Nordkoreanische Verhältnisse halten Einzug. Die weise Führerin Kim Un-Merkel hat angeregt und der Herr Staatssekretär hat den Befehlscharakter der Empfehlung der Führerin richtig erkannt nimmt diese Anregung daher dankbar entgegen. Mit großem Bedauern hat Führerin Kim Un-Merkel allerdings zur Kenntnis nehmen müssen, daß Deutschland weder ein eigenes Sibirien noch einen Circus Maximus hat.

Allerdings kann die Führerin bei der Installation sozialistischer Ministerpräsidenten und bei ihren Säuberungsaktionen jederzeit auf freudige Helfer aus dem sozialistischen Lager zählen.

Und nun alle zusammen: Es lebe Kim Un-Merkel, die überaus weise Führerin der westlichen Welt.

Nachtrag 09.02.2020:

Mindestens eine Person hat augenscheinlich inzwischen in der Sache Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Erfurt gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel wegen Nötigung gestellt:


Allerdings wären meiner Meinung nach Strafanzeigen nach §106 StGB einschlägig, aber erwartungsgemäß wird ohnehin alles versucht werden derartige Anzeigen im Sande verlaufen zu lassen, da die Staatsanwaltschaften weisungsgebunden sind. Dennoch ist es auffällig, das von politischer Seite heute beteuert wurde, Merkel hätte „keinerlei Druck ausgeübt“ (Christian Lindner, FDP). Schwer vorstellbar daß dies der Wahrheit entsprechen sollte, wenn man bedenkt, daß Merkel noch aus Afrika heraus presseöffentlich ein Rückgängigmachen des Wahlergebnisses in Thüringen gefordert hatte.

6 Kommentare

  1. […] Hirte (CDU), nach seiner Gratulation für Thomas Kemmerich für dessen Wahlsieg die Anregung von Kim Un-Merkel dankend angenommen hat und seinen Posten aufopferungsvoll zur freien Verfügung gestellt hat, wurde […]

  2. […] Demokratie versteht hat sie neulich unmißverständlich in einer Presseerklärung aus Südafrika zu verstehen gegeben, als sie ganz in autokratischer Manier ein demokratisch herbeigeführtes Wahlergebnis als […]

  3. […] nach Wahl von Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten von Thüringen forderte, die Wahl sei unverzeihlich, sie müsse rückgängig gemacht werden? Das fanden diese „Demokraten“ vollkommen richtig, schließlich war zwar eine richtige Person […]

  4. […] zu springen um sie umzusetzen. Föderalismus sieht sie, ähnlich wie übrigens auch Merkel, die Wahlergebnisse hat rückgängig machen lassen, nur als eine Organisationsform um zentrale Beschlüsse umzusetzen. Und diese Leute erzählen und […]

  5. […] Außenminister von einem Land in dem Wahlen ohne seinen Widerspruch rückgängig gemacht werden sollen und der als damaliger Justizminister die Idee zum Netzdurchsetzungsgesetz hatte soll einen […]

  6. […] sieht unsere Justiz aber auch hier keine Anhaltspunkte und wird ein Verfahren wie 2020 bei dem erzwungenen Rücktritt des frisch gewählten Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich von Thüringen […]

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