Gewerkschaftler als Grundrechteträger

Bei einer „Querdenkerdemo“ am vergangenen Wochenende in Berlin wurde der Landesgeschäftsführer der „Deutsche Journalisten Union (DJU), Jörg Reichel, von Demonstranten angegriffen und musste im Krankenhaus behandelt werden. Einer der Angreifer soll vermummt gewesen sein. Wiewohl körperliche Attacken gegen jedermann grundsätzlich abzulehnen sind, sofern es sich nicht um Notwehr oder Nothilfe handelt, geht es mir hier im Augenblick nur um die Reaktion der DJU, da diese das arrogante Selbstverständnis, welches im Journalismus gepflegt wird gut erkennen lässt.

Die DJU-Chefin Monique Hofmann wird zu dem Vorfall wie folgt zitiert:

„Wir sehen leider immer wieder, dass die Aggressionsbereitschaft steigt, Polizisten und Presseleute beleidigt, bespuckt und angegriffen werden“, sagt DJU-Chefin Hofmann. „Dass ein Gewerkschafter angegriffen wird, ist eine neue Dimension.“ Neben Presseschutzzonen, die es auf angemeldeten Demonstrationen anders als am Sonntag bereits gibt, und mehr Zusammenarbeit unter Medienvertretern fordert Hofmann härte Strafen für Attacken auf Journalisten.

„Wir brauchen eine konsequente Verfolgung mit Schwerpunktstaatsanwaltschaften.“ In den Niederlanden seien die Strafen doppelt so hoch bei Angriffen auf Grundrechtsträger, ähnlich wie in Deutschland bei Attacken auf die Polizei.

Bei dieser Aussage wird einmal mehr deutlich, daß man sich im Journalismus

  1. für etwas Besseres hält,
  2. die Grundrechte nicht verstanden hat.

Zum Einen ist jeder einzelne Bewohner dieses Landes Grundrechteträger, nicht nur bestimmte Berufsgruppen oder Stände. Die Grundrechte binden den Staat in seinen Handlungen gegenüber dem Bürger. Ein Gewerkschaftler hat somit auf Grund dessen, daß er Gewerkschaftler ist, nicht mehr Grundrechte als jeder andere Bürger auch. Allerdings entspricht diese Einstellung vollumfänglich dem Geiste von Journalisten, die sich als die „Vierte Gewalt mit mehr Grundrechten ausgestattet wähnen. Auch ein Angriff auf einen Journalisten, sofern es sich bei dem Angreifer nicht um einen Amtsträger in Ausübung seines Amtes handelt, stellt keine Verletzung seiner Grundrechte dar.

Übrigens findet man eine analoge Einstellung oft im universitärem Bereich, wo manch einer meint, die Freiheit von Forschung Lehre sei an Universitäten und Professorentum gebunden. Auch dieses Grundrecht steht aber jedermann zu. Das Grundrecht zu forschen ist an keine Ausbildung oder Position geknüpft.

Zum Zweiten sind Polizisten und andere Träger eines staatlichen Amtes oder Beauftragte des Staates in Ausübung ihres Amtes gerade nicht Grundrechteträger, sondern Grundrechteverpflichtete! Polizisten und Journalisten finden sich bezogen auf Grundrechte auf gegenüberliegenden Seiten wieder.

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