Tag Archiv für Zensur

Größte Bedrohung der Freiheit im Netz

Piratin Marina Weisband sieht die größte Bedrohung im Netz nicht in Vorratsdatenspeicherung, Zugangsbeschränkung oder ACTA sondern im Umgang miteinander. Sie hat recht!

In einem Interview mit der Berliner Zeitung hat Ober-Piratin Marina Weisband (@Afelia, Homepage)eine bemerkenswerte Einsicht verlauten lassen: alles lesen ⇒

Filtersoftware gegen Kinderpornografie auf jedem Rechner

Nachdem die von Ursula von der Leyen propagierten Internetsperren in Form eines Stoppschildes gescheitert sind, unternimmt nun Uwe Schünemann, der Innenminister von Niedersachsen, einen erneuten Anlauf auf rechtlich frawürdige Weise eine Zensurinfrastruktur zu etablieren. Diesmal soll auf allen Rechnern eine Software als integraler Bestandteil des Betriebssystems strafrechtlich relevante Bilder anhand von Hashwerten identifizieren und ggf. löschen oder verändern.

Bereits seit 2009 entfaltet das von Uwe Schünemann (CDU) gegründete Bündnis „White IT“ seine Aktivitäten zur Bekämpfung von Kinderpornografie. Hierzu bedarf es nach eigener Aussage mehr als einer „Sperre“ (besser bekannt als Internet-Stoppschild). Auf der CeBIT wurde nun eine Software als dieses „Mehr“ vorgestellt, doch dazu unten mehr. Verantwortlich für White IT zeichnet laut Impressum das »Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport Geschäftsstelle “White IT”«. Niedersachsen ist nicht nur bekannt für seinen Sumpf um den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff, sondern auch für eine der vehementesten Kämpferinnen für das Stoppschild und Internetsperren: Ursula von der Leyen, auch bekannt als Zensursula. Diesmal ist allerdings die treibende Kraft Uwe Schünemann, der Innenminister von Niedersachsen. Die Aktivitäten rund um „White IT“ spielen sich im undurchsichtigen Bereich der „Public Private Partnership“ ab. Für die Gründung solcher PPPs in diesem Bereich gibt es eigentlich nur zwei Gründe: alles lesen ⇒

Hetze auf Facebook versus Meinungsfreiheit

Über den Umgang mit (religiös-motivierten) Hetzgruppen im Allgemeinen und auf Facebook im Besonderen.

Viele stimmen der Aussage Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut sofort zu, doch die Zustimmung läßt meist schnell nach, wenn die geäußerte Meinung allzu sehr von der eigenen abweicht. Einen harten Stresstest hierzu liefert derzeit die Facebookgruppe „Das saudische Volk will Vergeltung¹ an Hamza Kashgari“. alles lesen ⇒

Offener Brief an den Zentralrat der Muslime

Liebe Ratsmitglieder,

mir ist bewusst, daß Sie sich derzeit in einer schwierigen Lage befinden, seit ihr Glaubensbruder, der saudische Journalist Hamza Kashgari von Malaysia an Saudi Arabien ausgeliefert wurde und dort womöglich wegen dreier Tweets die Hinrichtung zu erwarten hat. alles lesen ⇒

Schuhe für ein Königreich

Dem saudischen Journalisten Hamza Kashgari droht wegen dreier Tweets die Todesstrafe. Es ist an der Zeit sich auf die Menschenrechte zu besinnen und sie dem Königreich Saudi Arabien zu erklären.

Wie bereits hier vor zwei Tagen (Todesstrafe wegen drei Tweets?) und an anderer Stelle ausführlich berichtet wurde, droht dem saudischen Journalisten Hamza Kashgari (حمزة كشغري) die Todesstrafe nachdem er von Malaysia an Saudi Arabien ausgeliefert wurde. alles lesen ⇒

Todesstrafe wegen drei Tweets?

Der saudische Journalist Hamza Kashgari wurde mittels Haftbefehl wegen drei angeblich blasphemischer und apostasischer Tweets gesucht, in Malaysia verhaftet und nach Saudi Arabien ausgeliefert, wo ihm die Todesstrafe droht. Saudi Arabien ist unser Verbündeter!

Mohammedtweets von Hamza Kashgari

Mohammedtweets von Hamza Kashgari

Alles Lob gehört Allah, dem Herrn der Welten, dem Allerbarmer, dem Barmherzigen, dem Herrscher am Tag des Gerichts.

Man kann sich getrost in allen Fragen des Lebens und des Todes an ihn und seinen Propheten wenden. Allerdings sollte man dies besser nur im Stillen tun und nicht etwa über Twitter (@Hmzmz), denn spätestens dann, wenn seine irdischen Vollstrecker zu Tränen gerührt sind, kommt der Tag des Gerichts schneller als einem lieb sein kann. alles lesen ⇒

Zensur durch den WDR bei der Ausstrahlung der Stunksitzung

Der WDR wird aus der für den 16. und 18. Februar geplanten Ausstrahlung der „Stunksitzung“ eine Szene herausschneiden um religiöse Gefühle zu schützen und übt somit eine Form der Zensur aus, da er über die Zwangsgebühren aus den Einnahmen der GEZ finanziert wird.

Nach Berichten von „Der Westen“ wird der WDR eine Szene aus der Fernsehübertragung der traditionellen Stunksitzung des alternativen Karnevals streichen. Dabei handelt sich um einen Sketch über die Entwicklung der Menschheit, bei der u.a. Jesus auf einem Segway (Stehroller) zur Kreuzigung fährt.

Der Sender begründete die Streichung damit, dass die Szene mit dem Programmgrundsatz, die religiösen Überzeugungen der Bevölkerung zu achten, nicht vereinbar sei.

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Blasphemie als Zensurgrund unter dem Deckmantel des Jugendschutzes

Die USK hat dem Computerspiel „The Binding Of Isaac“ einzig mit der Begründung blasphemischer Tendenzen die Altersfreigabe ab 12 Jahren verweigert und eine Freigabe ab 16 Jahren vorgeschrieben. Vor dem Hintergrund der Gremiumsmitglieder kann festgestellt werden, daß hier religiös motivierte Zensur betrieben wurde.

Ist es schon von vornherein als merkwürdig zu erachten, daß eine private Organisation in Form der USK eine rechtsverbindliche Altersfreigabe von Spielen vornehmen darf, nur damit von politischer Seite dem Grundgesetz (Art. 5 GG) genüge getan werden kann, in dem es heißt:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Hiernach wird die Meinungsfreiheit durch den Jugendschutz wieder eingeschränkt, dem somit in Deutschland die Funktion der Zensur zukommt. Nun hat die USK bereits am 21.11.2011 in ihrem Jugendentscheid 32453/11 das Spiel „The Binding Of Isaac — Unholy Edition“ mit einer Altersfreigabe ab 16 Jahren eingestuft (Pressetext). Dies allein ist nicht sonderlich bemerkenswert, dafür aber um so mehr die Begründung:

Gegen diese weitergehende Freigabe sprach jedoch die biblische Hintergrundthematik. Hierbei kann durch die tendenziell blasphemische Botschaft eine Beeinträchtigung vor allem religiöser Kinder unter 16 Jahren nicht ausgeschlossen werden.

Explizit wird bestätigt, daß das Spiel weder durch exzessive Gewalt noch durch sexuelle Inhalte auffalle und dementsprechend eine Freigabe ab 12 Jahren erhalten hätte. Da keine andere Handhabe bestand, führte einzig die „tendenziell blasphemische Botschaft“ zu der Einstufung ab 16 Jahren. Als Begründung führt Prof. Dr. phil. Rüdiger Funiok an, daß für die „Einordnung der religionskritischen Inhalte eine gewisse Vorbildung vonnöten ist“. Hier dürften die USK und mit ihr Dr. Funiok mit ihrer Entscheidung weit über das Ziel hinausgeschossen sein.

Bei näherer Betrachtung des Hintergrundes von Dr. Funiok wird die Entscheidung verständlich, wiewohl sie keinesfalls gebilligt werden kann. Dr. Rüdiger Funiok ist nicht nur Mitglied beim Netzwerk Medienethik, sondern auch bekennender Jesuit, der an der staatlich anerkannten Ordenshochschule „Hochschule für Philosophie (HfPH)“ in München als Leiter des Institutes für Kommunikationswissenschaft und Erwachsenenpädagogik (IKE) und u.a. als „Beauftragter für spirituelle Angebote“ tätig ist. Auch wenn offiziell die Entscheidung der USK einstimmig war, wird hier offensichtlich unter dem Deckmantel des Jugendschutzes religiös motivierte Zensur betrieben.

Es kann nicht angehen, daß Kinder zwar mit blutrünstigen, religiösen Texten wie bspw. der Bibel indoktriniert werden dürfen, aber für religionskritische Inhalte eine gewisse Vorbildung eingefordert wird.

Da die Altersfreigabe eine direkte Folge der Gesetzeslage ist, hat auch der Staat auf die Einhaltung des Neutralitätsgebotes zu achten, zumal es auch keinen justiziablen Sachverhalt „Blasphemie“ gibt. Es bleibt nur zu hoffen, daß alle juristischen Mittel ausgeschöpft werden, um gegen diese Entscheidung vorzugehen. Außerdem sollten alle religiösen Institutionen aus entsprechenden Gremien entfernt werden. Darüberhinaus muß dringend überdacht werden, inwieweit unwissenschaftliche Einrichtungen überhaupt eine staatliche Anerkennung erlangen können.

Twitter: Gesetzestreue versus Zensur

Twitter hat angekündigt in Zukunft nach länderspezifischen, gesetzlichen Vorgaben einzelne Tweets nicht mehr anzuzeigen, um seine Internationalisierung vorantreiben zu können. Allerdings werden die Tweets nicht gelöscht, sondern bleiben anderweitig zugänglich.

Wie gerade die breite Öffentlichkeit (Netzfeuilleton, Spiegel) erfährt, hat Twitter in seinem Blog bekanntgegeben, daß in Zukunft, gemäß länderspezifischer Gesetze, einzelne Tweets nicht mehr überall gezeigt werden. alles lesen ⇒