Archiv für Christentum

Religiöse Koevolution

Es ist immer wieder bemerkenswert in welchem Gleichklang die Vertreter verfeindeter Religionen miteinander schwingen.

Anfang dieses Monats forderte der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick die (Wieder-)Einführung der Bestrafung von Blasphemie [1]:

„Wer die Seele der Gläubigen mit Spott und Hohn verletzt, der muss in die Schranken gewiesen und gegebenenfalls auch bestraft werden
[…]
Konkret forderte Schick, nicht nur das Christentum, sondern alle Religionen durch ein „Gesetz gegen die Verspottung religiöser Werte und Gefühle“ zu schützen. Spott und Satire über religiöse Einstellungen stellten eine Verletzung der Menschenwürde dar […]“

Das Vorpreschen der Purpurnen konnte die Konkurrenz natürlich nicht auf sich sitzen lassen und so legte die Ennahda in Tunesien der verfassungsgebenden Nationalversammlung dasselbe Gesetz in grün vor [2]:

Ce texte de loi prévoirait deux ans de prison pour quiconque s’en prendrait aux valeurs, objets et lieux liés à la religion.

Wer die Werte, Objekte und Orte von Religionen angreift soll mit Freiheitsentzug von zwei Jahren bestraft werden.

  1. Bischof fordert Anti-Blasphemie-Gesetz
  2. Tunisie: Ennahda préconise deux ans de prison contre l’atteinte au sacré

Von Gott verlassen

Von aller Welt verlassen – missio

Von aller Welt verlassen – missio

Derzeit geht missio, das internationale katholische Missionswerk mit nebenstehenden Plakat auf Bauernfängerei – zu finden bisher auf U-Bahnhöfen der BVG in Berlin. Man fragt sich, was in den Köpfen der Macher vorgeht, solch einen Aufmacher zu wählen: Weiterlesen

Glockengeläut zu früher Morgenstund‘

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim hat entschieden, daß Anwohner frühmorgens Glockengeläut dulden müssen. Die Entscheidung (Az. 1 S 241/11) fiel zwar bereits im April, aber die Urteilsbegründung wurde erst jetzt bekannt. Interessant ist hierzu auch die Pressemitteilung des VGH vom 19.06.2012 unter dem Titel „Liturgisches Glockengeläut am frühen Morgen für Anwohner zumutbar; Grundrechte nicht verletzt.“ Weiterlesen

Where would you hide?

Where would you hide?

Where would you hide?
Hier auf dem Alexanderplatz in Berlin beim Kenako-Festival

Seit einigen Jahren zieht eine Ausstellung der German Toilet Organization (GTO) unter dem Titel „sanitation-is-dignity“ um die Welt, um auf das Fehlen von Sanitäranlagen für einen wesentlichen Teil der Menschheit aufmerksam zu machen. Soweit kein schlechtes Anliegen, aber die Art und Weise gibt doch zu denken. Die Ausstellung besteht aus einer Reihe von Aufstellern mit der Aufschrift „Where would you hide?“ Hier stellt sich die Frage, warum das Verbergen eigentlich von so herausragender Bedeutung sein soll. Das Fehlen sanitärer Einrichtungen führt ausschließlich zu hygienischen Problemen. Das es bei der Verrichtung des Bedürfnisses in einigen Regionen üblich ist, sich zu verstecken, gar einzuschließen ist eher als kulturelles Problem – in unserem Kreis eine der unsäglich dummen Folgen des Christentums, welches alle Aktivitäten zwischen Knie und Bauchnabel mit einem massiven Tabu belegt hat –, denn als Errungenschaft zu werten. Niemand käme auf die Idee sich beim Essen zu verstecken, wie in einer Szene im Spielfilm „Das Gespenst der Freiheit“ (Originaltitel: Le fantôme de la liberté) von Luis Buñuel aus dem Jahre 1974. Im Imperium Romanum gab es große Gemeinschaftstoiletten und im asiatischen Raum gibt es bis heute Toiletten ohne Zwischenwände, allerdings mit Geschlechtertrennung.

Diese Aufsteller setzen die christliche Tradition des Verbergens nicht nur fort, sondern wollen sie auch noch exportieren. Weitaus besser wäre es, das religiöse Erbe endlich über Bord zu werfen und sich auf das wirkliche Problem, den mangelnden Zugang zu sanitären Anlagen und sauberem Trinkwasser, zu konzentrieren. Mit fehlenden Verstecken für das Anliegen zu werben ist absurd.

Tanzverbot — Betverbot

In Deutschland gibt es 12 Feiertage die unter „besonderen Schutz“ fallen und je nach Bundesland mit Auflagen, wie bspw. einem Tanzverbot etc., versehen werden können. Da alles Handeln der christlichen Großkirchen auf Demokratisierung und Gleichberechtigung abzielt, kann man davon ausgehen, daß man diese bei der Forderung auf seiner Seite hat, daß jedes Bundesland im Sinne einer ausgleichenden Gerechtigkeit für jeden seiner „Stillen Tage“ einen Feiertag mit einem „Betverbot“ belegen muss, d.h. für diesen Tag sind alle christlich-religiösen Veranstaltungen — Aufmärsche, Gottesdienste, Glockengeläut, Kirchenbesuche etc. — untersagt. Gleiches im Bund für den 1. Mai und 3. Oktober.

Vielleicht sollte man einfach mal eine Petition einreichen, wäre durchaus nicht uninteressant die Anzahl der Mitzeichner zu sehen und die Reaktion im Bundestag, wenn das Quorum überschritten würde. Leider würde wohl so eine Petition nie angenommen werden, so daß nur ziviler Ungehorsam einen entsprechenden Druck ausüben kann, um solche mittelallichen Vorschriften zu beseitigen.

Je nach Weltanschuung noch eine paar schöne Tage oder einfach nur frohes Kreuzigen.

Selbsterklärendes Oxymoron

Mindestens einen Zweck erfüllt die Theofiction: Man kann an ihr die Bedeutung rhetorischer Figuren, hier dem Oxymoron — das Scharfdumme — erlernen. Es bezeichnet eine Formulierung einander widersprechender oder sich gegenseitig ausschließender Begriffe in einem Wort oder in einer Wortkombination.

Oxymoron Christliche Wissenschaft

Oxymoron Christliche Wissenschaft
(Vitrine auf dem Ku’damm in Berlin)