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Migrationspakt: Wie sieht „rechtlich nicht bindend“ in der Praxis aus?

Die Befürworter des Abschlussdokuments der „Zwischenstaatlichen Konferenz zur Annahme des Globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ (A/CONF.231/3; PDF 579 kB), kurz Migrationspakt, betonen unverdrossen, daß der Vertrag rechtlich unverbindlich sei und jeder Staat weiterhin die volle Souveränität behalten wird. Es erhebt sich die Frage, ob historische Parallelen existieren, welche als Beleg für die Dauerhaftigkeit des Bestehens einer rechtlichen Unverbindlichkeit dienen könnten. Weiterlesen