Tag Archiv für Az. BVerwG 10 C 6.1

Unprofessionelles Verhalten

Ich hatte mich kürzlich mehrmals am zunmehmenden unprofessionellen Verhalten gestört (hier und hier). Unter unprofessionellem Verhalten verstehe ich nicht nur fachliche Inkompetenz, sondern auch und das vollkommen unabhängig vom Vorliegen von Fachwissen, die Benutzung eines Amtes (im Sinne von Position) für andere Zwecke, als das jewilige Amt vorsieht. So üben Personen vermehrt die ihnen übertragenen Amtsaufgaben nicht mehr einfach nur mehr oder weniger sachgerecht aus, sondern benutzen diese für politische Meinungsäußerungen, Agitation und Parteipropaganda. Was vor einigen Jahren langsam begonnen hat, nimmt immer größere Ausmaße an und erreicht inzwischen meiner Auffassung nach nicht mehr tolerierbare Zustände. Der Begriff der Neutralitätspflicht ist an vielen Stellen zu einem, den Amtsinhabern unbekannten Begriff geworden. Die Agitation für oder gegen eine Sache wird nicht nur als vollkommen normal, sondern auch als legitim erachtet. Manch einer strebt das Amt nur an, um eben diese Agitation wirksamer betreiben zu können. Weiterlesen