Tag Archiv für Internet

ello versus Facebook und Diaspora*

In den letzten Wochen wurde reichlich über das neue soziale Netzwerk ello geschrieben (Spiegel, WSJ, Die Zeit), gar als Facebook-Killer wurde es tituliert, welchem man bisher nur auf Einladung beitreten kann. Geschaffen wurde es in Zusammenarbeit mit Künstlern. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob sich das förderlich auf die Qualität auswirkt. Weiterlesen

NSA legt Internetanbindung lahm

Die Nachricht der letzten Tage aus dem Snowden-Fundus, daß die Abkopplung vom Internet von Syrien im November 2012 kein bloßes technisches Versagen syrischer Router oder sogar eine vom Assad-Regime gewollte Kappung des Informationsflusses war, sondern eine Panne der NSA beim Eindringen in fremde Systeme, wurde nur wenig beachtet. Die NSA versuchte wohl noch den Router wieder per Fernzugriff zu reparieren, aber der Versuch schlug fehl. Die syrischen Techniker haben zwar vor Ort das Problem recht schnell in den Griff bekommen, aber sie sind der Ursache des Ausfalls nicht weiter auf den Grund gegangen, weil sie das System möglichst schnell wieder zum Laufen bringen wollten, wie aus einem Interview mit Edward Snowden mit Wired hervorgeht. Dieser Vorfall sollte nicht nur Technikern sondern auch Politikern und Journalisten zu denken geben, denn er hat einige bedeutsame Implikationen für die Interpretation zukünftiger Ereignisse. Weiterlesen

Stand der E-Mail-Verschlüsselung ist desaströs

Nach einer Umfrage im Auftrag der BITKOM (via heise — Befragung: Stand der E-Mail-Verschlüsselung ist desaströs) soll nur jeder 7te Arbeitnehmer (16%) seine e-Mails am Arbeitsplatz verschlüsseln. Meiner Ansicht nach kann an dem Ergebnis oder dessen Darstellung etwas nicht stimmen. Für mich klingt es nicht plausibel, 16% scheinen stark überhöht zu sein.

Das Marktforschungsinstitut Aris hat im Auftrag des BITKOM 1006 Personen ab 14 Jahren in Deutschland befragt, darunter 620 Berufstätige. Die Befragung ist repräsentativ.

620 Beruftätige in 1006 Befragten über 14 Jahren entspricht einer Quote von 61%. Laut statischem Bundesamt haben wir in Deutschland rd. 42 Millionen Erwerbstätige bei knapp 81 Millionen Einwohnern, was einer Quote von knapp 52% entspricht. Das die Erwerbsquote bei der Bitkomumfrage höher liegen muss, ist einleuchtend, da nur Personen ab 14 Jahren befragt wurden. Allerdings habe ich meine Zweifel, ob auch die Alten tatsächlich repräsentativ vertreten sind. Weiterlesen

Datenweitergabe durch den BND

Jetzt ist es also auch endlich offiziell, daß Telekommunikationsdaten am Frankfurter Knoten ausgeleitet wurden bzw. werden. Allerdings erfolgte die Ausleitung durch den BND, der sie an die NSA weitergab und nicht direkt durch die NSA. Offiziell soll das Austauschprogramm 2007 beendet worden sein, aber wie glaubwürdig ist dies tatsächlich? Damit kann es jetzt auch als sicher gelten, daß man am DE-CIX davon wusste, denn vor knapp einem Jahr hat man noch eine gewundene Presseerklärung herausgegeben, in der man versicherte, daß die „NSA und andere angelsächsische Dienste“ keinen Zugriff auf die Daten im Austauschknoten haben. Tja, der BND ist eben kein angelsächsicher Geheimdienst. Jetzt fehlt noch die Aufdeckung der Beteiligung des BSI an der Ausspähung, denn auch dessen Presseerklärung vor einem Jahr war derart überspezifisch, daß man gar nichts anders kann, als davon auszugehen, daß es eigentlich — allein schon wegen seiner Herkunft — in irgendeiner Form beteiligt sein muss. Vielleicht leistet das BSI auch nur indirekte Unterstützung, in dem es dafür sorgt, daß das Nationale Cyber-Abwehrzentrum (NCAZ) gerade nicht funktioniert.

Gewiss sollte man jetzt aber nicht davon ausgehen, daß die NSA nicht doch einen Zugriff auf die Daten am DE-CIX hatte und immer noch hat. Einerseits widerspräche es dem mißtrauischen, ja paranoiden Wesen eines jeden Geheimdienstes, sich allein auf fremde Zuträger — in diesem Falle den BND — zu verlassen und auf Eigenbeschaffung zu verzichten wenn sie denn möglich ist. Außerdem kann man so auch die Zuverlässigkeit des „befreundeten“ Dienstes besser einschätzen, da die Daten aus zwei Quellen fließen. Andererseites bleibt das Hardwareproblem an den Knoten bestehen. Praktisch die gesamte relevante Hardware kommt von Herstellern aus den USA. Da zwischenzeitlich auch bekannt geworden war, daß die NSA Frachtsendungen von Herstellern abfängt, den Inhalt manipuliert und dann wieder in die Lieferkette einführt, kann es somit als sicher gelten, daß auch am DE-CIX Hardware mit Hintertüren eingesetzt wird, wenn auch vielleicht unwissentlich und unwillentlich.

Gegendarstellungsbutton

Unsere Abgeordneten sind schon ein merkwürdiges Völckchen. Wenn sie Fragen beantworten sollen beharren sie nicht nur auf Mitteilung des Namens, sondern wollen auch die Wohnanschrift haben. Pseudonymität oder gar Anonymität sind ihnen ein Gräuel. Nun stellt sich der Petitionsausschuss ausgerechnet hinter eine schlecht formulierte, wenig durchdachte und von gerade einmal 378 Mitzeichnern getragenen, anonym eingereichte Petition (via heise). Der Petent fordert in seiner Eingabe, daß

Alle Einträge über Personen, die in Suchmaschinen oder Informationsdiensten für die Öffentlichkeit bereitstehen, müssen bei schriftlichem Einspruch durch die Betroffenen innerhalb von 72 Stunden mit einem „Button“ vergleichbar einer presserechtlichen Gegendarstellung versehen werden, wenn sie nicht aufgrund des Einspruchs sofort gelöscht werden.

weil das herkömmliche Verfahren über ein Gericht für den Betroffenen zu aufwändig ist, da sich „Suchmaschinen und Informationsdienste“ häufig weigern würden Einträge zu löschen. Aufhänger ist das bei Jugendlichen beliebte Cyber-Mobbing.

Der Petent definiert nicht, was genau er unter einem Informationsdienst versteht, aber ich nehme einmal an, daß er jede Webseite meint, auf der Benutzer Kommentare hinerlassen können, da er auf Mobbing abzielt. Eigenartig erscheint mir die Idee, auf Suchmaschinen eine Gegendarstellung hinterlassen zu wollen, aber wahrscheinich handelt es auch nur um eine unpräzise Formulierung. Was soll überhaupt mit der Einschränkung auf „Suchmaschinen und Informationsdienste“ bezweckt werden? Wäre denn nicht bei allen der Öffentlichkeit zugänglichen Seiten ein Gegendarstellungsbutton in seinem Sinne?

Technisch richtig anspruchsvoll wäre aber die Realisierung dieses Vorhabens. Auf den Seiten der Presseerzeugnisse greift das Recht auf Gegendarstellung, bei Foren mit Kommentarfunktion kann der Betroffene selbst eine Gegendarstellung hinterlassen. Wie aber soll ein Gegendarstellungsbutton brauchbar umgesetzt werden? Es kann ja nicht angehen, daß dann jeder ohne Identitätsprüfung eine Gegendarstellung, die offiziell als Solche gekennzeichnet ist, hinterlassen kann. Auch stellt sich die Frage welchen Sinn ausgerechnet bei Mobbing eine Gegendarstellung ergeben soll. Dürfen wir dann in Zukunft auf die Beschimpfung „Lieschen ist eine Schlampe“ etwas wie „Die Betroffene stellt hierzu fest, daß es sich bei der gemachten Aussage um eine unwahre Tatsachenbehauptung handelt. Richtig ist vielmehr: Lieschen ist keine Schlampe.“ lesen? Ich bin mir nicht sicher, ob dies wirklich der Intention des Petenten entspricht. Gegendarstellungen, womöglich noch selbst verfasste, bei Mobbingattacken dürften wohl eher Futter für die Mobber und ihr böses Spiel darstellen. Nicht umsonst heißt es in Foren „don’t feed the troll“.

Im Wesentlichen stellt sich nun der Petitionsauschuss hinter diese Forderung. Er verweist zwar sowohl auf die Möglichkeit einer Gegendarstellung bei Presseerzeugnissen, als auch auf die Möglichkeit, daß in Foren Kommentare hinterlassen werden können, aber die Begründung geht vollkommen an der Sache vorbei.

Gleichwohl ist aus Sicht der Abgeordneten das Argument des Petenten nachvollziehbar, dass in besonderen Situationen das bestehende Recht nicht mehr ausreiche. Die gelte insbesondere im Fall des Cybermobbings unter Kindern und Jugendlichen, bei dem möglichst schnelle Abhilfe zugunsten der Opfer notwendig sei. In diese Richtung zielt nach Aussage des Petitionsausschusses auch das am 13. Mai 2014 ergangene Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH), welches das Recht auf Vergessen im Internet stärke.

Bei dem merkwürdigen Urteil des EuGH gegen Google (und damit auch gegen alle anderen Suchmaschinen) geht es um das Löschen von Verweisen aus dem Suchindex, wohingegen die Petition ein für den Benutzer vereinfachtes Prozedere auf Gegendarstellung fordert, also so ziemlich das Gegenteil von Löschen.

Internet-StartUps und Geheimdienste

Aljazeera America berichtet in seiner gestrigen Ausgabe (via heise, FAZ) darüber, daß es deutlich engere Kooperationen zwischen Google und anderen Internetuntenehmen auf der einen Seite und der NSA auf der Anderen gibt, als bisher zugegeben wurde. Wirklich überraschend ist die Meldung nicht, denn es muss einfach Kontakte gegeben haben, die Frage war bisher halt nur in welchem Umfang. Auch handelt es sich bei einem Informationsaustausch zu Sicherheitsrisiken zwischen Regierung und Unternehmen durchaus um ein legitimes gesamtgesellschaftliches Interesse. Weiterlesen

Rechtsanwalt für Internetrecht klagt gegen BND, bietet aber keinen PGP-Schlüssel an

Wie der Spiegel berichtet (via CR-Online), klagt der Berliner Anwalt Niko Härting (Twitter: @nhaerting) vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen eine Durchleuchtung von e-Mails aus dem Jahre 2010, da aus dem Jahresbericht (vgl. hier) des parlamentarischen Kontrollgremiums hervorging, daß der BND 37 Mio. e-Mails abgefangen, aber nur in 12 Fällen auf nachrichtendienstlich relevantes Material gestoßen sein soll. Soweit so gut, je mehr Klagen vor unterschiedlichen Gerichten gegen diese Schnüffelei vorliegen, desto größer ist auch die Wahrscheinlichkeit, daß Licht in die Sache kommt und Verantwortliche mindestens Rede und Antwort stehen müssen (man wird ja bescheiden, bei dieser Regierung).

Was den Fall aber interessant macht ist etwas Anderes und genau passend zu zwei anderen Artikeln zu Rechtsanwälten hier im Blog (hier und dort): Weiterlesen

Adblocker: Irreführende Warnmeldungen

Die Aktion von 1 & 1 bei GMX und Web.DE mit den irreführenden Sicherheitshinweisen um unbedarfte Nutzer zum Entfernen von Werbeblockern zu verleiten passt vollkommen ins Bild. Das dürfte auch nicht die letzte Aktion gewesen sein. Vor zwei Wochen hatte ich hier auf ein Interview der Internetworld mit Philip Missler, dem Geschäftsführer des Werbeunternehmens InteractiveMedia CCSP GmbH (Deutschen Telekom), in dem er klar stellt, daß seiner Meinung nach Adblocker „vehement in das Recht der Publisher eingreifen“. Das ist natürlich blanker Unsinn, da die Veränderungen auf dem Rechner des Benutzers und auf Veranlassung des Benutzers stattfinden. Weiterlesen

Adblocker greifen vehement in das Recht der Publisher ein

In der Ausgabe 26/2013 der Internetworld (PDF) hat sich einer der Geschäftsführer der InteractiveMedia CCSP GmbH — ein Werbeunternehmen der Deutschen Telekom —, Philip Missler, in einem Interview zu Werbelockern im Internet geäußert:

Wie stehen Sie zum Thema Adblocker?
Missler: Der Dienstleitungsansatz von Adblockern ist aus unserer Sicht hochgradig problematisch. Jeder Publisher hat das Recht, sein Angebot so zu präsentieren, wie er das für richtig hält — inklusive Werbung. Der Nutzer kann dann frei entscheiden, ob er das Angebot nutzen möchte. In dieses Recht der Publisher greifen die Adblocker vehement ein, indem sie Teile der Inhalte ausblenden.

Merkwürdige Auffassung. Jeder Publisher kann sein Angebot präsentieren wie er will, denn die Adblocker arbeiten auf den PCs der Kunden, nicht bei den Providern oder gar auf den Servern des Publishers. Es ist allein der Kunde, der sich entschieden hat, auf seinem Rechner einen Adblocker zu installieren. Es liegt allein in der Entscheidungshoheit des Kunden, wie er das Angebot des Publishers auf seinem eigenen Rechner nutzen will und offensichtlich will dieser die angebotenen Werbeanzeigen gerade nicht sehen. Die Adblocker verletzten somit in keinster Weise die Rechte des Publishers, sondern sind eher eine unverblümte, wenn auch indirekte, Meinungsäußerung des Kunden zu dem Angebot, die da lautet: „Ich will den ganzen Werbemüll einfach nicht sehen!“. Hr. Missler hat genug Anlass darüber nachzudenken, warum das wohl so ist, aber offenbar ist er der Meinung der Kunde sei verpflichtet, sich alles dargebotene auch ansehen zu müssen. Zum Glück irrt er sich hierbei.

Es ist eine echte Krankheit dieser Zeit, daß sich bei einer ganzen Reihe von Leuten die Meinung festgesetzt hat, sie hätten auf den Bildschirmen und Festplatten fremder Leute irgendwelche Rechte.

Fischers Filterideen

Vor ein paar Tagen hat der Direktor der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM), Andreas Fischer, vorgeschlagen in Deutschland Internetfiler nach britischem Vorbild einzuführen. Jetzt konkretisiert er, mit einer für einen studierten Juristen seltsam anmutenden Begründung, seine Pläne:

„Es soll keine Netzinfrastruktur geschaffen werden, die derart kontrolliert werden kann.“ Fischer betonte nun gegenüber heise online jedoch, dass eine staatsfreie Lösung zu bevorzugen sei: „Es soll kein staatlicher Filter per Gesetz eingeführt werden, sondern die Provider sollen das von sich aus machen.“
[…]
Es sei unbestritten, dass die Filter nicht einwandfrei funktionierten. Umso wichtiger sei es daher, dass die Provider schnell auf Beschwerden reagieren und korrigieren.

  • Die Filterung bedeutet einen tiefen Eingriff in die Kommunikation des jeweiligen Kunden. Sollte sich herausstellen, daß ein Kunde nur unzureichend über die Folgen in den Eingriff seiner Grundrechte informiert worden ist, muss der Provider mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
  • Offenbar weiß Herr Fischer als Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes nicht, wie privatwirtschaftliche Unternehmen arbeiten: Sie sind gewinnorientiert. Warum sollte daher ein Provider solche Filter auf freiwilliger Basis anbieten? Zunächst ist der Aufbau und vor allen Dingen die ständige Wartung der Filter, die sich nur sehr bedingt automatisieren lässt, eine Kostenstelle, der keine zu erwartende Mehreinnahme gegenübersteht. Auf diesen Mehrkosten dürfte der Provider sitzen bleiben, denn im harten Wettbewerb kann er diese nicht ohne Weiteres an die Kunden durch Preiserhöhungen weitergeben.
    Fazit: Aus betriebswirtschaftlicher und wettbewerblicher Sicht spricht somit alles gegen die freiwillige Einführung von Filtern.
  • Bereits heute ist die überwiegende Zahl der Hotlines ein Ärgernis für die Kunden und dies nur bei den ureigensten Aufgaben, die die Provider heute leisten, also Internetzugang und Hosting. Jetzt sollen diese Hotlines auch noch zusätzlich die Bearbeitung von Beschwerden von bekanntermaßen mangelhaft arbeitenden Filtersystemen übernehmen? Den daraus resultierenden Ärger und damit verbundene Kosten wird sich kein Unternehmen ohne Zwang antun.
    Fazit: Aus marketingstrategischer Sicht spricht daher ebenfalls alles gegen die freiwillige Einführung von Filtern.
  • Mit der freiwilligen Einführung dieser Filter setzt sich ein Provider unkalkulierbaren Haftungsrisiken aus, denn, wie Hr. Frischer selbst freimütig zugibt, arbeiten die Filter hochgradig fehlerhaft. Es ist also sichergestellt, daß binnen kürzester Zeit Unternehmen ungerechtfertigterweise auf den Sperrlisten landen werden, denen dann unter Umständen erhebliche finanzielle Einbußen drohen, ganz zu schweigen von der Rufschädigung. In der heutigen Zeit kann es für ein Unternehmen binnen Tagen den wirtschaftlichen Tod bedeuten, von der Internetkundschaft abgekoppelt zu werden. Ein Provider müsste für diese Fälle Vorsorge treffen, will er nicht selbst in den wirtschaftlichen Ruin getrieben werden. Ob er sich dagegen versichern kann — und wenn, dann nur zu horrenden Prämien —, dürfte fraglich sein, denn die Eintrittswahrscheinlichkeit falscher Sperrungen liegt bei 100%.
    Fazit: Auch aus haftungstechnischer Sicht spricht alles gegen die freiwillige Einführung von Filtern durch ein Unternehmen.

Es gibt also keinen logischen Grund warum ein Unternehmen solche Filtersysteme freiwilig einführen sollte. Allenfalls für kleine Nischenprovider mit einer kleinen, homogenen Zielgruppe, bspw. von Sekten für ihre Mitglieder genossenschaftlich betriebene Provider (gibt es solche in Deutschland überhaupt?), könnte die freiwillige Einführung in Betracht kommen, nicht aber für die breite Masse. Daß Hr. Fischer die flächendeckende Einführung von Filtern bei den Providern anstrebt ist von seiner Warte aus gesehen folgerichtig, werden doch die bereits vorhandenen Filtersysteme zur lokalen Installation auf dem PC von der Bevölkerung weitestgehend ignoriert. (Wobei ich der Überzeugung bin dies erfolgt mehr aus Unwissenheit, Desinteresse und Faulheit, denn aus aktiver Überzeugung.)

Was aber an der Begründung durch den Juristen Fischer am meisten überrascht ist seine Einstellung zu unserem Rechtssystem. Entweder der Jugenschutz ist eine staatliche Aufgabe, dann fällt es auch in den Aufgabenbereich des Staates für die einheitliche Durchsetzung auf seinem Hoheitsgebiet zu sorgen oder es ist nicht die Aufgabe des Staates, dann hat er sich allerdings auch rauszuhalten. Es kann aber keinesfalls angehen, daß hoheitliche Aufgaben unter der Prämisse einer freiwilligen Einführung mit unabsehbaren Rechtsfolgen privatisiert werden, noch dazu mit der Folge vollkommen uneinheitlicher Regelungen, da die Filter von Unternehmen zu Unternehmen Unterschiede aufweisen werden.