Tag Archiv für Überwachung

Maas schlägt Snowden Rückkehr in die USA vor

Justizminister Heiko Maas (SPD) empfiehlt Edward Snowden die Rückkehr in die USA.

Er ist erst Anfang 30 und will sicher nicht den Rest seines Lebens auf der ganzen Welt gejagt werden oder von einem Asyl zum nächsten wandern.

Lieber frei in Russland oder in einem anderen Land mit Asyl, als mehrmals lebenslänglich in einem (amerikanischen) Knast oder gar einem Gulag wie Guantánamo.

Im Grunde wartet doch die Bundesregierung nur darauf, daß sie eines Tages die befreiende Nachricht von einem jungen Amerikaner, der sanft die Moskwa hinuntertreibt erreicht. Wenn das schon nicht gelingt, sollte Snowden — wie auch immer — möglichst schnell in Gewahrsam der USA geraten und zwar bevor er durch den Untersuchungsausschuss oder deutsche Staatsanwälte befragt werden konnte. Danach kann sie sich dann scheinheilig herausreden, daß man ihn zwar sehr gerne befragen würde und sich auch weiterhin allerintensivst darum bemühe, aber leider, leider verweigern die USA den Zugang zu Edward Snowden strikt, da könne man jetzt nun rein gar nichts tun.

Demo „Freiheit statt Angst“ 2014

Auch dieses Jahr findet wieder die Demo „Freiheit statt Angst“ Stoppt den Überwachungswahn unter dem Motto Aufstehen statt Aussitzen statt:

Samstag, 30. August 2014, 14 Uhr
am Brandenburger Tor in Berlin
Hashtags #FsA und #FsA14

Seit vor mehr als einem Jahr Edward Snowden begann die Massenbespitzelung mittels Prism, Tempora etc. der Bevölkerung aufzudecken, übt sich die Bundesregierung in Nichtstun und beschwört die deutsch-amerikanische Freundschaft. Allenfalls wenn es um das abgehört werden der eigenen Kommunikation geht, regt sich Unmut in der Politik, nicht jedoch wenn es die gesamte Bevölkerung betrifft. Die Demo soll u.a. die Politik daran erinnern, daß neben ihnen noch weitere 80 Mio. Bürger abgehört werden und es ihre Aufgabe ist, diese massiven Grundrechtsverletzungen zu unterbinden. Weiterlesen

Das Passwort stirbt aus

Im WSJ ist gerade ein Abgesang auf das Passwort und eine Lobeshymne auf die Zwei-Faktor-Authentifikation erschienen (Das Passwort stirbt aus – hier ist meins von John Kuczala). Bei den derzeitig gängigen Systemen der Zwei-Faktor-Authentifikation im Internet läuft es auf eine Kombination von Login und SMS heraus. Abgesehen von dem daraus entstehenden Zwang ein Händi zu besitzen, dürfte es mit Aussterben des Passwortes noch eine Weile dauern. Momentan mag die individuelle Sicherheit beim Einloggen bei Verwendung von Zwei-Faktor-Authentifikation zwar steigen, aber langfristig muss das nicht so bleiben und man spielt den Datensammlern unnötig in die Hände.

In der letzten Zeit wird man vermehrt von allen erdenklichen Dienstleistern in und außerhalb des Internets nach seiner Händinummer gefragt, selbst dann wenn diese für die Erbringung der Leistung nicht vonnöten ist. Einige Internetportale sind ohne Angabe einer Händinummer schon nicht mehr vollumfänglich nutzbar. Händinummern und e-Mailadressen ist gemein, daß sie weltweit einmalig sind, aber durch die Verbreitung von Händis eignet sich die Händinummer inzwischen sehr viel besser als Kunden-Identifikator, als die e-Mailadresse. Die Meisten haben inzwischen mehrere e-Mailadressen, oftmals wird einem auch zwangsweise eine aufgedrückt. Bei Händinummern sieht es hingegen vollkommen anders aus. Wenn es hochkommt finden sich beim Normalbürger gerade mal eine private und eine geschäftliche Händinummer, aber meist beschränkt es sich auf nur eine Nummer, über die alles abgewickelt wird. Daher dient meines Erachtens das allgegenwärtige Abfragen der Händinummer auch weniger der Steigerung der Sicherheit, als der Datensammelei zur eindeutigen Identifikation. Eindeutige Kundenindentifikation kann man allerdings nicht offen als Begrüdnung angeben, Sicherheit hingegen schon („falls Sie mal Ihr Passwort vergessen haben“). Weiterhin werden so die bisher getrennten Welten von „Normalraum“ und Cyberspace datentechnisch leichter zusammenführbar und ganz nebenbei werden auch bisher getrennte e-Mailadressen auf eine Person zurückgeführt. Gleichzeitig mit dem Bestreben von Regierungen nicht namentlich registrierte SIM-Karten abzuschaffen ist das Ganze ist nichts weiter als ein El Dorado für Datamining von Konzernen, Marktforschern, Regierungen und Geheimdiensten. Ich für meinen Teil vermeide jedenfalls die bei Internetdiensten angebotene Zwei-Faktor-Authentifikation grundsätzlich in voller Absicht.

Datenweitergabe durch den BND

Jetzt ist es also auch endlich offiziell, daß Telekommunikationsdaten am Frankfurter Knoten ausgeleitet wurden bzw. werden. Allerdings erfolgte die Ausleitung durch den BND, der sie an die NSA weitergab und nicht direkt durch die NSA. Offiziell soll das Austauschprogramm 2007 beendet worden sein, aber wie glaubwürdig ist dies tatsächlich? Damit kann es jetzt auch als sicher gelten, daß man am DE-CIX davon wusste, denn vor knapp einem Jahr hat man noch eine gewundene Presseerklärung herausgegeben, in der man versicherte, daß die „NSA und andere angelsächsische Dienste“ keinen Zugriff auf die Daten im Austauschknoten haben. Tja, der BND ist eben kein angelsächsicher Geheimdienst. Jetzt fehlt noch die Aufdeckung der Beteiligung des BSI an der Ausspähung, denn auch dessen Presseerklärung vor einem Jahr war derart überspezifisch, daß man gar nichts anders kann, als davon auszugehen, daß es eigentlich — allein schon wegen seiner Herkunft — in irgendeiner Form beteiligt sein muss. Vielleicht leistet das BSI auch nur indirekte Unterstützung, in dem es dafür sorgt, daß das Nationale Cyber-Abwehrzentrum (NCAZ) gerade nicht funktioniert.

Gewiss sollte man jetzt aber nicht davon ausgehen, daß die NSA nicht doch einen Zugriff auf die Daten am DE-CIX hatte und immer noch hat. Einerseits widerspräche es dem mißtrauischen, ja paranoiden Wesen eines jeden Geheimdienstes, sich allein auf fremde Zuträger — in diesem Falle den BND — zu verlassen und auf Eigenbeschaffung zu verzichten wenn sie denn möglich ist. Außerdem kann man so auch die Zuverlässigkeit des „befreundeten“ Dienstes besser einschätzen, da die Daten aus zwei Quellen fließen. Andererseites bleibt das Hardwareproblem an den Knoten bestehen. Praktisch die gesamte relevante Hardware kommt von Herstellern aus den USA. Da zwischenzeitlich auch bekannt geworden war, daß die NSA Frachtsendungen von Herstellern abfängt, den Inhalt manipuliert und dann wieder in die Lieferkette einführt, kann es somit als sicher gelten, daß auch am DE-CIX Hardware mit Hintertüren eingesetzt wird, wenn auch vielleicht unwissentlich und unwillentlich.

Echtzeitüberwachung

Als ob es die Enthüllungen durch Edward Snowden nie gegeben hätte, geht der Ausbau der Überwachung unverändert weiter. Jetzt will der BND 300 Millionen Euro auf sechs Jahre für die Überwachung der sozialen Netze in Echtzeit im Rahmen der „Strategischen Initiative Technik“ (SIT) für sein Projekt „Echtzeitanalyse von Streaming-Daten“ vom Bund genehmigt bekommen. Verglichen mit dem Jahresetat für 2013 von rd. 8.000 Millionen Euro der NSA, nur einem der 16 Geheimdienste der USA, ist das Kleingeld, aber es geht auch weniger um die Summe, als um die Tatsache, daß nicht nur nach bewährtem Muster weitergearbeitet wird, sondern noch zugelegt wird. Interessant an dem Projekt ist auch die Position „mobile Geräte zum Abfangen von Messdaten von Raketentests“. Sind die wenigen Raketentests tatsächlich für uns derart von Bedeutung oder sollen die Geräte doch eher für andere Zwecke eingesetzt werden, bspw. um andere Kommunikation abzuhören? Weiterlesen

Etwas fehlt noch …

Allmählich vervollständigt sich das Bild über das Ausmaß der geheimdienstlichen Vorratsdatenspeicherungen. Der e-Mailverkehr wird direkt an den Überseekabeln abgegriffen, die infiltrierten Händinetze liefern neben den Gesprächsinhalten auch gleich biometrische Akkustikproben und die Pässe enthalten biometrische Fotos und digitale Fingerabdrücke. Damit keiner von uns verloren geht, schaut die NSA auch gleich routinemäßig mal nach, wer, wann und mit wem auf Fotos auftaucht („Tundra Freeze“) und das bundeseigene Dienstleistungsunternehmen BKA übermittelt unsere Fingerabrücke in die USA.

Dennoch klafft trotz des umfangreichen Schutzes vor Terroristen immer noch ein riesiges Loch in diesem Schutzschild, denn aus unerfindlichen Gründen hat es der Gesetzgeber unverzeihlicherweise bisher überall versäumt, Regelungen einzuführen, die den Bürger zu einer freiwilligen Überlassung einer DNS-Probe verpflichten. Bei neuen biologischen Funktionseinheiten könnte dies mit der Ausstellung der Geburtsurkunde verknüpft werden, in dem eine Vorführung beim zuständigen Standesamt zwecks Abgabe einer Blutprobe an einen Amtsarzt zur Auflage gemacht wird, andernfalls wird die Geburt amtlich nicht anerkannt.

Bis es aber soweit ist und solange der Gesetzgeber seine Fürsorgepflicht sowohl gegenüber dem individuellen Staatsbürger, als auch gegenüber dem Gemeinwohl sträflich vernachlässigt, muß der freie Markt hier korrigierend eingreifen, in dem er den Bürger im Rahmen einer Aufklärungskampagne zur Stärkung des Bewußtseins für eine gesunde Lebensführung ausreichend informiert, damit dieser nicht nur ein extensives „Self Tracking“ (Self-Tracking für Manager, Quantified Self) durchführt, sondern auch seine DNS bei Dienstleistern freiwillig, natürlich nur unter strengster Einhaltung des Datenschutzes, einreicht. Selbstverständlich ist es dem mündigen Bürger freigestellt ob er die Dienstleistung lokaler Anbieter wie DNA Plus, DNA Direkt oder IhreGene in Anspruch nehmen oder sich als Weltbürger lieber auf internationalem Parkett bewegen möchte. Wem die einheimischen Offerten zu karg erscheinen, wird bei den Eidgenossen fündig. Das Geld ist sowieso schon dort, zum Sterben fährt man erster später hin, also kann man zwischendrin auch ruhigen Gewissens seine DNS in die Schweiz zu iGENEA schicken. Dafür erhält man dann eine Herkunftsanalyse und darf anschließend seine Daten mit der „grössten DNA-Genealogie-Datenbank der Welt“ verknpüfen. Aber auch wer internationalen Unternehmen, also US-amerikanischen, den Vorzug geben möchte wird nicht enttäuscht. Hier buhlen 23andMe, deCODEme (ist zwar 2009 in Insolvenz gegangen, aber es findet sich bestimmt ein Philanthrop, der den Datenbestand rettet) oder Navigenics um des freien Bürgers DNS. Allen gemein ist jedoch ein kleiner Wermutstropfen, denn sie verlangen Geld für ihre Analyse. Noch!

Ich weiß nicht welche StartUps die Geheimdienste empfehlen würden, aber ich bin sicher, jeder Teilnehmer macht sie ein klein wenig glücklicher, schließlich lieben sie doch alle, alle Menschen.

UAA, es reicht!

SPD-Innenpolitiker wollen an Vorratsdatenspeicherung festhalten

Wie bereits von mir am Tag des EuGH-Urteils, in dem die Richtlinie 2006/24/EG zur Vorradatenspeicherung rückwirkend für nichtig erklärt wird, vermutet, verschwindet damit die Vorratsdatenspeicherung (VDS) nicht vom Tisch. Die Unionspolitiker hatten noch am Tag des Urteils verlauten lassen, daß man eine VDS dringend bräuchte. Heute ziehen nun die die Innenpolitiker der SPD nach. In einer „Berliner Erklärung“ bekräftigen sie die Notwendigkeit der VDS.

Der EuGH und das Bundesverfassungsgericht haben aufgezeigt, dass die Sicherheitsinteressen des Einzelnen und datenschutzrechtliche Vorgaben in Einklang zu bringen sind. Wichtig ist aber jetzt erst einmal, das Urteil auszuwerten und genau zu analysieren. Danach muss die Koalition in Berlin entscheiden, wie eine rechtstaatliche Lösung aussehen kann. Die Innenminister und -senatoren der A-Länder bekräftigen, dass eine angemessene Mindestspeicherung zur Verfolgung schwerster Kriminalität notwendig ist. Verbindungsdaten müssen unter größtmöglicher Beachtung der Grundrechte und des Datenschutzes zur Verfolgung von Kinderpornographie, schwerster Fälle von Cybercrime und organisierter Kriminalität für eine sehr begrenzte Zeit zur Verfügung stehen.

Seit Jahren derselbe Tenor, obwohl bisher keinerlei Belege dafür erbracht werden konnten, daß die VDS die Aufklärungsquote deutlich steigert, bzw. daß ohne die VDS die Aufklärungsquote sinkt.

Da der EuGH die VDS nicht prinzipiell abgeleht hat, sondern diesen schwerwiegenden Grundrechtseingriff an — zugebenermaßen schwierig zu erfüllende — Bedingungen geknüpft hat, bleibt nun die Möglichkeit nach einer geeigneten Lösung zu suchen. Wie genau eine rechtskonforme VDS aussehen könnte, hat das Gericht offen gelassen. Allerdings ist es auch nicht die Aufgabe eines Gerichtes neue Gesetzesvorschläge zu unterbreiten, sondern es hat nur über Bestehendes zu urteilen. Solange Deutschland von einem Klüngel aus Sicherheitsbeamten regiert wird, wird daher die VDS, neben anderen grundrechtsverletztenden Maßnahmen, immer wieder auf der Tagesordnung erscheinen.

Nicht vergessen werden sollte, daß auch die (ausländischen) Geheimdienste ein gesteigertes Interesse an der VDS haben dürften. Selbst wenn ihnen der direkte Zugriff auf die Vorratsdaten durch rechtliche und technische Maßnahmen nicht möglich sein sollte, gibt es für sie eine andere Möglichkeit. In Verbindung mit dem im Urheberrecht verankerten Anspruch auf Auskunft (§ 101 UrhG, Abs. 1 & 2) haben diese eine ausgesprochen diskrete und legale Möglichkeit zur Abfrage erhalten. Eine Rechtsanwaltskanzlei behauptet einen Urheberrechtsverstoß und verlangt daraufhin Auskunft über den Anschlussinhaber. Was danach bei der Kanzlei mit den Daten geschieht ist dann nicht mehr nachvollziehbar. Es bleibt schließlich im Ermessen der Kanzlei, ob sie rechtlich gegen den Anschlussinhaber vorgehen will oder nicht. Allerdings funktioniert dies genaugenommen nur mit VDS, denn ohne VDS stellt sich die Frage auf welcher Rechtsgrundlage die Provider die Daten speichern dürfen sollten, denn im Zeitalter weitverbeiteter „Flatrates“ ist die Speicherung der Verbindungsdaten für die Rechnungsstellung nicht mehr notwendig.

EuGH kippt EU-Richtlinie zur VDS, nicht aber die VDS selbst

Heute hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil zur Rechtmäßigkeit der EU-Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) bekannt gegeben: Die Richtlinie ist unrechtmäßig, da unverhältnismäßig!

Was sich zunächst nach einem Riesenerfolg für die Gegner der VDS anhört, entpuppt sich bei näherem Hinsehen mehr als eine vorläufige Niederlage der VDS-Befürworter, denn es wurde nur die Richtlinie gekippt, nicht jedoch die VDS grundsätzlich in Frage gestellt. Ähnlich hatte auch das BVerG in der Sache geurteilt. Es ist daher nur eine Frage der Zeit, bis die Überwachungsfanatiker in SPD und insbesondere der CDU/CSU eine neue Regelung präsentieren werden. Angekündigt haben sie es bereits. Dem EuGH ist die Richtlinie schlicht nur zu unspezifisch formuliert. Mit der Begründung im Urteil haben die Richter den VDS-Befürwortern auch gleich konkrete Verbesserungsvorschläge für die nächte Richtlinie an die Hand gegeben. Weiterlesen

Deutschland könnte Snowden nicht vor dem US-Geheimdienst schützen

Sigmar Gabriel (SPD) hat in einer Diskussion mit Schülern ein Asylangebot für Edward Snowden mit der Begründung, Deutschland trüge dann Verantwortung und könne Edward Snowden nicht wirksam schützen, weil „der amerikanische Geheimdienst sehr genau weiß, wer hier was tut“, abgelehnt. Abgesehen davon, daß es immer noch eine Entscheidung von Edward Snowden wäre, ob er ein Asylangebot annimmt oder nicht, wäre es die Gelegenheit ein Zeichen gegen die Überwachung durch feindliche Dienste zu setzen, gerade weil die amerikanischen Geheimdienste hier schalten und walten können wie sie wollen. Man muss dafür nur das notwendige Rückgrat haben (aber „wer hat uns verraten …?“). Immerhin ist Sigmar Gabriel der Vizekanzler einer der größten Wirtschaftsnationen dieses Planeten und es fält in seinen Aufgabenbereich die innere Souvernität Deutschlands zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Wer sagt uns eigentlich, daß die feindlichen Geheimdienste nicht auch auf deutschem Boden gegen unliebsame deutsche Staatsbürger vorgehen würden? Daß man prinzipiell zu Entführungen, Exekutionen und Drohnenangriffen auf nicht-amerikanischem Territorium (auch von offiziell Verbündeten) bereit ist, haben die US-amerikanischen Geheimdienste und deren Regierung hinlänglich bewiesen.

Schon die Reise von Moskau nach Deutschland könnte nach Gabriels Einschätzung Gefahren bergen. Denn die USA hätten im vergangenen Jahr auch schon einen amerikanischen Staatschef (gemeint ist Boliviens Präsident Evo Morales) zur Landung gezwungen, um in dessen Flugzeug nach Snowden zu suchen. Das sei eine Verletzung des Völkerrechts gewesen. „Das Beispiel des südamerikanischen Staatspräsidenten zeigt, dass die USA auch bereit sind, ein Flugzeug zur Landung zu zwingen und zu durchsuchen, ob er da drin ist.“

Es gibt nicht nur Flugverbindungen von Rusland nach Deutschland, sondern auch Bahn-, Auto- und Schiffsverbindungen, die problemlos nutzbar wären. Weiterhin bestünde auch die Möglichkeit ihn im Rahmen seiner Zeugenaussage und eines Schutzprogrammes über das Auswärtige Amt nach Deutschland zu holen, wenn man denn nur wollte. Aber die Tatsachenverdrehung von Sigmar Gabriel, um ja keine Verantwortung übernehmen zu müssen trieft mal wieder vor Scheinheiligkeit. Das perfide an dem Vorfall mit dem bolivianischen Staatspräsidenten ist eben, daß es nicht die Amerikaner waren die das Flugzeug zur Landung gezwungen haben, sondern die europäischen Vasallenregierungen von Frankreich und Portugal, denn sie waren es, die den Luftraum nicht für Überflugrechte freigegeben haben. Das mag auf Anfrage der USA geschehen sein, aber Entscheidung und Durchführung lag eindeutig bei den Franzosen und Portugiesen. Gerade die Franzosen, die ansonsten immer die Unabhängigkeit der Grande Nation betonen und zu den Siegermächten gehören. Bei allen Gelegenheiten wird von Regierungsseite immer auf die Eigenverantworlichkeit des Handelnden verwiesen, aber sobald man selber in der Verantwortung stehen könnte gilt es dann nicht mehr. Dieser Vorfall allein, hätte bei der Bundesregierung ein Umdenken in der Asylfrage für Edward Snowden herbeiführen müssen, zeugt es doch von dem unbedingten Willen der Beteiligten auch das Völkerrecht als nicht bindend zu erachten.
Anstelle dessen bleibt alles beim Alten, man will nichts unternehmen, weil man im Grunde von der Richtigkeit der Spähaktionen auch gegen die eigenen Staatsbürger zutiefst überzeugt ist. Wie fühlt sich Sigmar Gabriel eigentlich als Vizekanzler von 80 Millionen Terroristen?

Rechtsanwalt für Internetrecht klagt gegen BND, bietet aber keinen PGP-Schlüssel an

Wie der Spiegel berichtet (via CR-Online), klagt der Berliner Anwalt Niko Härting (Twitter: @nhaerting) vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen eine Durchleuchtung von e-Mails aus dem Jahre 2010, da aus dem Jahresbericht (vgl. hier) des parlamentarischen Kontrollgremiums hervorging, daß der BND 37 Mio. e-Mails abgefangen, aber nur in 12 Fällen auf nachrichtendienstlich relevantes Material gestoßen sein soll. Soweit so gut, je mehr Klagen vor unterschiedlichen Gerichten gegen diese Schnüffelei vorliegen, desto größer ist auch die Wahrscheinlichkeit, daß Licht in die Sache kommt und Verantwortliche mindestens Rede und Antwort stehen müssen (man wird ja bescheiden, bei dieser Regierung).

Was den Fall aber interessant macht ist etwas Anderes und genau passend zu zwei anderen Artikeln zu Rechtsanwälten hier im Blog (hier und dort): Weiterlesen