Frauenquote bei Wahlen

Der Bundesbeauftragte für die Sozialwahlen, Gerald Weiß (CDU) und sein Vertreter, der frühere Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag, Klaus Kirschner (SPD), wollen eine grundlegende Reform des Sozialwahlsystems um dem Bürger tatsächlich eine Wahlmöglichkeit zu schaffen und um das Auskungeln lukrativer Verwaltungsratsposten zu unterbinden. Prinzipiell soll dazu die Persönlichkeitswahl gegenüber der Listenwahl massiv aufgewertet werden. Außerdem sprechen sie sich für die Möglichkeit zur Wahl vom heimischen Computer aus, um die Kosten der Wahlen zu senken, da das Porto einen erheblichen Anteil daran hat. Bis hierhin eine vom Ansatz her vernünftige Idee, auch wenn das Problem der Durchführung von geheimen Wahlen über das Internet noch als offene Frage gelten muß. Gleichzeitig wollen sie den Frauenanteil an den Verwaltungsräten auf 40% erhöhen. Als geeignetes Mittel erscheint ihnen hierfür die Frauenquote:

„Wir haben da ein Problem.“ Heute liege der Frauenanteil im Schnitt bei 13 Prozent auf Arbeitgeberseite und 22 Prozent auf der Seite der Versicherten. Doppelt so viel hielte Weiß für angemessen.

Warum sie gerade 40% für angemessen halten aber nicht 50%, und worin die Angemessenheit liegen soll wird allerdings nicht gesagt. Mehr Demokratie fordern, aber gleichzeitig eine Quote für wen auch immer einführen zu wollen widersprechen sich fundamental. Warum soll „Frau sein“ ein hinreichendes Qualitätskriterium für den Posten eines Verwaltungsrates darstellen? Die Forderung erinnert an die Forderung einer Frauenquote bei Aufsichtsräten. In beiden Fällen sollen gemäß der Genderideologie Frauen unabhängig von ihrer Qualifikation in lukrative Posten gehoben werden (Gleichstellung). Jede Frauenquote dient ausschließlich der Gleichstellung, nicht aber der Gleichberechtigung. Darüberhinaus kann bei einem Wahlergebnis eine Frauenquote nur dann aufrecht erhalten werden, wenn ein Mechanismus vorgesehen ist, der ggf. das Wählervotum außer Kraft setzt, um die Quote zu erfüllen. Einerseits hat dies mit Demokratie nichts mehr zu tun, andererseits wäre eine solche Regelung eine in Gesetze gegossene Geschlechterdiskriminierung und somit grundgesetzwidrig. Abgesehen davon, daß hier die unsinnige Genderideolgie weiter befördert wird, gewährleisten natürlich auch freie Wahlen nicht, daß die Wahlgewinner auch geeignete Verwaltungsräte sein werden, denn in der Praxis ist Qualifikation bei Wahlen eher von untergeordneter Bedeutung, leider.

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