Schavan: Person ohne Gewissen

Die Diskussion um die Dissertation von Anette Schavan und die Verteidigungsversuche wird immer peinlicher.

Die intensive Beschäftigung mit dem Text meiner Dissertation bestärkt mich in meiner Überzeugung, dass meine Dissertation kein Plagiat ist. (Spiegel)

Ach!? Vorher hatte sie sich nicht mit dem Text ihrer Dissertation befasst gehabt? Sollte da jemand anderes … Nein, vollkommen unmöglich dieser Gedanke.

Man müsse in Rechnung stellen, dass sich Fachkulturen, Zitierkulturen, und Wissenschaftskulturen verändert hätten. Allerdings habe man auch 1980, zu Zeiten von Schavans Doktorarbeit, gewusst, was ein korrektes Zitat ist. (Spiegel)

Dieses Scheinargument liest man öfter, aber die Regeln waren auch 1980 klar. Wer Gedanken oder Textpassagen wörtlich oder nahezu wörtlich ohne Herkunftsnachweis übernimmt, verstieß auch schon damals gegen die Regeln.

Schavan wünscht sich nach eigener Aussage in der Zwischenzeit eine Debatte um die Grundsatzfrage, ab wann in der Wissenschaft von einem Plagiat zu sprechen sei. „Wenn daraus ein gemeinsames Verständnis und ein Kodex zum wissensgerechten Umgang mit Plagiatsvorwürfen entstünde, dann wäre das ein gutes Ergebnis“ (Süddeutsche)

Die Forderung ist Unsinn und zeugt nur von der Unwissenheit Schavans. Die Übernahme von Textstellen ohne Quellenangabe ist eine eindeutige Regel und im Zweifel wird immer eine Quelle angegeben. Es erscheint eher, daß sie mit ihrer Forderung nach einem wie auch immer gearteten Kodex auf eine Verflachung der wissenschaftlichen Standards abzielt, wie sie es generell während ihrer Tätigkeit praktiziert.

Rückendeckung bekam die Ministerin von Angela Merkel. Die Kanzlerin schätze Schavans Arbeit, „und sie hat volles Vertrauen in ihre Arbeit“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. Er betonte, dass Schavan als selbstverständlich unschuldig gelte. Merkel sehe keine Einschränkung der Arbeit Schavans. (Spiegel)

Ob Fr. Merkel, Fr. von der Leyen („sehr integere Kollegin mit ganz hoher Fachkompetenz“) oder sonst wer Vertrauen in Fr. Schavan setzt ist für die Beurteilung des Sachverhaltes glücklicherweise vollkommen irrelevant. Abgesehen davon, wirkt das Aussprechen des Vertrauens im Lichte der vorangegangenen Fälle zunehmend lächerlich.
Immer wieder wird auf die Unschuldsvermutung, so auch von Krista Sager und Jürgen Trittin) verwiesen, aber es geht schon lange nicht mehr darum, ob Fr. Schavan unschuldig ist oder nicht, sie ist schuldig. In einem Strafverfahren würde es jetzt nur noch um das Strafmaß gehen. Das Problem an dieser Stelle ist, daß es sich um ein rein binäres System handelt. Entweder der Dr.-Titel wird auf Grund der Schwere der Verstöße aberkannt oder die festgestellten Mängel werden als nicht hinreichend gravierend eingestuft und Fr. Schavan darf ihren Titel weiter führen. Bei der Beurteilung wird wohl nicht ganz unbeachtet bleiben, daß Fr. Schavan auch später ihre unsaubere Arbeitsweise beibehalten hat.

Ebenso der Einsatz von externen Gutachtern, wie von Fr. Schavan gefordert, kann nicht zur mehr zur Festsellung der Unschuld führen. Andere Gutachter können nur eine andere Auffassung über die Schwere der Verstöße haben, aber abgeschrieben bleibt abgeschrieben, das ist selbst für Fachfremde nachvollziehbar.

Abschließend noch das Bonmot des Tages:

Annette Schavan sieht sich als Vollblut-Wissenschaftlerin.

Es ist schon erstaunlich wie sehr man mit der Eigenwahrnehmung daneben liegen kann.

Weiterführendes:

3 Kommentare

  1. […] Plagiatorin und Religionsministerin Annette Schavan (CDU) — fälschlicherweise als Wissenschaftsminsiterin […]

  2. […] hier bereits an anderer Stelle gesagt, geht es nicht mehr darum, ob Fr. Schavan abgeschrieben hat oder […]

  3. […] wovon sich sogar jeder Laie selbst überzeugen kann. Wie ich bereits an anderer Stelle (da und dort) schrieb kann ein Gericht diesen Sachverhalt nicht mehr ins Gegenteil verkehren, der Entzug […]

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert