Schavan steht zu „Flüchtigkeitsfehlern“

Wie die Zeit berichtet beharrt Fr. Schavan darauf nur Flüchtigkeitsfehler gemacht, aber nicht abgeschrieben zu haben. Die Begründungen sind hierzu sind geradezu abenteuerlich:

Flüchtigkeitsfehler sind mir nicht peinlich

Abgesehen davon, daß der Peinlichkeitsgrad irrelevant ist, geht es hier nicht um ein paar Rechtschreibfehler oder einfach nur um vergessene/verwechselte Ziffern. Es wurde Sätze übernommen, inkl. Zitierfehler aus Sekundärquellen, umformuliert, verschleiert, Quellen nicht kenntlich gemacht etc. und das auf fast 100 Seiten. Selbst wenn man dies als Flüchtigkeitsfehler bezeichnen würde, trüge sie den Dr.-Titel zu unrecht (und das Amt der Wissenschaftsministerin allemal), denn sie hat damit den Nachweis erbracht, daß sie nicht in der Lage ist wissenschaftlich zu arbeiten.

Zu der „grundsätzlichen Diskussion“ gehöre, „nicht andauernd den Eindruck zu erwecken, dass Plagiate und Fehler auf der gleichen Ebene liegen.“ Vor 33 Jahren „gab es noch keine technischen Möglichkeiten, einen Text noch einmal zu überprüfen. Man konnte nur selbst genau lesen und auf die Prüfer vertrauen.“

Fr. Schavan wird nicht vorgeworfen, daß die Arbeit als Ganzes ein Plagiat sei, wie man dies bei der guttenbergschen Dissertation vorfindet und niemand erweckt den Eindruck, daß Fehler (die passieren können) und Plagiate auf der gleichen Ebene liegen, im Gegenteil, außer vielleicht Fr. Schavan selber, denn sie versucht ihre nicht gekennzeichneten und umformulierten Gedankengänge als Fehler zu umzudeuten.

Allein die Tatsache, daß es vor 33 Jahren viele der heute als Allgemeingut vorhandenen technischen Möglichkeiten zur Erstellung und Prüfung eines Textes noch nicht gab, spricht gegen sie. Heute benötigt man nur wenige Sekunden für das Kopieren eines Textabschnittes, da ist die Quelle schnell mal vergessen oder der kopierte Teil nicht kenntlich gemacht. Vor 33 Jahren war dies deutlich komplizierter. Wer wissenschaftlich arbeitete, verwaltete die Zitate in einem separaten Zettelkasten und ließ diese erst im Endstadium der Arbeit auch schriftlich in den Text einfließen. Vorher waren dort nur kurze Platzhalter mit einem Verweis auf die jeweilige Karteikarte. Desgleichen prüfen Studenten auch heute nicht standardmäßig ihre eigene Arbeit auf Plagiate (warum auch, wenn sie nicht plagiiert haben?), sondern lassen nur eine Rechtschreibkorrektur durchlaufen um Flüchtigkeitsfehler auszumerzen.

Was will Fr. Schavan eigentlich mit der Aussage „auf die Prüfer vertrauen“ sagen? Das man früher munter abgekupfert hat, und anschließend gewartet hat, ob der Prüfer das sieht? Zuzutrauen wäre ihr dies. Jeder anständige Prof. hätte seinen Studenten bei einem solchen Vorgehen den Marsch geblasen. Der Prof ist kein Korrektor, sondern Prüfer, auch wenn es durchaus joviale Profs gibt, denen man die Arbeit auch zum reinen Korrekturlesen im Vorstadium geben kann.

Der Hauptgrund, der gegen Flüchtigkeitsfehler spricht, ist ihre Art und Weise durch semantische Umformulierung, und dann auch noch zum sprachlich Schlechteren, weil unverstanden, den Gedankengang der Quelle in ihre Arbeit einfließen zu lassen. Umformulierungen machen Arbeit, kosten Zeit und müssen in einem frühen Stadium in den Text einfließen, damit sich der Text „rund“ liest und keine stilistischen Brüche aufweist.

Wie hier bereits an anderer Stelle gesagt, geht es nicht mehr darum, ob Fr. Schavan abgeschrieben hat oder nicht (sie hat!), sondern ob das Ausmaß zur Aberkennung des Dr.-Titels ausreicht, also ob vor 33 Jahren ein Verwaltungsakt unter falschen Voraussetzungen durchgeführt wurde. Das es für Fr. Schavan selbst um mehr geht ist nachvollziehbar, aber nicht Gegenstand des Verfahrens.

Weiterführendes:

2 Kommentare

  1. […] könnte? Denn auch ein ordentliches Gericht kann nicht zu der Auffassung gelangen, daß sie nicht abgeschrieben […]

  2. […] Ein Faktum wovon sich soagr jeder Laie selbst überzeugen kann. Wie ich bereits an anderer Stelle (da und dort) schrieb kann ein Gericht diesen Sachverhalt nicht mehr ins Gegenteil verkehren, der […]

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