An der Uni Innsbruck ist plagiieren statthaft

An der Universität Innsbruck wurde die Latte für Wissenschaftlichkeit auf ein bisher unerreichtes Niveau abgesenkt. Zunächst wurde Dominic Stoiber von der Universität Innsbruck in der 1. Instanz wegen Plagiarismus der Doktorgrad entzogen, wogegen er klagte Einspruch erhoben hatte. Nach dem letzten Beschluss erhielt er den Doktorgrad mit einer geradezu abenteuerlichen Begründung zurück:

Den Angaben Hajnals zufolge ging es in dem Verfahren um den Begriff der „Wesentlichkeit“: Denn die österreichischen Regeln schreiben vor, dass die Uni-Prüfer nur von einer erschlichenen Leistung ausgehen können, „wenn in Täuschungsabsicht wesentliche Teile der Arbeit ohne entsprechende Hinweise abgeschrieben worden sind. Besagte Wesentlichkeit ist dann anzunehmen, wenn bei objektiver Betrachtung der Verfasser der Arbeit davon ausgehen musste, dass bei entsprechenden Quellenhinweisen die Arbeit nicht positiv oder zumindest weniger günstig beurteilt worden wäre, entsprechende Quellenhinweise also zu einem ungünstigeren Ergebnis (sprich: einer schlechteren Note) geführt hätten“.

Das klingt kompliziert, meint aber vor allem: Ein Doktorand hat betrogen, wenn er eine bessere Note dadurch bekam, dass er Quellen verschwiegen hat.

Wieder einmal bestätigt sich, dass die besten Satiren das Leben selbst schreibt. Nach der österreichischen Lesart ist die Tatsache an und für sich, dass jemand in seiner Dissertation abgeschrieben hat eher nebensächlich. Es geht nur noch darum, ob der vorgelegte Text ohne Kenntnis der äußeren Umstände, immerhin eine vollendete Täuschung, eine schlechtere Bewertung erhalten hätte. Hier wurde das hergebrachte Bewertungsschema auf den Kopf gestellt. Bisher ging es bei der Prüfung von Plagiatsfällen nur darum, ob jemand abgeschrieben hat, er also eine fremde Leistung als die eigene ausgegeben hat, nicht jedoch darum, ob der Inhalt gut oder schlecht ist. Diese Art der leistungslosen Beurteilung von Plagiatsfällen eröffnet ein weiteres Scheunentor für Vetternwirtschaft, Korruption und Willkür. Ganz nebenbei wurde hier auch offiziell das Konzept der wissenschaftlichen Neuerung in Dissertationen zu Grabe getragen.

3 Kommentare

  1. nesselsetzer sagt:

    Verstehe ich jetzt nicht ganz. Wenn geklagt wurde, dann kann die Begründung doch nur von einem Gericht stammen und nicht von der Uni, oder verstehe ich das falsch?

  2. Da habe ich mich unsauber ausgedrückt. Er hat auf den Entzug des akademischen Grades bei der Uni Einspruch erhoben und die zweite Instanz an der Uni hat nun dem Einspruch mit besagter Begründung stattgegeben. Ich habe es im Artikel entsprechend umformuliert.

  3. nesselsetzer sagt:

    Jetzt verstehe ich es 🙂

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