Zweierlei Maß bei Selbstjustiz

In Baden-Württemberg haben Mitglieder der Familie eines Vergewaltigungsopfers den mutmaßlichen Vergewaltiger vor der Polizei gestellt und in einem klaren Fall von Selbstjustiz ermordert. Den Tätern war es gelungen über Facebook mit dem mutmaßlichen Vergewaltiger in Kontakt zu treten und mit ihm, unter Vorspiegelung eines Drogenhandels, einen Treffpunkt auszumachen. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft umgehend und mit Recht wegen Mordes gegen die Täter. Und wie schon beim Vorfall in Emden vor zwei Jahren bejubelt ein Mob auch noch den Akt der Selbstjustiz.

In mehreren Fällen von Selbstjustiz durch die Bundesregierung hingegen, sieht die Staatsanwaltschaft trotz deutlichem Anfangsverdacht keinen Grund wegen Mordes, bzw. Beteiligung gegen die Mitglieder der Bundesregierung und die Leiter der Geheimdienste zu ermitteln (bzw. um Aufhebung der Immunität zu ersuchen). Gemeint ist die Weitergabe von Daten durch die deutschen Geheimdienste an die NSA, die diese mit Wissen der Bundesregierung für die Ermordung von Verdächtigen einsetzt.

In beiden Fällen werden mutmaßliche Täter ohne Gerichtsverhandlung und ohne Gerichtsurteil von Dritten nach Gutdünken ermordet. In einem Fall handelt es sich um Privatpersonen, im Anderen um Politiker und Staatsbedienstete. Doch bei Letzteren wird wohl aus Gründen der Staatsräson darüber hinweggesehen, daß die Todesstrafe in Deuschland nach Art. 102 GG abgeschafft ist und Selbstjustiz noch nie erlaubt war. Das Wegsehen der Justiz im Falle der Bundesregierung stellt im Grunde bereits eine Vorstufe zur Lynchjustiz dar. Derart massive Formen von Selbstjustiz gehören in einem Rechtsstaat immer geahndet, egal von wem sie begangen wurden, andernfalls droht über kurz oder lang ein Zustand der Anarchie, bei dem alle nur verlieren können. Zusätzlich schwächt die Bundesregierung durch ihr eigenes, ungesühnt bleibendes kriminelles Verhalten generell das Vertrauen in den Rechtsstaat und befördert damit dessen weitere Erosion.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert