Hacker oder Sexualverbrecher

Vor ein paar Tagen sind mal wieder Aktfotos von Prominenten aus deren persönlichem Gehege bei Apples iCloud entwichen, oder besser gesagt, jemand hat sie durch die Hintertür rausgescheucht. Die Aufregung ist nun groß, aber wie immer wird mit Selbskritik bei den Betroffenen gespart. Sie berufen sich darauf, daß niemand etwas auf ihrem Webspace zu suchen hätte. Auch wenn ich mir bei einigen der Bekanntheiten nicht sicher bin, ob sie sich gar nicht so sehr über die Veröffentlichung der Aktaufnahmen als solcher, sondern über den von ihnen nicht kontrollierten Zeitpunkt aufregen, aber im Prinzip haben sie natürlich vollkommen recht. Dennoch müssen sie sich, nachdem klar ist, wie der Hack abgelaufen ist, durchaus vorhalten lassen ein allzu einfaches Passwort benutzt zu haben. Man stellt eben kein Cabriolet mit steckendem Schlüssel auf öffentlichen Straßenland ab. Auf Grund der in den letzten Jahren regelmäßig durch die Presse gehenden Meldungen über entwendete Daten, muss es eigentlich inzwischen bei jedermann angekommen sein, daß private Daten de facto nicht ins Internet gehörn, auch wenn es de jure privater Speicherplatz ist.

Allerdings geht in der Beurteilung auch hier wieder mal das rechte Maß verloren. In einem Artikel in der Welt philosophiert Peter Praschl hierzu über das „Beutegut Frau“ und der Hacker mutiert zum Sexualverbrecher. Übernommen hat er den Begriff aus einemm Tweet der amerikanischen Schauspielerin Lena Dunham.

Die Hochstilisierung zum „Sexualverbrecher“ und „Vergewaltiger“ ist wieder ein Teil feministischer Strategie des fehlenden Willens zur Differenzierung, die letztlich zum Nachteil aller, zu einer Verharmlosung schwerer Delikte führt. Denn genausowenig wie man jemanden einen Bankräuber nennen würde, hätte er private Bankauszüge ungenehmigt veröfentlicht oder einen Autodieb im Falle der Veröffentlichung von Fotos der neuesten Erlkönige eines Fotografen, kann man hier von einem Sexualverbrechen sprechen, es sei denn man führt eine vollkommen neue, unsinnige Definition von Sexualverbrechen ein. Die Fotos wurden von den Betroffenen freiwillig angefertigt und von ihnen höchstselbst ins Internet in ihr persönliches Wölkchen hochgeladen, hier gibt es keine Spur von Gewalt. Bei dem Hack handelt es sich um eine massive Verletzung der Privatsphäre (noch dazu von Prominenten, von denen bereits gewollt freizügige Fotos im Umlauf sind), die aber im Sinne der Opfer von Gewaltdelikten nicht mit Vergewaltigung gleichgesetzt werden sollte. Im Grunde vollzieht hier die feministische Denkweise genau das, was sie Männern immer vorwirft: Verharmlosung durch Relativierung.

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