Eure Frauen sind Euch ein Acker … (Fortsetzung)

Nach der auf diese Art ungewollten öffentlichen Breitenwirkung der Predigt des ägyptischen Gastpredigers Abdel Moez al-Eila in der Berliner Al-Nur Moschee und seiner Absetzung passierte nun genau das Vermutete, nämlich der Versuch die Worte des Imams vom Koran zu lösen. Gleich vorne dabei, nach der Strafanzeige vom Türkischen Bund in Berlin-Brandenburg e.V. (TBB) gegen den Prediger, wagte sich der Vorsitzende des Splittervereins Zentrtalrat der Muslime (ZDM), Aiman A. Mazyek, aus dem Bau und lässt uns wissen:

„Leider kann sich jeder unqualifizierte Macho einen Imam nennen und in einer Hinterhofmoschee predigen“, sagte Mazyek ZEIT ONLINE. Es sei „indiskutabel, was dieser sogenannte ‚Imam‘ von sich gibt in seiner herabwürdigenden Frauenfeindlichkeit“.

Nun ist Hr. Mazyek nicht nur Vorsitzender eines der vielen Zentralräte in Deutschland, sondern auch Chef vom Dienst bei Islam.de und dort kann man seine Interpretation zum Thema Ehe und Familie (Punkt 6) nachlesen.

6. Sexuelle Verweigerung in der Ehe
Der Islam erlaubt es den Ehepartnern nicht, sich ohne berechtigten Grund oder willkürlich zu verweigern.

Warum gibt es dieses Gebot? Der Islam betrachtet die Ehe als das Kernstück der Gesellschaft. In ihr sollen die Familienmitglieder einen Ort des Friedens und der Geborgenheit finden, in dem u.a. die nächste Generation mit der Moral und Ethik des Islam heranwächst und durch eine gute Bildung zum geistigen und weltlichen Fortschritt der Gesellschaft beiträgt. Allah verbietet deshalb jeden außerehelichen sexuellen Kontakt, dieser stellt eine Gefahr für eine intakte Familie und somit für die ganze Gesellschaft dar. Auch verbietet der Islam alles, was zu einem solchen außerehelichen sexuellen Kontakt führen könnte.
Und genau hierzu zählt die sexuelle Verweigerung einer der beiden Ehepartner gegenüber dem anderen. Wenn dieser nämlich nicht dazu kommt, seine sexuellen Triebe auf erlaubter Weise zu befriedigen, besteht die verstärkte Gefahr der unerlaubten Befriedigung.

Gibt es Ausnahmen zu dieser Regel? Wenn die Frau oder der Mann sich jedoch aus gutem Grunde (also gesundheitlich oder psychisch) nicht in der Lage sieht, den Geschlechtsakt zu vollziehen, sollte der Partner sich geduldig und verständnisvoll zeigen. Er darf den anderen keinesfalls durch Gewaltanwendung dazu zwingen noch durch Psychoterror so lange Schaden zufügen, bis dieser sich gezwungenermaßen beugt. Die Partner müssen bedacht sein, ihre Hinderungsgründe möglichst schnell zu beseitigen. Es ist verständlich, dass der Zwang der Frau oder des Mannes zum Geschlechtsakt nicht im Sinne des Islam steht. Der Gesandte Allahs hat gesagt: „Der Beste unter euch ist der, der seine Frau am besten behandelt“. (Hadith sahih – gesicherte Überlieferung). Dies impliziert natürlich auch die gute Behandlung des Mannes seitens der Ehefrau.

Entspricht das wirklich dem, was der Koran in Sure 2:223 vorschreibt?

Eure Frauen sind ein Saatfeld für euch; darum bestellt euer Saatfeld wie ihr wollt. Doch schickt (Gutes) für eure Seelen voraus und fürchtet Allāh und wisst, daß ihr Ihm begegnen werdet. Und verheiße den Gläubigen die frohe Botschaft.

Für mich hört sich das nach einem sehr herbeigequältem Versuch an, die klare Aussage des Korans, der übrigens dort nur von den Pflichten der Frauen spricht, auf ein erträgliches Maß abzumildern und auf beide Geschlechter auszuweiten. Auch der Verweis auf die geforderte gute Behandlung der Ehefrau ist bestenfalls nichtssagend, denn es fehlt die exakte Definition. Da der Koran das Schlagen widerspentiger Frauen als gültig erachtet, kann man dies als gute Behandlung ansehen, um sie von ihrem Unrecht zu überzeugen und auf den rechten Weg ins Bett bringen. Man kennt Ähnliches bereits aus der Bibel, wer seinen Sohn liebt der züchtigt ihn. Auch erinnert mich das entfernt an das ernsthafte Problem in den USA mit der Abschaffung der Sklaverei, denn aus der Bibel ließ sich ein dsbzgl. Verbot nicht ableiten. Die ganzen Schriften der abrahamitischen Religionen sind mit modernen Vorstellungen eines freibestimmten Zusammenlebens einfach nicht kompatibel.

„Einmal mehr“, so Mazyek, werde klar, „wir brauchen in Deutschland der islamischen Theologie entsprechende und verfassungsmäßige Strukturen und Standards einer Imamausbildung.“

Daher weht der Wind! Will heißen „Wir brauchen mehr Geld vom Staat, damit wir unsere Prediger ausbilden können. Im Hinblick auf die Milliarden, die den beiden christlichen Kirchen vom Staat in den Rachen geworfen werden, kann man die Forderung Hr. Mazyek nicht verübeln, denn letztendlich erwartet er nur Gleichbehandlung.

Dennoch dürfte Geld nicht das Problem lösen, denn selbst wenn es die von ihm geforderten Strukturen gäbe, hieße das nicht, daß Moscheevereine wie al-Nur nicht weiterhin lieber konservative Prediger aus dem Ausland einlüden. Um das zu unterbinden müsste ein Gesetz geschaffen werden, welches dies verbietet und nur amtlich zertifiziete Prediger als Imam fungieren dürften. Genau dies wäre aber, auch wenn es für alle Religionsgemeinschaften gölte, verfassungswidrig (Stichworte: Meinungsfreiheit, Berufsfreiheit, Grundlagen des Prüfungsrechts).

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