SPD will Wahlrecht für Komapatienten

Die neueste Forderung zum Thema Inklusion kommt von der SPD, auch denjenigen, die derzeit nicht das aktive Wahlrecht ausüben dürfen, dies zu ermöglichen. Betroffen sind hiervon zwei Gruppen. Bei der einen handelt es sich um „stark Körperbehinderte mit zusätzlicher geistiger Behinderung, Dementen oder Komatösen mit schweren Schädel-Hirn-Verletzungen und Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen“ (ca. 10.000). In die andere Gruppe fallen Menschen mit „psychosozialen Beeinträchtigungen, die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtungen leben“ (ca. 6.000).

Die erste Gruppe ist physisch und psychisch schlicht nicht in der Lage einen Wahlzettel auszufüllen. Für diese Personen müssten daher amtlich bestallte Betreuer das Wahlrecht als Statthalter ausüben. Da bei diesen Patienten eine politische Willensbildung so gut wie unmöglich bis unmöglich ist, aber gleichzeitig auch die durch den Betreuer vermutete Willensäußerung des Patienten beim Wahlakt auf Grund des Wahlgeheimnisses nicht überprüfbar ist, würden die Betreuer de facto das Wahlrecht nach ihrem Gusto ausüben, also zweimal wählen. Inwiefern hier eine Verbesserung für den Patienten eintreten soll, bleibt offen, denn diese Patienten haben vollkommen andere Probleme als die nächste Wahl.

Bei der zweiten Gruppe sieht es etwas anders aus. Diese Patienten wären zumindest in der Lage selbstständig ohne Betreuer an Wahlen teilnehmen zu können. Dennoch mutet es ausgesprochen merkwürdig an, ausgerechnet Patienten, die auf Grund von attestierter Schuldunfähigkeit straffällig geworden sind und dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung leben, die Regierung wählen zu lassen. Sollte man ihnen in dieser Angelegenheit einen Betreuer zur Seite stellen, der das Wahlrecht in Vertretung ausübt, träfe hier dieselbe Schlußfolgerung, wie bei der ersten Gruppe zu. Die Betreuer würden zweimal wählen, ohne daß sich für den Patienten eine substantielle Verbesserung ergäbe.

Ehrlich gesagt finde ich es bemerkenswert, daß diese Forderung von der SPD gerade zu einem Zeitpunkt kommt, zu dem ihr die Wähler davonlaufen. Das Alles sieht mehr nach einer Instrumentalisierung von psychisch Behinderten/Gestörten aus, um auch noch die letzen Wählerstimmen zu mobilisieren. Angestrebt ist wahrscheinlich, die stellvertretende Ausübung des Wahlrechts, selbsredend zu Gunsten der SPD, durch die Heimleitungen, natürlich nur um den bürokratischen Aufwand zu minimieren. Wie schlimm sieht es also bei der SPD aus, als daß sie jetzt schon Komapatienten aufbieten muss, um Wahlen gewinnen zu wollen oder muss man mindestens halkomatös sein um noch SPD zu wählen? Bei eingehender Betrachtung der Regierungen in diesem Lande, muss man Politikern bereits selbst Schuldunfähigkeit attestieren.

Ein Kommentar

  1. […] und nun als letzte Hoffnung auf Wendung des Blatts noch Kinder an die Front geschickt werden. Einen ersten Anlauf dazu hatte die SPD bereits 2015 ebenfalls relativ kurz vor den Wahlen und drohendem Stimmenverlust […]

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