Rot-Grüne Überfremdungsängste und Quoten

Allein wenn sich Bürger gegen ungebremsten Zuzug von Migranten aussprechen, Angst vor Überfremdung äußern und die eigene Kultur bewahrt wissen wollen, werden sie von rot-grüner Seite, bestenfalls ignoriert, verspottet aber meist jedoch übelst als Ewiggestrige und Nazis beschimpft. Überfremdungsängste sind für rot-grün bisher kein valides Argument.

Nun hat der Medienausschuss des Europäischen Parlaments, vertreten durch die Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Bildung im Europäischen Parlament und Berichterstatterin der Sozialdemokraten für diese Richtlinie, Petra Kammerevert (SPD), seinen Standpunkt zur audiovisuellen Mediendienste-Richtlinie (AVMD) in einer Presseerklärung (via Golem) dargelegt. Einerseits geht es dabei darum, alle Anbieter, d. h. „lineare und nicht-lineare Mediendienste“, dazu zu verpflichten, Produktwerbung (Schleichwerbung) auch in Internetvideos deutlich als Werbung zu kennzeichnen. Andererseits soll es bei Streamingdiensten eine Quote für europäische Werke geben.

Zudem ist es unter anderem gelungen, Werbezeiten im TV zu flexibilisieren, ohne dabei Werbezeiten zu verlängern, sich auf eine neue Quote für europäische Werke in Abrufdiensten (sog. „Netflix-Quote“) zu einigen, die bei 30 % liege, sowie die Medienaufsicht in ihrer Unabhängigkeit zu stärken.

Es geht dabei um Abrufdienste nicht um Rundfunk. Erstere werden nun verpflichtet eine Quote europäischer Werke im Angebot vorrätig zu haben, ob der Kunde das Angebot dann aber auch nutzt steht in den Sternen. Hier ist also auf einmal Schluss mit der offenen Gesellschaft und von Marktwirtschaft ganz zu schweigen, europäische Werke sollen per Gesetz einen Platz reserviert bekommen. Einen Unterschied gibt es allerdings zwischen beiden Überfremdungsängsten. Im ersten Falle äußern sich stinknormale Bürger, im zweiten Falle verfolgt die Politik ihre eigene Agenda.

Bei all dem geht es allerdings nicht nur um den Schutz europäischer Werke, der ist teilweise nur vorgeschoben, sondern rot-grün möchte eine neue Einnahmequelle erschließen:

„Es kann nicht sein, dass sich Microsoft, Apple oder Netflix künftig aus der Verantwortung für das Kulturgut Film stehlen. Es ist nur gerecht, dass derjenige, der mit der Verbreitung von Kulturgütern an europäische Zuschauer Geld verdient, auch für den Fortbestand dieses Kulturgutes hier in Europa mit verantwortlich ist“, so Petra Kammerevert.

Helga Trüpel, stellvertretende Vorsitzende des Kulturausschusses und Abgeordnete der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, schlägt in dieselbe Kerbe:

„Es ist höchste Zeit, dass die Wettbewerbsbedingungen für lineare und nicht-lineare Mediendienste angeglichen werden. Das bedeutet die Schaffung eines fairen Binnenmarktes für audiovisuelle Mediendienste. Auch nicht lineare Mediendienste sollten sich an der Förderung europäischer Filmproduktionen beteiligen und den gleichen qualitativen Werbevorschriften unterliegen wie das Fernsehen.

Das entbehrt nicht einer gewissen Logik, denn man benötigt das Geld um politisch korrekte Projekte fördern zu können. Da diese Angebote aber oft am breiten Publikumsgeschmack sehr weit vorbeigehen, benötigt man eine Quote, damit wenigstens die Chance besteht, daß diese Werke nicht sofort vom Markt verschwinden. Eigenlich wie immer, Produkte mangelhafter Qualität sollen durch Quotierungen am Leben erhalten werden.

Allerdings sollte man den weiteren Weg der Reformbestrebungen der Richtline gut verfolgen:

Es war höchste Zeit, dass Video-Sharing-Plattformen stärker in die Verantwortung gezogen werden, was Werbevorschriftenden sowie den Verbraucherschutz und insbesondere den Schutz von Kinder und Jugendlichen im Netz angeht. Es ist ein wichtiger Schritt gegen Hetze im Internet. Wichtig war, dass die E-Commerce Richtlinie mit der Haftungsprivilegierung nicht angetastet wurde. Darum handelt es sich nie um eine Vorabkontrolle von audiovisuellen Inhalten, um die Meinungsfreiheit und den Medienpluralismus im Internet zu schützen.

Als Kinderschützer sind die Grünen einschlägig bekannt und immer wenn von rot-grüner Seite von Schritten gegen Hetze im Internet und von Meinungsfreiheit die Rede ist, ist das Ziel eine Einschränkung der Meinunsgfreiheit und die Gleichschaltung von Medieninhalten.

Ein Kommentar

  1. […] an Feminismus als zu verbietende Hassrede ansehen. Es kommt nicht von ungefähr, daß auch die Grünen an dieser Gesetzgebung von Anfang an interessiert […]

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