HateSpeech: Ein Beispiel

Der Piratenpolitiker Thomas Goerde (@3B4rt), der derzeit für die Brandenburger Landesliste für die Piratenpartei in den Bundestag kandidiert, hat den Vorfall auf dem Münchener Bahnhof Unterföhring, bei dem eine 26-jährige Polizistin durch einen Kopfschuss lebensgefährlich verwundet wurde, mit einem unschönen Tweet kommentiert: …

So ein Tag, so wunderschön wie heute. Weg mit dem Bullendreck. Ich mach mal den Champus auf 😀 #ACAB

Tweet von Thomas Goerde, alias @3B4rt.

Tweet von Thomas Goerde, alias @3B4rt.
Erläuterung: ACAB = All Cops are Bastards, : D steht für lautes Lachen.


Die Piratenpartei hat sich umgehend von dem Tweet ihres Kandidaten distanziert und sich bei der Polizistin entschuldigt. Soweit so gut und richtig, aber ich will hier auf etwas Anderes hinaus, nämlich auf das von Heiko Maas initiierte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) — welches übrigens selbst sowohl der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags als auch der nationale Normenkontrollrat (NKR) als untauglich klassifizierten — und dessen Folgen für Einträge auf Sozialmedien, namentlich Facebook. Die Angelegenheit, daß das NetzDG sich nach Aussage von Heiko Maas ausdrücklich gegen rechte Hetzte richtet und es sich im vorliegenden Falle um Linke handelt, lasse ich unberücksichtigt, auch weil es juristisch ohne Belang ist.

Es wird von Seiten der Politik im Zusammenhang mit dem NetzDG mantraartig daraufhingewiesen, daß nur offensichtlich strafbare Inhalte gelöscht werden sollen. Betrachtet man nun den zweifelsohne geschmacklosen Tweet von Thomas Goerde stellt sich die Frage, ob er strafbar und auch offensichtlich strafbar ist. Weder Geschmacklosigkeit noch Hass allein sind justiziable Delikte. Als potentielle Straftatbestände kommen nach dem StGB mehrere in Betracht:

  • Beleidigung
  • Billigung von Straftaten
  • Störung des öffentlichen Friedens
  • Volksverhetzung

Da mehrere Anzeigen gegen den Verfasser vorliegen, beschäftigt sich nun die Staatsanwaltschaft (StA) damit. Der StA fällt die Aufgabe zu, die Äußerung auf ihre Strafbarkeit in Abwägung mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung zu prüfen. Eine saubere Prüfung wird nun bei der StA einige Zeit in Anspruch nehmen, selbst wenn man den Zeitverbrauch für die üblichen reinen Verwaltungsangelenheiten abzieht. Die Facebookzensoren, bei welchen es sich um Rechtslaien handelt, haben für diese abwägende Entscheidung nur einige wenige Sekunden (sic!) Zeit. Man kann daher davon ausgehen, daß dieser Eintrag und viele andere weitaus harmlosere nach dem NetzDG aus rein prophylaktischen Gründen gelöscht werden würden, denn die so gerühmte offensichtliche Strafbarkeit (von der im kommenden Gesetz auch nichts steht) ist selbst hier für Rechtslaien nicht unmittelbar gegeben.

Ich halte den Tweet zwar für menschenverachtend, aber unabhängig von einer möglichen Strafbarkeit bin ich mir nicht sicher, ob derartiges aus dem Netz verschwinden sollte, insbesondere bei einem Politiker, zeigen solche Aussagen doch überdeutlich, welche Brut sich da anschickt das Land regieren zu wollen.

Nebenbeibemerkt sah sich die Piratenpartei genötigt, den für sich selbst sprechenden Absatz selbst in einem Nachtrag zu ihrer Distanzierung und Entschuldigung aufzunehmen:

Wir bitten ausdrücklich darum sich in den Kommentaren zu mäßigen. Es ist völlig unangebracht sich in ähnlicher Form hier zu äussern, wie das betreffende Mitglied dies gestern auf Twitter getan hat. Notfalls wird die Kommentarfunktion geschlossen.

Soviel zum Thema rechte Hetze und die Linken sind die Guten.

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