Öffentlicher Raum

Die Diskussionen um Hasskommentare und das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) von Justizminister Heiko Maas spielen sich nicht nur im Netz ab, sondern auch auf diversen Veranstaltungen von den politischen Stiftungen der Parteien. Dabei tauchen immer wieder zwei Punkte auf, die einer Klarstellung bedürfen.

In den Diskussionen im Zusammenhang mit dem Internet ist immer wieder die Rede vom „öffentlichen Raum“. Hier liegt ein fundamentaler Denkfehler vor, im Internet gibt es bis heute keinen wie auch immer gearteten öffentlichen Raum, wie man ihn von außerhalb kennt. Die Leitungen, die Router, die Endgeräte sind de facto in privaten Händen. Selbst die Geräte in öffentlichen Bibliotheken, Universitäten und anderen Einrichtugen der öffentlichen Hand, sind in dem Sinne kein öffentlicher Raum. Auch alle Webseiten, unabhängig davon, ob sie von kommerziell agierenden Unternehmen oder engagierten Privatleuten betrieben werden, sind kein öffentlicher Raum. Egal wohin man sich im Internet begibt, man bewegt sich so gut wie immer irgendwie in einem privatrechtlichen Raum, mit der Folge, daß Nutzer sich nicht auf grundgesetzliche Regelungen wie Meinungsfreiheit und Pressefreiheit berufen können. Einzig der Besitzer der Webseite entscheidet mit seinem Hausrecht, wen und in welcher Form (bspw. Kommentare, Hochladen von Bildern, Daten tauschen) mitwirken lassen möchte. Das gilt auch für die föderalen Netzwerke wie Diaspora*, GNUsocial oder Jabber/XMPP. Bei letzteren kann sich auf Grund der offenen Software jeder selbst einen Netzknoten aufsetzen, damit man selbst der Hausherr ist, das ändert aber nichts an der prinzipiellen Tatsache, daß es sich um keinen öffentlichen Raum handelt. Wie in der analogen Welt auch, wird ein Raum nicht allein dadurch ein Öffentlicher, daß alle hingehen dürfen.

Eine Übertragung der Idee des öffentlichen Raums aus der analogen in die Digitale Welt ist nur schwer möglich. Fraglich ist auch, ob es wünschenwert ist. Was würde es heißen einen öffentlichen Raum im Internet zu schaffen? Hierzu müsste der Staat selbst Betreiber von unzähligen Diensten im Internet sein. Jeder Bürger hätte ein verbrieftes Recht diese Dienste zu nutzen und könnte nicht, zumindet nach unserem Grundgesetz, rein willkürlich ausgeschlossen werden. Technisch zwar möglich, aber ich hege ernsthafte Zweifel, ob der Staat, insbesondere unserer, auch nur annähernd in der Lage wäre, mit der Dynamik der Entwicklungen im Internet mitzuhalten, selbst dann, wenn er sinnvollerweise nicht jede Mode mitmachen würde. Nicht zu vernachlässigen wären auch die Kosten und die Finanzierung eines solchen Unterfangens (allgemeine Internetsteuer?, GEZ-Abgabe für Internet?).

An der Stelle kommt der zweite Punkt ins Spiel, über den man nachdenken kann, bei dem jedoch das Kind nie beim richtigen Namen genannt wird. Es wird auch des Öfteren in der ein oder anderen Form gefordert, die großen Unternehmen wie Google, Facebook etc. seien mehr als nur Unternehmen, nämlich Teil der Öffentlichkeit, und müssten sich auch so verhalten, bzw. man müsse darüber nachdenken welche Regelungen dafür notwendig seien. Gemeint ist dabei jeweils, ein Ziel zu erreichen, welches der Meinungsfreiheit gerecht wird, aber wie oben angeführt, gibt es keinen öffentlichen Raum im internet und wenn entsprechende Regelungen dafür geschaffen werden würden, bedeutete dies die Teilenteignung der Unternehmen, da ihnen die Handlungsfreiheit auf ihren Plattformen stark beschnitten werden würde. Dies könnte dadurch geschehen, daß man ein Unternehmen zum Grundversorger erklärt. Eine Maßnahme mit dem in einer freiheitlich liberalen Gesellschaft sehr, sehr vorsichtig umgegangen werden muss. Die Beschneidung der Rechte kann infolgedessen dazu führen, daß das Geschäftsmodell des Unternehmens nicht mehr profitabel zu betreiben ist, was wiederum entweder zur Einstellung des Geschäftsbetriebs führte oder durch Kompensationszahlungen des Staates ausgeglichen werden müsste.

2 Kommentare

  1. Fiete sagt:

    Sehr schöner Post, Feuerwächter! Könnte Teil erster Teil eines Expertenaufsatzes sein, der möglw. hochwertiger werden könnte, als das was Heike Maaslos so auf seinen Schreibtisch herumfliegen hat. Na zumindest als das, was er an die Kollegen und die Medien weitergibt.
    Liefert jedenfalls eine gute Basis für das, was m.E. nach dem letzten Absatz automatisch Thema werden müßte. Die Abgrenzung der Übergangsbereiche, also wann ein Quasimonopol eintritt, wann und wo Staaten Eingriffsrechte haben könnten und letztendlich wann sie u.U. handlungspflichtig werden müßten und bezogen auf was genau.
    Wenigstens würde ich, als blutiger Laie den weiteren Umfang der Überlegungen so grob einschätzen.
    Da dürfte es dann aber auch ziemlich haarig werden, schon um klar zwischen den verschiedenen Rechtsarten abzugrenzen, evtl. mögliche Übergangsbereiche sicher zu definieren und das dann auch noch in Einklang mit den technischen Gegebenheiten und – wie Du ja auch schon andeutest, den Kostenlösungen zu bringen.
    Meine rein theoretische Idealvorstellung ( z.Zt. wohl ein utopischer Wunschtraum ) wäre ja, daß der Staat die Leitungen und ein paar zentrale Knoten sozusagen öffentlich betreibt, wärend die Netzwerke frei aushandelbar wären.
    Wiederum rein theoretisch wäre es dann m.E. möglich, das sich findige User, kleinere Unternehmen, Kooperativen zu eigenen „Unternetzen“ ( praktisch Grids ) zusammenschließen, was ja auch in verschiedenen Formen schon ( z.T. durchaus erfolgreich ) versucht wurde.
    Es ist mir aber auch klar, daß weder der Staat, noch die ISPs damit einverstanden sein können, daß derartiges zu einer allgemein üblichen Struktur werden kann. De Maiziere jammert ja jetzt schon über zuwenig Zugriffsmäglichkeiten auf alles und jeden.
    Und – auch das muß man wohl leider beachten, Otto N., der mit Original Windows10 bei Fakebuch Farmville daddelt, wäre stumpf zu beschränkt und faul, sich damit dann aktiv zu befassen. Und das müßte er schon, wenn es sich für die Allgemeinheit einigermaßen wirksam durchsetzen sollte.
    V.dh. denke ich, es wird auf eine Art GEZ/on Demand-Stufenmodell hinauslaufen. Mit sämtlichen dadurch installierbaren Schweinereien ( Murphy’s Law ).

  2. […] Pflicht Dritter, diese Meinungen auch zu replizieren. Webseiten und die sozialen Medien sind kein öffentlicher Raum, wie ich bereits […]

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