Mietendeckel für fünf Jahre?

Nach derzeitigem Stand der Dinge ist der Mietendeckel für eine Dauer von fünf Jahren ausgelegt. Irgendwie habe ich den Eindruck gewonnen, daß selbst einige Skeptiker ernsthaft davon ausgehen, daß der Mietendeckel nach fünf Jahren auch tatsächlich zurückgenommen wird. Ich halte das für eine ziemlich naive, sogar verblendete Einstellung. Warum sollte dem so sein? Weil es in dem Gesetz steht welches der rot-rot-grüne Senat eigens beschlossen hat? Hierbei sollte man nicht vergessen, daß die Vorlage des derzeit diskutierten Mietendeckels mit ihren absurd niedrigen Quadratmeterpreisen und Orientierung allein am Alter des Gebäudes von der SED aka Die Linke kommt, also einer Partei, die das gegenwärtige politische System komplett ablehnt. Sollte also der Mietendeckel Realität werden und aus welchen Gründen auch immer, in der nächsten Berliner Legislaturperiode wiederum ein roter Senat an der Macht sein, gibt es keinen vernünftigen Grund zu der Annahme, daß der dieser dann sang und klanglos auslaufen wird. Es ist doch eine zutiefst bizarre Vorstellung, linke Partien, also diejenigen, die ihn aus rein ideologischen Gründen einführten, würden in fünf Jahren ihrer Klientel erklären, daß die Mieten jetzt wieder freigegeben werden! Selbstverständlich will die SED und ihre Liebhaber in der SPD einen dauerhaften Mietendeckel, denn dies ist konstituierender Bestandteil ihres Weltbildes, nur können sie dies aus rein strategischen Gründen so noch nicht umsetzen.

Nachtrag 31.08.2019:

Wie ungemein passend macht die SED aka Die Linke auch gleich Wahlwerbung mit Enteignungen. Sie sind dabei immerhin mal ehrlich.

Wahlwerbung Die Linke Mietendeckel dann Enteignung
Mietendeckel dann Enteigung.

Die Strategie scheint klar, erst den Immobilienmarkt zum Einbruch bringen und dann ganz verfassungsgemäß die Wohnungen zum reduzierten Marktpreis enteignen, um anschließend wieder den Pfad der DDR zu beschreiten. So zumindest der Plan, falls das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das nicht bereits am Anfang stoppt, da Berlin bzw. die Länder in dieser Sache keine Gesetzgebungskompetenz mehr haben, da der Bund das Mietrecht bereits im BGB abschließend geregelt hat.

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