In der Landeshauptstadt München können ab 2020 Frauen und bestimmte andere Personen, ab 16 Jahren für Taxifahrten die zwischen 22 und 6 Uhr beginnen mit einem staatlichen Gutschein in Höhe von 5 € ihre Taxikosten reduzieren. Die Gutscheine sollen in Bürgerbüros, Sozialbürgerhäusern, der Gleichstellungsstelle sowie bei der Stadtinformation abgeholt werden können. Auch wenn auf einmal nur drei Gutscheine abgegeben werden, ist deren Anzahl jedoch nicht limitiert.
Frauen können sich immer neue die Gutscheine holen und diese an beliebig vielen Tagen im Jahr einsetzen. Damit ist es zum Beispiel möglich, dass Frauen nach Beendigung ihrer Spät- oder Nachtschicht täglich das Frauen-Nacht-Taxi nehmen. Das gilt übrigens auch für Transgender und Frauen ohne binäre Geschlechtszugehörigkeit, nicht jedoch für Männer.
Dazu ein paar grundsätzliche Überlegungen, jenseits der Fragestellung, warum diese Frauen-Nacht-Taxis im sichersten aller Deutschlands auf einmal notwendig werden:
- Ich halte es für reichlich weltfremd, daß Frauen aus der Nachtschicht täglich mit dem Taxi nach Hause fahren, außer der Fahrpreis für die Distanz beträgt gerade diese 5 €. Außerdem ist das eine ziemliche Lauferei, wenn immer nur drei Gutscheine am Stück abgegeben werden.
- Es handelt sich hierbei um einen Zuschuss des Staates, der Grundrechteverpflichteter ist. Wie ist dieser geschlechtsabhängige Zuschuss mit Art. 3 GG in Einklang zu bringen?
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.Es ist doch mehr als ironisch, daß nun staatliche Gleichstellungsbüros Gutscheine für Ungleichbehandlung ausgeben.
- Gemäß der inkonsistenten Genderideologie, die hier offenbar vertreten wird, kann ein jeder sein Geschlecht frei wählen und bei Bedarf auch ändern und gleichzeitig sind Geschlechter ohnehin nur soziale Konstruktionen. Woraus sich, wie bei allen genderismusinduzierten Aktionen, wiederum die Frage ergibt woran erkennt nun die gutscheinausgebende Stelle (bzw. ggf. sogar der Taxifahrer), daß es sich bei der Person um eine Frau, ein Transgender (gilt das übrigens für Transgender in beide Richtungen?) oder eine Frau ohne binäre Geschlechterzugehörigkeit handelt und durch welche Maßnahmen hat die Person diese jeweilige „Geschlechterzugehörigkeit“ zu belegen? Da es hier um Steuergelder geht über deren Verwendung die staatlichen Stellen rechenschaftspflichtig sind, müssen hierfür klare rechtliche Vorgaben getroffen werden.
Mir scheint bei den Frauen-Nacht-Taxis noch erheblicher rechtlicher Klärungsbedarf vorzuliegen, denn es kann nur im Interesse aller sein, daß sich nicht alte weiße Männer mit ihrem Geiz als Frauen oder Transgender ausgeben und sich Beförderungsgutscheine über 5 € erschleichen.
„(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ bedeutet gleiche Rechte und damit auch gleiche Pflichten. Denn wenn der eine mehr Pflichten hat als der andere, hat er nicht mehr die gleichen Rechte. Somit ist eigentlich der ganze Sozialstaat hinfällig, denn der steht genau für das, nämlich ungleiche Rechte und ungleiche Pflichten.