Ein Gutes Geschäft ist nur dann ein Gutes Geschäft, wenn …

man dem Finanzamt nachwiesen kann, daß es kein gutes Geschäft war! Ein uralte Regel. Der Spiegel lästert gerade über die abzugsfähigen Ausgaben von Donald Trump:

Mehr als 70.000 Dollar setzte der Immobilienmogul nach Recherchen der „New York Times“ für das Styling seiner Frisur während der Laufzeit seiner Show „The Apprentice“ von der Steuer ab. Und auch nach dem Umzug ins Weiße Haus sorgten eine Vielzahl von Abschreibungen und Verluste dafür, dass Trump vom Fiskus weitgehend verschont blieb. Der Zeitung zufolge hat er in 11 von 18 Jahren keinen Cent ans Bundesfinanzamt überwiesen. Im Jahr seines Wahlsiegs und dem ersten Amtsjahr zahlte der Mann, der sich vor seinen Anhängern rühmt, „wirklich reich“ zu sein, jeweils 750 Dollar.

Der Betrag klingt sensationell hoch, aber alle (legalen) Ausgaben, die zur Erreichung eines Geschäftsziels notwendig sind, sind nun mal sinnvollerweise abzugsfähig. Außerdem sagt eine Zahl allein nichts aus, interessant wäre daher im konkreten Fall ein Vergleich der Ausgaben mit denen anderer Größen des Showgeschäfts, wie bspw. Oprah Winfrey und wenn es nicht nur um eine Sensationsmeldung gegangen wäre, hätte man dem Leser auch die Anzahl der Shows mitteilen können, sowie ob es sich immer dieselbe Frisur handelte, aber das hätte eigene Recherchearbeit erfordert. Abschreiben von der New York Times ist da natürlich einfacher.

Wenn man ihm Steuerhinterziehung nachweisen kann, soll man es tun, aber so einfach scheint der Sachverhalt eben nicht zu sein, da Donald Trump eine Auseinandersetzung über die Rechtmäßigkeit einer Steuerrückerstattung mit dem Finanzamt führt, die er von diesem erhalten hat. Die Ironie an der Geschichte: Auf Grund einer Steuerreform unter Präsident Barack Obama!

Was beim Spiegel nicht verstanden wird ist, daß es einen Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung gibt. Steuervermeidung ist ein völlig legaler Vorgang, da die Geschäfte so angelegt werden, daß sie das Fälligwerden von Steuern vermeiden. Anders herum betrachtet: Würde jemand seine Geschäfte daraufhin optimieren möglichst viel Steuern zu zahlen, müsste man an dessen Geisteszustand zweifeln, ihm gar die Geschäftsfähigkeit absprechen. Wenn also Donald Trump bzw. seine Mitarbeiter und jeder der darin recht erfolgreich ist und dem Staat dadurch Einnahmen entgehen, so fällt dies allein auf den Gesetzgeber zurück, der offenbar mängelbehaftete Gesetze verabschiedet hat.

Anders als die Präsidenten vor ihm weigert sich Trump beharrlich, seine Steuererklärungen zu veröffentlichen.

So ganz spontan fällt mir jetzt dazu der aktuelle Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und sein Kauf einer privaten Villa in Berlin für 4,2 Millionen Euro ein. Da kamen von der allgemeinen Presse keine Forderungen nach Veröffentlichung der Steuerklärung oder einem Herkunftsnachweis des Geldes. Mal wieder Messen mit zweierlei Maß, Hauptsache man kann Stimmung gegen einen ungeliebten Präsidenten machen, noch dazu wo wir hier in Deutschland noch nicht einmal an der Präsidentschaftswahl teilnehmen können.

2 Kommentare

  1. […] Amt des Bundesgesundheitsministers fällt immer wieder durch extreme Nähe zu Pharmalobbyisten und luxuriöse Privatgeschäfte auf und die Gematik durch mangelnden […]

  2. […] er zur Feier seines Endes der Umschulung schon weitere preisgünstig erwerben konnte ist bísher noch noch nicht öffentlich […]

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