Strittige Themen widersprechen dem Auftrag

Wie im lesenswerten Blogbeitrag auf Reitschuster.de zu lesen ist, hat der ehemalige Chefredakteur von Tagesschau und Tagesthemen der ARD und heutige Intendant des SWR, Kai Gniffke, in einer Antwort auf einen Brief eines Arztes zugegeben, daß eine Auseinandersetzung mit Kritikern der Coronaviruspandemiepolitik unerwünscht ist:

Weiter schreibt Gniffke: “Solch strittigen Thesen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine Plattform zu bieten, widerspricht unserem Auftrag.”

Diese Aussage von Kai Gniffke ist so ziemlich das Gegenteil von dem, was die im Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag – (RStV) geregelte Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) ist, denn dort heißt es in §11:

§ 11 Auftrag[…]

(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.

Ebenso deutlich wird es im Staatsvertrag über den Südwestrundfunk, denn dort heißt es bei den Programmgrundsätzen in §6 (3) & (4):

§ 6 Programmgrundsätze[…]

(3) Programmgrundsätze und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie sind gewissenhaft zu recherchieren und müssen wahrheitsgetreu und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Die Redakteurinnen und Redakteure sind bei der Auswahl und Sendung der Nachrichten zur Objektivität und Überparteilichkeit verpflichtet. Kommentare sind deutlich von Nachrichten zu trennen und unter Nennung der Verfasserin oder des Verfassers als persönliche Stellungnahme zu kennzeichnen. Sie haben dem Gebot journalistischer Fairness zu entsprechen.

(4) In allen Angelegenheiten von öffentlichem Interesse sind die verschiedenen Auffassungen im Gesamtangebot ausgewogen un angemessen zu berücksichtigen. Das Gesamtangebot darf weder einseitig den Interessen einer Partei oder Gruppe noch Sonderinteressen gleich welcher Art dienen.

Kurzer Exkurs: Mitarbeiter des ÖRR berufen sich bei Kritik an ihnen gerne auf ihre grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit, was von ihnen dabei jedoch unterschlagen wird und wahrscheinlich vielen von ihnen auch überhaupt nicht klar ist, daß sie als Mitarbeiter bei Ausübung ihrer beruflichen Aufgabe eine eingeschränkte Meinungsfreiheit haben, denn sie sind darin per Rundfunkstaatsvertrag — ähnlich wie Beamte — der „Objektivität und Überparteilichkeitverpflichtet! In der Praxis wird jedoch die gegenüber der Allgemeinheit hervorgehobene Position im ÖRR bei der Programmerstellung missbraucht die eigene politische Agenda zu propagieren (bspw. Georg Restle, Anne Will uvm.)

Aber zurück zum eigentlichen Thema. Da die Regelung im RStV kaum im Sinne von Kai Gniffke misszuverstehen ist, kann man davon ausgehen, daß er seinen Auftrag nicht nur nicht verstanden hat, sondern nicht kennt. Nun ist der ÖRR kein Privatunternehmen bei dem es der Allgemeinheit egal sein kann und auch hat was dort mit dem Geld passiert, sondern er wird aus den Zwangsbeiträgen für GEZ finanziert. So erhält allein Kai Gniffke als SWR-Intendant davon ein stattliches jährliches Salär von 343.000 €! Entsprechend üppig fällt auch die Altersvorsorge aus.

SWR-Intendant Kai Gniffke erhielt 343 000 Euro, sein Vorgänger Peter Boudgoust hatte 2016 noch 338 000 Euro erhalten.

Für jemanden, der seine Arbeitsplatzbeschreibung nicht kennt, ist das entschieden zu viel. Tim Buhrow vom „Rotfunk“ des WDR bringt es sogar auf stolze 395.000 € im Jahr

An Verhalten und fehlendem Widerspruch der Intendanten der anderen Rundfunkanstalten kann man getrost davon ausgehen, daß diese Arbeitseinstellung sowohl senderübergreifend als auch themenunabhängig vorherrscht. Im ÖRR sieht man sich entgegen des RStV nicht als Berichterstatter von dem was ist, sondern als Verkünder der Wahrheit und als Volkserzieher, gleicht damit dem Staatsfunk der DDR. Gerade die Coronaviruspandemie hat gezeigt, daß die Sachlage überaus komplex ist und niemand einen Anspruch auf Kenntnis der Wahrheit haben kann, der ÖRR schon schon gar nicht. Das gleiche Spiel sieht man bei der Berichterstattung zu politischen Themen, sei es Migration, seien es die amerikanischen Präsidentschaftswahlen, bis hinein in Unterhaltungssendungen wie Tatort oder Vorabendserien, überall wird entgegen den expliziten Regelungen des Staatsvertrags eine politische Linie verfolgt. Von Seiten der Politik sind derzeit keine Rügen zu erwarten, befindet sich doch diese Linie in Übereinstimmung mit dieser.

5 Kommentare

  1. […] also keine klar definierte Zielvorstellung welche man eigentlich erreichen will und weist eine Erörterung von Kritik unterstützt vom Staatsfunk zurück. Unter diesen Bedingungen muss man sich in der Regierung nicht wundern, daß ihr zunehmend weniger […]

  2. […] Aufgabe hat er wohl ein weiteres Mal verfehlt. Aber der Bürger ist per Zwangsbeiträgen verpflichtet solche Leute zu […]

  3. […] Gniffke, Intendant heutiger des SWR, vertritt sogar ganz unverhohlen die irrige Ansicht, daß strittige Themen dem Auftrag widersprächen. Der Mann ist seit Jahrzehnten in gehobenen Positionen im Staatsfunk tätig, bezahlt von den […]

  4. […] allen voran der zwangsgebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk entgegen seiner gemäß Rundfunkstaatsvertrag gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtung zur Neutralität, Wählermanipulation hin zu einer grünen Bundesregierung zu betreiben. Erst wurde Robert Habeck […]

  5. […] wird im ÖRR anders gesehen, soweit man dort überhaupt von seinen gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten Kenntnis hat. […]

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