Fridays for Future, die etwas Gleicheren unter dem Gesetz, sind zurück

Vor dem Gesetz sind alle gleich, außer man vertritt eine politisch opportune Meinung, da fällt der Versammlungsbehörde dann auch auf einmal ein warum die Corona-Verordnung weniger wichtig ist als eine große eigentlich untersagte Demo.

In der derzeit gültigen Verordnung heißt es:

[…]

(2) Versammlungen unter freiem Himmel in Form von Aufzügen, soweit sich diese nicht auf die Personen nach § 3 Absatz 2 Satz 2 Nummern 1 bis 3 beschränken, sowie Versammlungen unter freiem Himmel mit über 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern und in geschlossenen Räumen mit über 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sind grundsätzlich untersagt; sie werden im Ausnahmefall von der Versammlungsbehörde auf Antrag und unter Beachtung des versammlungsrechtlichen Kooperationsgebots zugelassen, wenn dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist; davon ist in der Regel auszugehen, wenn die Versammlung nicht mehr als 1000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer umfasst und unter freiem Himmel sowie ortsfest stattfindet oder wenn eine Versammlung in Form eines Aufzuges nicht mehr als 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer umfasst. Die Genehmigung kann mit Auflagen versehen werden, insbesondere zur Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Ort, Dauer und Art der Durchführung der Versammlung.

Allerdings läuft diese VO am 17.6. aus, das hieße wiederum die Regelungen entfallen komplett.

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