Die Grünen: Impfen macht frei

Die haben heute ihr Konzept für eine Impfpflicht vorgelegt. Noch scheint es in einfacher Sprache verfasst zu sein, wohl damit es die Mitglieder überhaupt verstehen:


Hier mal die Punkte von Seite 2:

Stand: 11.02.2022

Was im Gesetz steht

  • Bis zum 15. Mai 2022 informieren die Krankenkassen die Menschen über die Gefahren der Covid-19-Erkrankung. Sie erhalten Beratungsangebote, Informationen über Impfmöglichkeiten, die zugelassenen Impfstoffe und die gesetzliche Pflicht, sich bis zum Herbst impfen zu lassen.
  • Menschen, die dreimal geimpft (oder geimpft und genesen) sind, können dies ganz einfach digital zum Beispiel per Smartphone oder analog etwa in der nächsten Apotheke nachweisen. Sie haben Ihre Pflicht damit schon erledigt.
  • Menschen, die noch nicht dreimal geimpft sind, haben eine angemessene Zeit, sich zu informieren, sich beraten und schließlich impfen zu lassen. Menschen, bei denen eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, oder Frauen, die am Beginn ihrer Schwangerschaft stehen, können dies nachweisen und müssen nicht geimpft werden.
  • Die Impfpflicht gilt ab dem 1. Oktober. Bis dahin müssen Erwachsene drei Immunisierungen nachweisen. Dies kann auch im öffentlichen Raum kontrolliert werden.
  • Wenn Menschen trotz Information und Beratungsangebot bis dahin kein Impfangebot wahrnehmen, wird die zuständige Ordnungsbehörde informiert. Dort wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
  • Das Gesetz ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet. Bis dahin wird das Gesetz alle drei Monate auf seine Wirksamkeit überprüft. Die Ergebnisse der Prüfung müssen dem Bundestag vorgelegt werden.

Das ist jedenfalls keine vernünftige Gesetzesvorlage, sondern eine Diskussionsgrundlage ihrer Voerstellungen:

Die Beratung ist letztlich keine Beratung sondern eine Überredungsmaßnahe, da der Bürger keine Entscheidungsfreiheit hat. Wie wäre wohl die grüne Reaktion, wenn Abtreibungswillige eine Beratung durchlaufen müssen, an deren Ende es dann zwingend heißt Abtreibung verboten?

Warum sollen Geimpfte in einer Apotheke ihren Impfstatus darlegen? Welche Pflicht genau haben sie damit erfüllt? Ich interpretiere das so, daß die Apotheken als Exekutivorgan verpflichtet werden sollen und den Impfstatus an die jeweiligen Behörden melden und die Bürger, zu denen bis zum Stichtag keine Meldung bei den Behörden vorliegt erehalten Bußgeldbescheide. Die Krankenkassen hatten eine Kontrolle der Impfpflicht abgelehnt. In welche Höhe werden Bußgelder fällig? Einmalig oder wiederhot, womöglich auch steigend gestaffelt?

Und wieder einmal messen die Grünen mit zweierlei Maß. Sie haben sich bzw. tun es noch immer vehement gegen racial profiling ausgesprochen, es sei rassistisch und verletze die Würde des Menschen, aber jetzt auf einmal soll der Impfstatus auf der Straße kontrolliert werden dürfen. Sie begrüßen zivilen Ungehorsam bei Mitgliedern von apokalyptischen Klimasekten, wie bspw. Straßenblockaden der „Letzten Generation“ (so wie Burgerfreundin Ricarda Lang oder Umweltministerin Steffi Lemke), ich wette den „Coronaspaziergängern“ stehen sie dann dieses Recht nicht zu (Siehe die grüne Bundestagsabgeordnete Saskia Weishaupt, die die Querdenker pimentiert und niedergenüppelt haben wollte.). Der Absatz wird nämlich die Grundlage für massive Kontrollen bei den „Spaziergängern“ sein. Gesetze gelten nur dann, wenn diese den Grünen zupass kommen. Wie auf Bestellung liefert Rundfunkaktivist Georg Restle sogleich eine Bestätigung dieser Doppelmoral:

Grüne Anliegen sind immer richtig, weil nur sie die Welt retten, alle anderen sind immer falsch da rassistisch und totalitär, da gelten Gesetze nicht oder nur nach entsprechender grünwerteorientierter (Neu-)Auslegung.

Aber eines wird an dieser Stelle für alle wieder einmal, jedoch nicht überraschend, deutlich: Die Grünen sind entgegen ihrem Eigenbild keine freiheitlich eingestellte Partei.

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