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Urteil: AfD-Mitgliedschaft verschwiegen = arglistige Täuschung, Vertrag nichtig

Seit Jahren wird von der Politik vor gewalttätigen Rechten gewarnt, Millionen an Steuergeldern fließen an linke bis linksextreme Gruppen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus. Linke Gewalt wird gern als Märchen von Rechten dargestellt oder als Kampf gegen Rechts uminterpretiert. Nun hat, wie die Hessische/Niedersächsische Allgemeine (HNA) berichtet, das Amtsgericht Göttingen entschieden, daß das Verschweigen einer AfD-Mitgliedschaft eine arglistige Täuschung darstellt, weil eine Solche zu Angriffen durch linke Aktivisten führen könne. Das AG gab dementsprechend der Anfechtungsklage der Vermieterin von Lars Steinke, dem Landesvorsitzenden der AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative, statt. … Weiterlesen